Die Umsiedlung umfasste nicht alle Armenier. Am Anfang war ein Teil der in manchen Gebieten ( Urfa, Germis, Birecik, Erzurum, Aydin, Trabzon, Edirne, Canik, Canakkale, Adapazari, Aleppo, Bolu, Kastamonu, Tekirdag, Konya, Karahisar-i Sahip ) lebenden Armenier von der Durchführung ausgeschlossen. (1) Aber nachdem auch sie sich in Gewalttaten einmischten, wurde ein Großteil von ihnen umgesiedelt. (2) Kranke und blinde Menschen, Katholiken, Protestanten, Soldaten und deren Familien, Beamten, Händler, manche Arbeiter und Meister wurden nicht umgesiedelt. In Telegrammen an die Provinzen wurde unterstrichen, dass Kranke, Blinde, Behinderte und ältere Menschen nicht umgesiedelt und ins Stadtzentrum verlegt werden müssen. (3)
In den Telegrammen vom 2. August 1915 und 15. August 1915 an die Provinzen wurde bekräftigt, dass katholische und protestantische Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen sind. Ferner wurden die Verwaltungen aufgefordert, die Zahl der Armenier in den jeweiligen Städten mitzuteilen. (4) Diese Armenier wurden in Städten innerhalb der Provinzen angesiedelt. (5) Die versehentlich Umgesiedelten wurden in der Provinz angesiedelt, in der sie sich gerade befanden. (6) Doch alle, die von der Umsiedlung ausgeschlossenen Armenier, egal ob katholisch oder protestantisch wurden überführt, falls sie in schädliche Aktionen verwickelt waren. (7)
Gemäß Befehl vom 15. August 1915 wurden Offiziere und Sanitäter in der osmanischen Familie sowie ihre Familien nicht umgesiedelt. (8) Ferner waren die armenischen Mitarbeiter der Osmanli Bank, der Regierungsverwaltung und einiger Konsulate von der Maßnahme ausgeschlossen, solange sie der Regierung treu waren. (9)
Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt und in Waisenhäusern sowie in Dörfern unter Schutz genommen, die vom Staat auch finanziell unterstützt wurden. (10) Kinder, die während der Umsiedlung ihre Eltern verloren hatten, wurden in die Waisenheime in Sivas aufgenommen. (11) Am 30. April 1916 wurde für die schutzbedürftigen armenischen Familien ein allgemeiner Befehl veröffentlicht. Darin wurde die Ansiedlung der Familien, deren Männer überführt wurden oder beim Militär waren, in Dörfer und Ortschaften, wo ausschließlich nur Armenier als Fremde lebten, angeordnet. Die Verpflegungskosten dieser Menschen sollten aus dem Auswandererfond gedeckt werden. Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren, sollten bei reichen moslemischen Familien untergebracht und von ihnen in die Schule geschickt werden, falls es keinen Platz in den Waisenhäusern in der jeweiligen Provinz gab. Für nicht reiche moslemische Familien wurden 30 Kurus aus dem Auswandererfond als Unterstützung gezahlt. Ferner durften junge oder verwitwete armenische Frauen, mit eigenem Willen, moslemische Männer heiraten. (12)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/155; 56/114, Nr.56/225, Nr.56/226, Nr. 57/89, Nr. 57/177, Nr. 59/218
2) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/271; 55-A/272 (22 Juli 13331/ 4 August 1914 )
3) Sifre Kalemi- Nr. 56/27, Nr. 67/186.
4) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/251, Nr. 55/20
5) Sifre Kalemi- Nr.56/112 (6 September1331 / 19 September 1915, nach Stadt Konya)
6) Darüber wurden am 13. September 1331/26. September 1915 nach Sivas (Sifre Kalemi- Nr 56/176) Mamuretülaziz und Diyarbakir (Sifre Kalemi- Nr. 56/172), am 1. Tesrinisani 1331/14. November 1915 nach Konya (Sifre Kalemi- Nr.58/2 und Ankara (Sifre Kalemi- Nr. 58/159)Telegramme geschickt.
7) Im August 1331/ am 2. September 1915 wurde ein betreffendes Telegramm nach Adana geschickt. (Sifre Kalemi- Nr. 55-A/23 )
8) Sifre Kalemi- Nr. 55/18.
9) Sifre Kalemi- Nr. 56/36 ( 3 September 1331/16 September 1915 ), Nr.56/243 ( 17 September 1331 / 30 September 1915), Nr. 56/360 ( 28 September 1331 / 11 Oktober 1915 )
10) Sifre Kalemi- Nr. 54/41, Nr. 54/450, Nr. 54-A/325
11) Sifre Kalemi- Nr. 61/18-20.
12) Dieser Befehl wurde nach Adana, Erzurum, Edirne, Aleppo, Hüdavendigar, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülazýz, Konya, Kastamonu, Trabzon, Izmit, Canik, Eskisehir, Karahisar-i sahip, Maras, Urfa, Kayseri, Nigde (Sifre Kalemi- Nr. 63/147 und am 17. Mai 1332/ 30. Mai 1916 Stadt nach Ankara (Sifre Kalemi- Nr. 64/162 ) geschickt.
29 Aralık 2007 Cumartesi
ANGRIFFE AUF ARMENISCHE KARAWANEN UND DIE MASSNAHMEN DES STAATES
Während der Umsiedlung der Armenier wurden auf einige Kolonnen, besonders im Gebiet zwischen Aleppo und Zor von der einheimischen Bevölkerung Angriffe verübt. Einem Telegramm vom 8. Januar 1916 nach, wurden auf der Strecke zwischen Meskene und vor Aleppo mehrere Armenier bei Raubüberfällen der arabischen Banditen getötet. (1) Rund 2.000 Armenier, die aus Diyarbakir nach Zor und aus Suruc über Menbic nach Aleppo geführt wurden, sind von arabischen Räubern überfallen und ausgeraubt. (2)
Im Gebiet Diyarbakýr wurden rund 2.000 Menschen von Banden und Räubern ohne Unterschied zwischen Armeniern und Nichtmoslems getötet. Daraufhin befahl der Osmanische Staat den Verwaltungen, die Sicherheit zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle zu verhindern und bekräftigte, dass andernfalls die betreffende Provinzverwaltung für die Angriffe der Banden und Räuber verantwortlich gemacht werden. (3)
Zwischen Erzurum und Erzincan kam eine 500-köpfige Kolonne bei Angriffen der Kurden ums Leben. In einem chiffrierten Telegramm vom 14. Juni 1915 wurden die Verwaltungen in Diyarbakýr, Elazýð (Mamuretülaziz) und Bitlis aufgefordert, jegliche Maßnahmen gegen mögliche Angriffe der Stämme und Bauern zu fassen und alle, die ein Massaker oder einen Raub wagen sollten, hart zu bestrafen. (4)
Die osmanische Regierung maß, ungeachtet des anhaltenden Krieges an den Fronten gegen die Feinde, der Gewährleistung der Sicherheit der armenischen Kolonnen, sowie ihrer Verpflegung große Bedeutung bei. Durch Anordnungen an die Verwaltungen, versuchte der Staat die Sicherheit der Umsiedler zu gewährleisten und Angreifer zu bestrafen. Die Regierung fragte in einem Telegramm, das sie am 5. September 1915 an die Verwaltungen in Erzurum, Adana, Ankara, Aleppo, (Bursa) Hüdavendigar, Diyarbakýr, Sivas, Trabzon, Konya, Elazig, Urfa, Izmit, Zor, Karesi, Kayseri, Kütahya, Maras und Karahisar schickte, wie viele Angreifer bislang bestraft worden sind. (5)
Auf der anderen Seite wurden Aufsichtsdelegation gegründet und in betreffende Gebiete entsandt, die eine mögliche Fahrlässigkeit und Korruption der Beamten streng kontrollierten. Diese Delegation stellte alle, deren Schuld bewiesen wurde, beim Kriegsgericht aus. Mehrere Beamten wurden vom Dienst suspendiert und erhielten schwere Strafen.
