29 Aralık 2007 Cumartesi

Schlußfolgerung

Seit der Durchführung der Umsiedlung wurde bis jetzt viel über dieses Thema geschrieben. Es gelang den Armeniern, die Weltöffentlichkeit lange Zeit dabei zu täuschen, indem sie sich hinter gefälschte Dokumente versteckten. Die Armenier sprachen anfangs von 300.000 Personen, die beim angeblichen Völkermord getötet worden seien, dann aber wurde diese Zahl auf 3.000.000 erhöht. Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage. Denn während der Besetzung Istanbuls durchsuchten, sowohl die Engländer als auch die Franzosen die osmanischen Archive vergeblich nach einem Dokument, welches einen Völkermord andeuten könnte. So konnten sie bislang nicht ein einziges konkretes Dokument vorlegen, das auf einen Völkermord hinweist.

Außerdem müsste es in ihren eigenen Archiven die Aufnahmen geben, welche die Journalisten gemacht haben, die damals die Durchführung der Umsiedlung beobachteten und fotografierten. Hätte es einen, vom Staat befohlenen Völkermord gegeben, dann wären auch die Bilder darüber längst der Weltöffentlichkeit bekannt. Würden diejenigen, die die Behauptungen aufstellen, über konkrete Dokumente verfügen, dann wäre vermutlich aus dem Appell des Osmanischen Staates von 1919, eine unparteiische "juristische Kommission" zu bilden, nicht unbeantwortet gelassen. Warum hat man auf diesen offiziellen Vorschlag der Osmanischen Regierung nicht reagiert? Hatten vielleicht einige westliche Staaten Angst davor, dass damit auch ihre Rolle bei der Organisation der armenischen Banden, bei ihrer Aufhetzung aufgedeckt würde? Oder hatte man Angst davor, dass bekannt wird, woher die Armenier ihre Waffen erhalten haben, mit denen sie mehrere Tausende, unschuldige Zivilisten massakriert haben?

Völkermord erinnert an den Massenmord der Nazis während des Zweiten Weltkrieges an Juden und anderen ethnischen Gruppen, wobei mehrere Millionen Menschen getötet wurden. Völkermord erinnert an das französische Massaker zwischen 1954 und 1962 in Algerien, wobei mindestens 1 Million Algerier ermordet wurden. Völkermord erinnert an die indonesische Armee, die zwischen 1965 und 1966 1 Million Kommunisten und ihre Familien massakrierte. Völkermord erinnert an das Massaker der Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 in Kambodscha an, dem rund 2 Millionen Kambodschanern ums Leben kamen. Völkermord erinnert an das Massaker der Hutus im Jahr 1994 in Ruanda an dem 500.000 Tutsis ermordert wurden. Völkermord erinnert letztendlich an die grausamen Massaker der Serben an mehreren Tausenden Moslems im Kosovo und in Bosnien-Herzogowina ab 1991. Diese Vorgänge waren ein Völkermord.

Hätte der Osmanische Staat wirklich einen "Völkermord" an Armeniern vorgehabt, dann hätte er dies auch an den Orten begehen können, wo die Armenier lebten. Dann hätte er ja nicht große Kosten für die Umsiedlung tragen, und nicht all diese verwaltungsmäßigen und militärischen Massnahmen treffen müssen.

Die osmanische Umsiedlung, die zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates zwangsmäßig vorgenommen wurde, hatte niemals die Ausrottung der Armenier zum Ziel und war weltweit die erfolgreichste Umsiedlung.

Quelle:

Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Yayini, Ankara, 2001.

ARMENISCHE BEHAUPTUNGEN AUF DAS UN -KONVENTION

Der Begriff "Völkermord " wird in der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die 1948 verabschiedet wurde, beschrieben. Im 2. Artikel der Konvention heißt es:

"In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz teilweise zu zerstören: Tötung von Mitgliedern der Gruppe, Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."

Bevor das Thema aus dem Aspekt der UN- Konvention betrachtet wird, sollte an einige Vorfälle in der Geschichte erinnert werden. Um eine so gewaltige Menschheitsverbrechen, wie den Völkermord zu begehen, muss in der Geschichte des betreffenden Volkes eine bestimmte Neigung dazu bestehen. Genau wie manche Personen geneigt sind, Verbrechen zu begehen, muss auch eine bestimmte Neigung für einen Völkermord vorhanden sein. Doch in der türkischen Geschichte trifft man weder einen Völkermord noch eine Assimilation an.

Die Osmanen kontrollierten einen bestimmten Teil Europas bis vor Wien, einschließlich des Balkans, ganz Nordafrika an der Mittelmeerküste, fast den ganzen Nahen Osten, sowie die arabische Halbinsel über Jahre. Und zwar rund 200 bis 400 Jahre. Welches der Völker in diesen Gebieten wurde ausgerottet? Als noch in Anatolien die Scheriat Regeln gültig waren, existierten zugleich die älteste christliche Konfession, der altsyrische Glauben, oder der Glauben der Jesiden, die Pfau- und Feueranbeter. Gegen 1800 wurden in Anatolien Kirchen eröffnet, obwohl dies gegen die Scheriat Regeln war. Der Bruder des osmanischen Wesirs Sokullu Mehmet Pascha, wurde zum Patrirachen der Makarije serbischen Kirche ernannt, der das serbische Volk wiederbelebte. Zeitgleich sehen wir in Europa und in anderen Teilen der Welt, die Massaker im Kampf zwischen verschiedenen Glauben in Europa, Völker im Fernen Osten, deren Sprache sich ändert, das Volk in ganz Afrika, dessen Sprache und Religion geändert wird und Südamerika.

Während des Zweiten Weltkrieges haben die Nazis mehrere Millionen Menschen massakriert. Zwischen 1939 und 1945 wurden 5 bis 6 Millionen Juden, mehr als 3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, mehr als 1 Million polnische und wiederum mehr als 1 Million jugoslawische Zivilisten, rund 200.000 Zigeuner, sowie 70.000 behinderte Menschen getötet. Das ist ein Völkermord.

Ungeachtet der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes kam es auch im modernen Zeitalter zu unzähligen Massenmorden. Den in der Zeitung Le Monde erschienenen Geständnissen zweier französischer Generäle nach, die höchstpersönlich zu den Beteiligten gehörten, haben die Franzosen in den Jahren von 1954 bis 1962 in Algerien mindestens 1 Million Algerier massakriert. Die indonesische Armee ermordete zwischen 1965 und 1966 1 Million Kommunisten und ihre Familien. Zwischen 1975 und 1979 massakrierten die Roten Khmer in Kambodscha 1.7 Millionen Kambodschaner, 1994 wurden in Ruanda 500.000 Tutsis von den Hutus getötet und letztendlich nach 1991 waren Tausende Moslime im Kosovo und in Bosnien-Herzogowina der Grausamkeit der Serben ausgesetzt.

Das Verbrechen Völkermord wurde in seinem wahren Sinne bei den oben