Eine Kommission unter Leitung des obersten Vernehmungsrichters Asým Bey und bestehend aus dem Verwaltungsinspektor der Provinz Ankara, Muhtar Bey sowie des Gendarmerieinspektors in Izmir, Orstvorsteher Muhiddin Bey wurde in das, Adana, Aleppo, Syrien, Urfa, Zor und Maras umfassende Gebiet (6), eine weitere Kommission unter Leitung des Präsidenten des Kassationsgerichtes, Hulusi Bey, sowie anderen Mitgliedern, darunter auch das Mitglied des Oberverwaltungsgerichts, Ýsmail Hakký Bey, nach Bursa, Ankara, Izmit, Balikesir (Karasi), Kütahya, Eskisehir, Kayseri, Karahisar-i Sahip und nach Nigde geschickt. (7)
Eine dritte Kommission unter Leitung des ehemaligen Gouverneurs von Bitlis Mazhar Bey, an der auch der Istanbuler Oberstaatsanwalt Nihad, sowie der Major Ali Naki Bey beteiligt waren, ist nach Sivas, Trabzon, Erzurum, Elazig, Diyarbakir, Bitlis und Canik beauftragt. Der Leiter dieser Kommission Mazhar Bey erhielt am 3. Oktober 1915 ein chiffriertes Telegramm, worin er aufgefordert wurde, regelmäßig über die Arbeiten der Kommission zu berichten. (8)
Den Kommissionen war befohlen worden nach Ermittlungen gegen Gendarmen, Polizisten, Beamten und deren Vorsteher, sie zum Kriegsgericht auszuliefern. Eine Liste, die zum Kriegsgericht gelieferten Personen sollte dem Innenministerium vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen gegen Gouverneure und Verwalter der Sandschaks musste erst das Innenministerium unterrichtet werden. Weitere Verfahren dürften erst dann eingeleitet werden. Eine mögliche Fahrlässigkeit der Richter von Kriegsgerichten oder Militärbeamten, mussten die Kommissionen, an die betreffenden Armeekorps weiterleiten.
Im Rahmen der von den Kommissionen ausgearbeiteten Berichte wurden mehrere Beamten wegen Amtsmissbrauchs (Raub an Kolonnen, durch Fahrlässigkeit Angriffe nicht verhindern können, Missachtung der Befehle) entlassen. Einige davon wurden vors Kriegsgericht gestellt und schwer bestraft. (9)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi-Nr. 59/244.
2) Sifre Kalemi.- Nr. 56/140, 55-A/144.
3) Sifre Kalemi- Nr. 54/406, 55-A/73, Nr. 54-A/248
4) Sifre Kalemi- Nr. 54/9, Nr. 54/162.
5) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/84.
6) Sifre Kalemi- Nr. 56/186.
7) Sifre Kalemi- Nr. 56/355, Nr. 58/38.
8) Sifre Kalemi- Nr. 56/267.
9) Sifre Kalemi. , Nr. 58/278, Nr. 58/141, Nr. 55-A/156, Nr. 55-A/157, Nr. 61/165, Nr. 57/116, Nr. 57/413, Nr. 57/416, Nr. 57/105, Nr. 59/235, Nr. 54-A/326, Nr. 59/196.
Im Gebiet Diyarbakýr wurden rund 2.000 Menschen von Banden und Räubern ohne Unterschied zwischen Armeniern und Nichtmoslems getötet. Daraufhin befahl der Osmanische Staat den Verwaltungen, die Sicherheit zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle zu verhindern und bekräftigte, dass andernfalls die betreffende Provinzverwaltung für die Angriffe der Banden und Räuber verantwortlich gemacht werden. (3)
Zwischen Erzurum und Erzincan kam eine 500-köpfige Kolonne bei Angriffen der Kurden ums Leben. In einem chiffrierten Telegramm vom 14. Juni 1915 wurden die Verwaltungen in Diyarbakýr, Elazýð (Mamuretülaziz) und Bitlis aufgefordert, jegliche Maßnahmen gegen mögliche Angriffe der Stämme und Bauern zu fassen und alle, die ein Massaker oder einen Raub wagen sollten, hart zu bestrafen. (4)
Die osmanische Regierung maß, ungeachtet des anhaltenden Krieges an den Fronten gegen die Feinde, der Gewährleistung der Sicherheit der armenischen Kolonnen, sowie ihrer Verpflegung große Bedeutung bei. Durch Anordnungen an die Verwaltungen, versuchte der Staat die Sicherheit der Umsiedler zu gewährleisten und Angreifer zu bestrafen. Die Regierung fragte in einem Telegramm, das sie am 5. September 1915 an die Verwaltungen in Erzurum, Adana, Ankara, Aleppo, (Bursa) Hüdavendigar, Diyarbakýr, Sivas, Trabzon, Konya, Elazig, Urfa, Izmit, Zor, Karesi, Kayseri, Kütahya, Maras und Karahisar schickte, wie viele Angreifer bislang bestraft worden sind. (5)
Auf der anderen Seite wurden Aufsichtsdelegation gegründet und in betreffende Gebiete entsandt, die eine mögliche Fahrlässigkeit und Korruption der Beamten streng kontrollierten. Diese Delegation stellte alle, deren Schuld bewiesen wurde, beim Kriegsgericht aus. Mehrere Beamten wurden vom Dienst suspendiert und erhielten schwere Strafen.
Eine Kommission unter Leitung des obersten Vernehmungsrichters Asým Bey und bestehend aus dem Verwaltungsinspektor der Provinz Ankara, Muhtar Bey sowie des Gendarmerieinspektors in Izmir, Orstvorsteher Muhiddin Bey wurde in das, Adana, Aleppo, Syrien, Urfa, Zor und Maras umfassende Gebiet (6), eine weitere Kommission unter Leitung des Präsidenten des Kassationsgerichtes, Hulusi Bey, sowie anderen Mitgliedern, darunter auch das Mitglied des Oberverwaltungsgerichts, Ýsmail Hakký Bey, nach Bursa, Ankara, Izmit, Balikesir (Karasi), Kütahya, Eskisehir, Kayseri, Karahisar-i Sahip und nach Nigde geschickt. (7)
Eine dritte Kommission unter Leitung des ehemaligen Gouverneurs von Bitlis Mazhar Bey, an der auch der Istanbuler Oberstaatsanwalt Nihad, sowie der Major Ali Naki Bey beteiligt waren, ist nach Sivas, Trabzon, Erzurum, Elazig, Diyarbakir, Bitlis und Canik beauftragt. Der Leiter dieser Kommission Mazhar Bey erhielt am 3. Oktober 1915 ein chiffriertes Telegramm, worin er aufgefordert wurde, regelmäßig über die Arbeiten der Kommission zu berichten. (8)
Den Kommissionen war befohlen worden nach Ermittlungen gegen Gendarmen, Polizisten, Beamten und deren Vorsteher, sie zum Kriegsgericht auszuliefern. Eine Liste, die zum Kriegsgericht gelieferten Personen sollte dem Innenministerium vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen gegen Gouverneure und Verwalter der Sandschaks musste erst das Innenministerium unterrichtet werden. Weitere Verfahren dürften erst dann eingeleitet werden. Eine mögliche Fahrlässigkeit der Richter von Kriegsgerichten oder Militärbeamten, mussten die Kommissionen, an die betreffenden Armeekorps weiterleiten.
Im Rahmen der von den Kommissionen ausgearbeiteten Berichte wurden mehrere Beamten wegen Amtsmissbrauchs (Raub an Kolonnen, durch Fahrlässigkeit Angriffe nicht verhindern können, Missachtung der Befehle) entlassen. Einige davon wurden vors Kriegsgericht gestellt und schwer bestraft. (9)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi-Nr. 59/244.
2) Sifre Kalemi.- Nr. 56/140, 55-A/144.
3) Sifre Kalemi- Nr. 54/406, 55-A/73, Nr. 54-A/248
4) Sifre Kalemi- Nr. 54/9, Nr. 54/162.
5) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/84.
6) Sifre Kalemi- Nr. 56/186.
7) Sifre Kalemi- Nr. 56/355, Nr. 58/38.
8) Sifre Kalemi- Nr. 56/267.
9) Sifre Kalemi. , Nr. 58/278, Nr. 58/141, Nr. 55-A/156, Nr. 55-A/157, Nr. 61/165, Nr. 57/116, Nr. 57/413, Nr. 57/416, Nr. 57/105, Nr. 59/235, Nr. 54-A/326, Nr. 59/196.
VERLUSTE DER ARMENIER
Die Zahl der umgesiedelten Bevölkerung beträgt 438.758. Die Zahl der Bevölkerung, die die neuen Siedlungsgebiete erreichte, liegt dagegen bei 382.148, einschließlich der Armenier in Aleppo. (30) Zwischen beiden Zahlen besteht ein Unterschied in Höhe von 56.610.
Dieser Unterschied in Höhe von 56.610 Personen, trat nach Dokumenten, wie folgend auf. 500 Menschen wurden zwischen Erzurum und Erzincan, 2.000 in Meskene, zwischen Urfa und Aleppo, 2.000 Personen nahe Mardin bei Angriffen der Banditen und arabischen Stämme getötet. Rund 5.000 oder etwas mehr Menschen wurde bei Angriffen im Gebiet Dersim getötet. (31) Im Rahmen dieser Informationen wurden während der Umsiedlung 9 bis 10 Tausend Menschen getötet. Aus Dokumenten ist ferner zu entnehmen, dass manche verhungert sind. (32) Außerdem kamen 25 bis 30 Tausend Menschen wegen Epidemien wie Typhus oder Dysenterie, sowie klimatischer Bedingungen ums Leben. (33) Rund 40 Tausend Menschen starben aus diesen Gründen.
Der Rest von 10 bis 16 Tausend Personen konnte das Endziel nicht erreichen, da sie nach der Einstellung der Umsiedlung in den Provinzen aufgehalten wurden, in denen sie sich zu diesem Zeitpunkt befanden. Zum Beispiel wurde am 26. April 1916 an die Präfektur von Konya ein Schreiben entsandt, worin die Ansiedlung der Armenier in diesem Gebiet angeordnet wurde, welche sich noch auf dem Weg befanden. (34) Außerdem wurde vermutlich ein Teil der Armenier während der Umsiedlung nach Russland, in westliche Staaten und nach Amerika entführt.
Einträge belegen, dass 50.000 Armenier aus der osmanischen Armee während der Umsiedlung zu der russischen Armee übergegangen sind. 50.000 Armenier seien drei bis vier Jahre in der amerikanischen Armee für den Kampf gegen die Türken ausgebildet worden. Ein Schreiben des in Amerika lebenden Armeniers an den Anwalt Murad Muradyan in Elazig umfasst diese Informationen (35). Im Schreiben heißt es, ein Teil der Armenier sei nach Russland und Amerika entführt worden. Die in Amerika ausgebildeten 50.000 Soldaten würden in Richtung Kaukasien starten. Wie aus all diesen Dokumenten und Informationen zu entnehmen ist, reisten mehrere armenische Staatsbürger des Osmanischen Reiches, vor dem Krieg oder während des Krieges nach Amerika, Russland und in andere Länder. Der armenische Geschäftsmann Artin Hotomyan teilte in seinem Schreiben vom 19. Januar 1915 aus Amerika an das osmanische Polizeipräsidium mit, dass mehrere Tausend Armenier nach Amerika verschleppt worden sind, die in Armut und Hunger lebten (36).
Diese Informationen zeigen, dss die Zahl der in verschiedenen Teilen des Osmanischen Reiches lebenden Armenier, mit der Zahl der Armenier in den neuen Siedlungsgebieten übereinstimmt und dass es während der Führung und Ansiedlung zu keinem Massaker gekommen ist.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
31) Zum Beispiel wurden die Verwaltungen in Trabzon, Erzurum, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülaziz, Bitlis, Maras und Canik am 26. Juli 1915 in einem chiffrierten Telegramm aufgefordert, die Zahl der seit Ausbruch des Krieges wegen Krankheiten und Aufständen ums Leben gekommenen Armenier anzugeben. (Sifre Kalemi- Nr. 54- A 7 112 ). Außerdem waren unter den armenischen Umsiedlern in Eregli und Mousul Seuchen, wie Typhus, Dysenterie und Malaria weit verbreitet. ( Telegramm an die Provinz Konya vom 8. Juli 1915, Sifre Kalemi- Nr. 57/337 , an die Verwaltung in Zor vom 3. Februar 1916, Sifre-Nr. 60/219).
32) Sifre-Nr. 57/110.
33) Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/81, siehe auch Sifre- Nr. 57/51.
34) Sifre-Nr. 63/119.
35) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/14.
36) siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/94.
Dieser Unterschied in Höhe von 56.610 Personen, trat nach Dokumenten, wie folgend auf. 500 Menschen wurden zwischen Erzurum und Erzincan, 2.000 in Meskene, zwischen Urfa und Aleppo, 2.000 Personen nahe Mardin bei Angriffen der Banditen und arabischen Stämme getötet. Rund 5.000 oder etwas mehr Menschen wurde bei Angriffen im Gebiet Dersim getötet. (31) Im Rahmen dieser Informationen wurden während der Umsiedlung 9 bis 10 Tausend Menschen getötet. Aus Dokumenten ist ferner zu entnehmen, dass manche verhungert sind. (32) Außerdem kamen 25 bis 30 Tausend Menschen wegen Epidemien wie Typhus oder Dysenterie, sowie klimatischer Bedingungen ums Leben. (33) Rund 40 Tausend Menschen starben aus diesen Gründen.
Der Rest von 10 bis 16 Tausend Personen konnte das Endziel nicht erreichen, da sie nach der Einstellung der Umsiedlung in den Provinzen aufgehalten wurden, in denen sie sich zu diesem Zeitpunkt befanden. Zum Beispiel wurde am 26. April 1916 an die Präfektur von Konya ein Schreiben entsandt, worin die Ansiedlung der Armenier in diesem Gebiet angeordnet wurde, welche sich noch auf dem Weg befanden. (34) Außerdem wurde vermutlich ein Teil der Armenier während der Umsiedlung nach Russland, in westliche Staaten und nach Amerika entführt.
Einträge belegen, dass 50.000 Armenier aus der osmanischen Armee während der Umsiedlung zu der russischen Armee übergegangen sind. 50.000 Armenier seien drei bis vier Jahre in der amerikanischen Armee für den Kampf gegen die Türken ausgebildet worden. Ein Schreiben des in Amerika lebenden Armeniers an den Anwalt Murad Muradyan in Elazig umfasst diese Informationen (35). Im Schreiben heißt es, ein Teil der Armenier sei nach Russland und Amerika entführt worden. Die in Amerika ausgebildeten 50.000 Soldaten würden in Richtung Kaukasien starten. Wie aus all diesen Dokumenten und Informationen zu entnehmen ist, reisten mehrere armenische Staatsbürger des Osmanischen Reiches, vor dem Krieg oder während des Krieges nach Amerika, Russland und in andere Länder. Der armenische Geschäftsmann Artin Hotomyan teilte in seinem Schreiben vom 19. Januar 1915 aus Amerika an das osmanische Polizeipräsidium mit, dass mehrere Tausend Armenier nach Amerika verschleppt worden sind, die in Armut und Hunger lebten (36).
Diese Informationen zeigen, dss die Zahl der in verschiedenen Teilen des Osmanischen Reiches lebenden Armenier, mit der Zahl der Armenier in den neuen Siedlungsgebieten übereinstimmt und dass es während der Führung und Ansiedlung zu keinem Massaker gekommen ist.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
31) Zum Beispiel wurden die Verwaltungen in Trabzon, Erzurum, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülaziz, Bitlis, Maras und Canik am 26. Juli 1915 in einem chiffrierten Telegramm aufgefordert, die Zahl der seit Ausbruch des Krieges wegen Krankheiten und Aufständen ums Leben gekommenen Armenier anzugeben. (Sifre Kalemi- Nr. 54- A 7 112 ). Außerdem waren unter den armenischen Umsiedlern in Eregli und Mousul Seuchen, wie Typhus, Dysenterie und Malaria weit verbreitet. ( Telegramm an die Provinz Konya vom 8. Juli 1915, Sifre Kalemi- Nr. 57/337 , an die Verwaltung in Zor vom 3. Februar 1916, Sifre-Nr. 60/219).
32) Sifre-Nr. 57/110.
33) Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/81, siehe auch Sifre- Nr. 57/51.
34) Sifre-Nr. 63/119.
35) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/14.
36) siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/94.
DIE BEVÖLKERUNGSZAHL DER UMGESİEDELTEN ARMENIER
Während der Umsiedlung wurde die Zahl der Armenier am Reisebeginn, sowie am Endziel ständig registriert. Nach Dokumenten aus dem osmanischen Archiv betrug die Zahl, zwischen dem 9. Juni 1915 und dem 8. Februar 1916 der aus verschiedenen Teilen Anatoliens in neue Gebiete umgesiedelte, sowie der an ihren Lebensorten gebliebenen Armenier wie folgend:
. Umgesiedelt Geblieben
Adana (2)
14.000
15-16.000
Ankara (Central)(3)
21.236
733
Aydin(4)
250
-
Birecik(5)
1.200
-
Diyarbakir(6)
20.000
-
Dörtyol(7)
9.000
-
Erzurum(8)
5.500
-
Eskisehir(9)
7.000
-
Giresun(10)
328
-
Görele
250
-
Aleppo(11)
26.064
-
Haymana(12)
60
-
Izmir(13)
256
-
Izmit(14)
58.000
-
Kal’acik(15)
257
-
Karahisari sahib(16)
5.769
2nd 222
Kayseri(17)
45.036
4.911
Keskin
1.169
-
Kirsehir(18)
747
-
Konya(19)
1.900
-
Kütahya(20)
1.400
-
Mamuretülaziz(21)
51.000
4.000
Maras(22)
-
8.845
Nallihan
479
-
Ordu
36
-
Persembe
390
-
Sivas(23)
136.084
6.055
Sungurlu
576
.
Sürmene
290
.
Tirebolu
45
.
Trabzon(24)
3.400
.
Ulubey
30
.
Yozgat(25)
10.916
.
INSGESAMT
422.758
32.766
. . .
Auf der anderen Seite schätzte der Direktor für die Ansiedlung der Auswanderer und Stämme, Sükrü Bey in seinem Telegramm vom 18. Oktober 1915 aus Aleppo, die nach Aleppo verlegten Armenier auf rund 100.000 ein. (26)
Dokumente belegen ferner, dass sich am 18. September 1915, 120.000 Personen in Diyarbakir befanden, die nach Mousul und Zor verlegt werden sollten. 136.084 Armenier waren am 28. September 1915 in Cizre schon eingetroffen. (27) In seinem chiffrierten Telegramm vom 3. November 1915 aus Nizip, berichtete Sükrü Bey, dass die Überführung ordnungsmäßig anhielt. (28)
Von der oben aufgelisteten Bevölkerung, die geblieben ist, sind die Bewohner von Adana später in die neuen Siedlungsgebiete überführt worden. (29) Demnach beträgt die Zahl der umgesiedelten Bevölkerung 438.758. Die Zahl der Bevölkerung, die die neuen Siedlungsgebiete erreichte, beträgt 382.148, einschließlich der Armenier in Aleppo.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Die Armenier in Kastamonu, Balikesir, Antalya, Istanbul und Urfa, protestantische und katholische Armenier, sowie Kranke, Lehrer, Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt.
2) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
3) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
4) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/250.
5) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
6) In Dokumenten ist die Zahl der aus Diyarbakir umgesiedelten Armenier nicht angegeben. Doch ist registriert, dass gemeinsam mit den aus anderen Provinzen gekommenen Armenier, insgesamt 120 Tausend Armenier aus Diyarbakir überführt worden sind. Man geht davon aus, dass aus dieser Provinz 20 Tausend Armenier umgesiedelt worden sind.
7) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/89.
8) Sifre- Nr. 54/162. In beiden Dokumenten wird berichtet, dass eine 500-köpfige armenische Umsiedlerkolonne zwischen Erzurum und Erzincan von Kurden massakriert worden ist. Im anderen Dokument heißt es, dass die aus Dersim gestarteten Kolonnen von Banditen aus Dersim ermordet worden sind. Da die Zahl der Armenier in diesen Kolonnen unbekannt sind, hat man ihre Zahl auf 5.000 geschätzt.
9) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/72.
10) Giresun, Persembe, Ulubey, Sürmene, Tirebolu, Ordu und Görele sind auf dem selben Dokument angegeben. (Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41).
11) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/76.
12) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
13) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/260.
14) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/67 (Ek-XXIV).
15) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/79.
16) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/73.
17) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/75 (Ek-XXV).
18) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
19) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/34.
20) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/93.
21) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/70 (Ek-XXVII).
22) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
23) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/84 (Ek-XXVII).
24) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
25) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
26) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80 (Ek-XXVIII).
27) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/71 (Ek-XXIX), 2. Sube- Nr. 68/84.
28) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
29) Obwohl die Zahl der in Aleppo eingetroffenen Armenier als rund 100.000 bezeichnet wurde (siehe dafür DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80) wurde die Zahl der hier eingetroffenen Armenier als 100.000 angenommen.
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
. Umgesiedelt Geblieben
Adana (2)
14.000
15-16.000
Ankara (Central)(3)
21.236
733
Aydin(4)
250
-
Birecik(5)
1.200
-
Diyarbakir(6)
20.000
-
Dörtyol(7)
9.000
-
Erzurum(8)
5.500
-
Eskisehir(9)
7.000
-
Giresun(10)
328
-
Görele
250
-
Aleppo(11)
26.064
-
Haymana(12)
60
-
Izmir(13)
256
-
Izmit(14)
58.000
-
Kal’acik(15)
257
-
Karahisari sahib(16)
5.769
2nd 222
Kayseri(17)
45.036
4.911
Keskin
1.169
-
Kirsehir(18)
747
-
Konya(19)
1.900
-
Kütahya(20)
1.400
-
Mamuretülaziz(21)
51.000
4.000
Maras(22)
-
8.845
Nallihan
479
-
Ordu
36
-
Persembe
390
-
Sivas(23)
136.084
6.055
Sungurlu
576
.
Sürmene
290
.
Tirebolu
45
.
Trabzon(24)
3.400
.
Ulubey
30
.
Yozgat(25)
10.916
.
INSGESAMT
422.758
32.766
. . .
Auf der anderen Seite schätzte der Direktor für die Ansiedlung der Auswanderer und Stämme, Sükrü Bey in seinem Telegramm vom 18. Oktober 1915 aus Aleppo, die nach Aleppo verlegten Armenier auf rund 100.000 ein. (26)
Dokumente belegen ferner, dass sich am 18. September 1915, 120.000 Personen in Diyarbakir befanden, die nach Mousul und Zor verlegt werden sollten. 136.084 Armenier waren am 28. September 1915 in Cizre schon eingetroffen. (27) In seinem chiffrierten Telegramm vom 3. November 1915 aus Nizip, berichtete Sükrü Bey, dass die Überführung ordnungsmäßig anhielt. (28)
Von der oben aufgelisteten Bevölkerung, die geblieben ist, sind die Bewohner von Adana später in die neuen Siedlungsgebiete überführt worden. (29) Demnach beträgt die Zahl der umgesiedelten Bevölkerung 438.758. Die Zahl der Bevölkerung, die die neuen Siedlungsgebiete erreichte, beträgt 382.148, einschließlich der Armenier in Aleppo.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Die Armenier in Kastamonu, Balikesir, Antalya, Istanbul und Urfa, protestantische und katholische Armenier, sowie Kranke, Lehrer, Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt.
2) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
3) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
4) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/250.
5) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
6) In Dokumenten ist die Zahl der aus Diyarbakir umgesiedelten Armenier nicht angegeben. Doch ist registriert, dass gemeinsam mit den aus anderen Provinzen gekommenen Armenier, insgesamt 120 Tausend Armenier aus Diyarbakir überführt worden sind. Man geht davon aus, dass aus dieser Provinz 20 Tausend Armenier umgesiedelt worden sind.
7) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/89.
8) Sifre- Nr. 54/162. In beiden Dokumenten wird berichtet, dass eine 500-köpfige armenische Umsiedlerkolonne zwischen Erzurum und Erzincan von Kurden massakriert worden ist. Im anderen Dokument heißt es, dass die aus Dersim gestarteten Kolonnen von Banditen aus Dersim ermordet worden sind. Da die Zahl der Armenier in diesen Kolonnen unbekannt sind, hat man ihre Zahl auf 5.000 geschätzt.
9) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/72.
10) Giresun, Persembe, Ulubey, Sürmene, Tirebolu, Ordu und Görele sind auf dem selben Dokument angegeben. (Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41).
11) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/76.
12) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
13) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/260.
14) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/67 (Ek-XXIV).
15) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/79.
16) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/73.
17) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/75 (Ek-XXV).
18) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
19) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/34.
20) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/93.
21) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/70 (Ek-XXVII).
22) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
23) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/84 (Ek-XXVII).
24) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
25) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
26) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80 (Ek-XXVIII).
27) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/71 (Ek-XXIX), 2. Sube- Nr. 68/84.
28) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
29) Obwohl die Zahl der in Aleppo eingetroffenen Armenier als rund 100.000 bezeichnet wurde (siehe dafür DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80) wurde die Zahl der hier eingetroffenen Armenier als 100.000 angenommen.
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
DIE GEBIETE DER ARMENIER AUS DENEN SIE UMSIEDELN MUSSTEN
Die Gebiete, aus denen die Armenier ausgesiedelt und in die sie angesiedelt werden sollten, waren in der chiffrierten Botschaft von Talat Pascha, die er am 23. Mai 1915 dem Kommandanten des 4. Armeekorps schickte, bestimmt. Nach Informationen über die in andere Provinzen umzusiedelnden Armenier befahl Talat Pascha im Schreiben, die Armenier in Erzurum, Van und Bitlis im südlichen Teil Mousuls, im Sandschak Urfa, ausgeschlossen des Sandschaks Zor und des Kreiszentrums, die Armenier in Adana, Aleppo und Maras im Osten der syrischen Provinz, sowie im Osten und Südosten der Provinz Aleppo anzusiedeln.
Wegen anhaltender armenischer Aufstände und Massaker wurde am 5. Juli 1915 an die Präfekturen von Adana, Erzurum, Bitlis, Aleppo, Diyarbakir, Syrien, Sivas, Trabzon, Mamuretülaziz, Mousul, an den Vorstand der "Kommission für zurückgelassene Güter in Adana", sowie an die Sandschaksverwaltungen von Zor, Maras, Canik, Kayseri und Izmit mitgeteilt, das zur Ansiedlung der Armenier bestimmte Gebiet sei erweitert worden.
Die Armenier sollten in den folgenden Gebieten angesiedelt werden, wobei ihr Anteil an der moslemischen Bevölkerungszahl 10 Prozent nicht überschreiten durfte:
1. Der Osten und Süden der Provinz Mousul, einschließlich der Dörfer und Ortschaften im Sandschak Kirkuk, die in 80 km Entfernung der iranischen Grenze liegt.
2. Der Osten und Süden des Sandschaks Zor, einschließlich der Niederlassungen im Tal der Flüsse Habur und Euphrat, 25 km von der Grenze Diyarbakirs entfernt liegt.
3. Alle Dörfer und Ortschaften im Osten, Süden und Südwesten der Provinz Aleppo, ausgeschlossen der nördlichen Teile, Dörfer und Ortschaften in den Sandschaks Havran und Kerek, in der Provinz Syrien, die in mindestens 25 km Entfernung zu der Eisenbahnstrecke liegen. (*)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001
FUSSNOTE:
(*) G.K- Nr. 54/315.
Wegen anhaltender armenischer Aufstände und Massaker wurde am 5. Juli 1915 an die Präfekturen von Adana, Erzurum, Bitlis, Aleppo, Diyarbakir, Syrien, Sivas, Trabzon, Mamuretülaziz, Mousul, an den Vorstand der "Kommission für zurückgelassene Güter in Adana", sowie an die Sandschaksverwaltungen von Zor, Maras, Canik, Kayseri und Izmit mitgeteilt, das zur Ansiedlung der Armenier bestimmte Gebiet sei erweitert worden.
Die Armenier sollten in den folgenden Gebieten angesiedelt werden, wobei ihr Anteil an der moslemischen Bevölkerungszahl 10 Prozent nicht überschreiten durfte:
1. Der Osten und Süden der Provinz Mousul, einschließlich der Dörfer und Ortschaften im Sandschak Kirkuk, die in 80 km Entfernung der iranischen Grenze liegt.
2. Der Osten und Süden des Sandschaks Zor, einschließlich der Niederlassungen im Tal der Flüsse Habur und Euphrat, 25 km von der Grenze Diyarbakirs entfernt liegt.
3. Alle Dörfer und Ortschaften im Osten, Süden und Südwesten der Provinz Aleppo, ausgeschlossen der nördlichen Teile, Dörfer und Ortschaften in den Sandschaks Havran und Kerek, in der Provinz Syrien, die in mindestens 25 km Entfernung zu der Eisenbahnstrecke liegen. (*)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001
FUSSNOTE:
(*) G.K- Nr. 54/315.
DIE DURCHFÜHRUNG DER UMSIEDLUNG
Entsprechend der Verordnungen, welche die Umsetzung des Umsiedlungsgesetzes vom 27. Mai 1915 formulierten, wurden armenische Kolonnen, die in andere Gebiete umgesiedelt werden, sollten in Zentren, wie Konya, Diyarbakir, Cizre, Birecik und Aleppo versammelt.
Für die Sicherheit der Menschen wurden möglichst leicht zu hinterlegende und sichere Routen gewählt. So wurden Armenier aus Kayseri und Samsun über Malatya, aus Sivas, Mamuretülaziz, Erzurum und Umgebung über die Route Diyarbakir- Cizre nach Mousul geschickt. (1) Im Falle einer möglichen Störung der Ordnung in Sandschaks wegen der großen Menschenmenge, wich man zeitweilig auch von den vorgesehenen Routen ab. (2) Die von Urfa über Resülayn und Nusaybin zu reisenden Kolonnen wurden wegen möglicher Angriffe der arabischen Stämme über Siverek verlegt. (3)
Die Kolonnen aus Westanatolien dagegen wurden über Kütahya, Karahisar, Konya, Karaman, Tarsus, Kars-i Maras-Pazarcik nach Zor verlegt. (4) Bei der Auswahl dieser Routen hat man darauf geachtet, dass Eisenbahnverbindungen, sowie Flussboote vorhanden waren. Denn die sicherste Überführung sollte per Eisenbahn und per Boote stattfinden. So wurden fast alle Kolonnen aus Westanatolien mit der Bahn verlegt. (5) Die Siedler, die über Cizre verlegt wurden, benutzten die Bahn, sowie die "sahtur (Schachtur)" genannten Flussboote. (6) An Orten, zu denen keine Eisenbahn- und Flussverbindung bestand, wurden die Kolonnen auf Reittieren und in Fahrzeugen in bestimmten Zentren versammelt und fuhren von hier aus mit der Bahn weiter.
Ungeachtet des anhaltenden Kriegszustands gab sich der Osmanische Staat große Mühe, um die Umsiedler sicher, bequem und gesund verlegen zu können. Der Staat war gezwungen, an die Fronten ständig Soldaten und Nahrungsmittel zu schicken. Es mangelte an Fahrzeugen, die den Umsiedlern zur Verfügung gestellt werden konnten. Aus diesem Grund versammelten sich an manchen Stationen große Menschenmengen. Mangelnde Fahrzeuge führten zu zeitweiligen Problemen bei der Überlieferung (7). Wegen der Erntezeit war es sehr schwer, Fahrzeuge und Reittiere zu finden. (8) Trotz dieser schweren Umstände und den begrenzten Möglichkeiten, konnte die Osmanische Regierung, ordnungsmäßig die Armenier in ihre neuen Siedlungsgebiete verlegen.
Der amerikanische Konsul in Mersin Edward Natan betonte in seinem am 30. August 1915 an den Botschafter Morgenthau geschickten Bericht folgendes: "Die Route zwischen Tarsus und Adana ist voll von Armeniern. Ungeachtet der Schwierigkeiten wegen der großen Menschenmenge leitet die Regierung diese Tätigkeit sehr ordnungsgemäß. Gewalt und Unordnung haben hier keinen Platz. Die Umsiedler erhalten genügend Fahrkarten und Bedürftigen wird geholfen." (9)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE:
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/157, Nr. 56/280, Nr. 56/387.
2) Sifre Kalemi- Nr. 56/278, Nr. 56/280, Nr. 56/388.
3) Sifre Kalemi- Nr. 57/277.
4) Sifre Kalemi- Nr. 65/95.
5) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/99, 2. Abteilung, 68/94, 2. Abteilung, 68/81; 2. Abteilung, 68/67, 2. Abteilung, 68/96.
6) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/101.
7) z.B. Sifre Kalemi- Nr. 54-A/393.
8) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/59, Nr. 54-A/96.
9) EUM, Dossier 2D/13 (siehe Dokument 664)
Für die Sicherheit der Menschen wurden möglichst leicht zu hinterlegende und sichere Routen gewählt. So wurden Armenier aus Kayseri und Samsun über Malatya, aus Sivas, Mamuretülaziz, Erzurum und Umgebung über die Route Diyarbakir- Cizre nach Mousul geschickt. (1) Im Falle einer möglichen Störung der Ordnung in Sandschaks wegen der großen Menschenmenge, wich man zeitweilig auch von den vorgesehenen Routen ab. (2) Die von Urfa über Resülayn und Nusaybin zu reisenden Kolonnen wurden wegen möglicher Angriffe der arabischen Stämme über Siverek verlegt. (3)
Die Kolonnen aus Westanatolien dagegen wurden über Kütahya, Karahisar, Konya, Karaman, Tarsus, Kars-i Maras-Pazarcik nach Zor verlegt. (4) Bei der Auswahl dieser Routen hat man darauf geachtet, dass Eisenbahnverbindungen, sowie Flussboote vorhanden waren. Denn die sicherste Überführung sollte per Eisenbahn und per Boote stattfinden. So wurden fast alle Kolonnen aus Westanatolien mit der Bahn verlegt. (5) Die Siedler, die über Cizre verlegt wurden, benutzten die Bahn, sowie die "sahtur (Schachtur)" genannten Flussboote. (6) An Orten, zu denen keine Eisenbahn- und Flussverbindung bestand, wurden die Kolonnen auf Reittieren und in Fahrzeugen in bestimmten Zentren versammelt und fuhren von hier aus mit der Bahn weiter.
Ungeachtet des anhaltenden Kriegszustands gab sich der Osmanische Staat große Mühe, um die Umsiedler sicher, bequem und gesund verlegen zu können. Der Staat war gezwungen, an die Fronten ständig Soldaten und Nahrungsmittel zu schicken. Es mangelte an Fahrzeugen, die den Umsiedlern zur Verfügung gestellt werden konnten. Aus diesem Grund versammelten sich an manchen Stationen große Menschenmengen. Mangelnde Fahrzeuge führten zu zeitweiligen Problemen bei der Überlieferung (7). Wegen der Erntezeit war es sehr schwer, Fahrzeuge und Reittiere zu finden. (8) Trotz dieser schweren Umstände und den begrenzten Möglichkeiten, konnte die Osmanische Regierung, ordnungsmäßig die Armenier in ihre neuen Siedlungsgebiete verlegen.
Der amerikanische Konsul in Mersin Edward Natan betonte in seinem am 30. August 1915 an den Botschafter Morgenthau geschickten Bericht folgendes: "Die Route zwischen Tarsus und Adana ist voll von Armeniern. Ungeachtet der Schwierigkeiten wegen der großen Menschenmenge leitet die Regierung diese Tätigkeit sehr ordnungsgemäß. Gewalt und Unordnung haben hier keinen Platz. Die Umsiedler erhalten genügend Fahrkarten und Bedürftigen wird geholfen." (9)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE:
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/157, Nr. 56/280, Nr. 56/387.
2) Sifre Kalemi- Nr. 56/278, Nr. 56/280, Nr. 56/388.
3) Sifre Kalemi- Nr. 57/277.
4) Sifre Kalemi- Nr. 65/95.
5) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/99, 2. Abteilung, 68/94, 2. Abteilung, 68/81; 2. Abteilung, 68/67, 2. Abteilung, 68/96.
6) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/101.
7) z.B. Sifre Kalemi- Nr. 54-A/393.
8) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/59, Nr. 54-A/96.
9) EUM, Dossier 2D/13 (siehe Dokument 664)
DAS UMSIEDLUNGSGESETZ
Das als "Umsiedlungsgesetz" bekannte, während des Krieges der türkischen Armee zur Verhinderung der Aufstände hinter der Front durchgeführte Maßnahme, ist eigentlich ein vorübergehendes Gesetz, das "Maßnahmen gegen Kreise umfasste, die während des Krieges sich gegen die Durchführungen der Regierung einsetzten." Das Gesetz wurde am 25. Mai 1915 verabschiedet. (11) Es erschien am 1. Juni 1915 im amtlichen Blatt, - damals Takvim-i Vekayi genannt und trat somit in Kraft. (12)
Der 1. Artikel des Gesetzes befugte die Kommandanten der Armee, Armeekorps und der Divisionen zu Ergreifung von militärischen Sofortmaßnahmen und gegebenenfalls zur Vernichtung der Reaktionäre, die sich gegen die Ausführung der Befehle der Regierung, gegen die Verteidigung des Landes und gegen die Wahrung der Ruhe einsetzten, bewaffnete Angriffe verübten oder Widerstand leisteten.
Mit einem am 10. Juni 1915 veröffentlichten Befehl (13) wurde das Besitztum der umgesiedelten Armenier unter Schutz genommen. Es wurde die "Kommission für zurückgelassene Güter" gegründet, die aus einem Vorsitzenden, sowie jeweils aus einem Finanz- und Verwaltungsbeamten bestand. Die Kommissionen registrierten detailliert das Besitztum der Armenier in den geräumten Dörfern und Ortschaften. Eine Kopie des Registers wurde in der regionalen Kirche und eine weitere Kopie an die Verwaltungsbehörde übergeben. Unerhaltbare Güter, sowie Tiere wurden versteigert. Das Geld wurde aufbewahrt. In Orten, wo keine Kommissionen eintrafen, übernahmen Verwaltungsbeamten diese Aufgabe. Für den Schutz der Immobilien bis zur Rückkehr der Armenier waren, sowohl die Kommission, als auch die Verwaltung verantwortlich.
Wie aus dem Gesetz vom 27. Mai 1915 sowie aus den Befehlen vom 10. Juni 1915 zu entnehmen ist, umfasste die von Talat Pascha eingeleitete und durch die Zustimmung des Parlaments fortgesetzte Umsiedlung ausschließlich Gebiete, "die die Sicherheit der Fronten direkt bedrohten". Das erste Gebiet machten Erzurum, Van, Bitlis und Umgebung aus, welche den hinteren Teil der kaukasischen und iranischen Front bildeten. Das zweite Gebiet umfasste Mersin, Iskenderun und Umgebung, die den hinteren Teil der Sina Front ausmachten. In beiden Gebieten hatten die Armenier mit den Feinden kollaboriert und ihnen geholfen.
Zudem ist das Gesetz, das "die von militärischen Einheiten gegen Reaktionäre während des Krieges zu fassenden Maßnahmen" vorsah, gleichzeitig war es ein Gesetz über Vollmachten zum Schutz des Staates und der Gesetze. Die wichtigste Eigenschaft des Gesetzes war, dass darin eine "ethnische Gruppe weder erwähnt noch angedeutet" worden war. Im Rahmen des Gesetzes wurden moslemische, griechische und armenischstämmige osmanische Staatsbürger von ihren Lebensorten zu anderen Orten umgesiedelt. Aus diesem Grund beruht die Behauptung, wonach dieses als Umsiedlungsgesetz bekanntes Gesetz nur gegen ein bestimmtes Volk gerichtet sei, entweder auf Fehlinformation oder ist absichtlich auf die Tagesordnung gebracht worden... (14)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
11) Bayur, gleiches Werk, III/3, S. 40, Gürün, gleiches Werk, 214
12) Takvim-i Vekayi, 18 Recep 1333 / 19. Mai 1331, 7. Jahr, Nr. 2189, Y. H. Bayur,
gleiches Werk, III/3, S. 40
13) ATBD, Dezember 1982, Nr. 81, Dokument1832.
14) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialarý ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 21
Der 1. Artikel des Gesetzes befugte die Kommandanten der Armee, Armeekorps und der Divisionen zu Ergreifung von militärischen Sofortmaßnahmen und gegebenenfalls zur Vernichtung der Reaktionäre, die sich gegen die Ausführung der Befehle der Regierung, gegen die Verteidigung des Landes und gegen die Wahrung der Ruhe einsetzten, bewaffnete Angriffe verübten oder Widerstand leisteten.
Mit einem am 10. Juni 1915 veröffentlichten Befehl (13) wurde das Besitztum der umgesiedelten Armenier unter Schutz genommen. Es wurde die "Kommission für zurückgelassene Güter" gegründet, die aus einem Vorsitzenden, sowie jeweils aus einem Finanz- und Verwaltungsbeamten bestand. Die Kommissionen registrierten detailliert das Besitztum der Armenier in den geräumten Dörfern und Ortschaften. Eine Kopie des Registers wurde in der regionalen Kirche und eine weitere Kopie an die Verwaltungsbehörde übergeben. Unerhaltbare Güter, sowie Tiere wurden versteigert. Das Geld wurde aufbewahrt. In Orten, wo keine Kommissionen eintrafen, übernahmen Verwaltungsbeamten diese Aufgabe. Für den Schutz der Immobilien bis zur Rückkehr der Armenier waren, sowohl die Kommission, als auch die Verwaltung verantwortlich.
Wie aus dem Gesetz vom 27. Mai 1915 sowie aus den Befehlen vom 10. Juni 1915 zu entnehmen ist, umfasste die von Talat Pascha eingeleitete und durch die Zustimmung des Parlaments fortgesetzte Umsiedlung ausschließlich Gebiete, "die die Sicherheit der Fronten direkt bedrohten". Das erste Gebiet machten Erzurum, Van, Bitlis und Umgebung aus, welche den hinteren Teil der kaukasischen und iranischen Front bildeten. Das zweite Gebiet umfasste Mersin, Iskenderun und Umgebung, die den hinteren Teil der Sina Front ausmachten. In beiden Gebieten hatten die Armenier mit den Feinden kollaboriert und ihnen geholfen.
Zudem ist das Gesetz, das "die von militärischen Einheiten gegen Reaktionäre während des Krieges zu fassenden Maßnahmen" vorsah, gleichzeitig war es ein Gesetz über Vollmachten zum Schutz des Staates und der Gesetze. Die wichtigste Eigenschaft des Gesetzes war, dass darin eine "ethnische Gruppe weder erwähnt noch angedeutet" worden war. Im Rahmen des Gesetzes wurden moslemische, griechische und armenischstämmige osmanische Staatsbürger von ihren Lebensorten zu anderen Orten umgesiedelt. Aus diesem Grund beruht die Behauptung, wonach dieses als Umsiedlungsgesetz bekanntes Gesetz nur gegen ein bestimmtes Volk gerichtet sei, entweder auf Fehlinformation oder ist absichtlich auf die Tagesordnung gebracht worden... (14)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
11) Bayur, gleiches Werk, III/3, S. 40, Gürün, gleiches Werk, 214
12) Takvim-i Vekayi, 18 Recep 1333 / 19. Mai 1331, 7. Jahr, Nr. 2189, Y. H. Bayur,
gleiches Werk, III/3, S. 40
13) ATBD, Dezember 1982, Nr. 81, Dokument1832.
14) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialarý ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 21
Kaydol:
Kayıtlar (Atom)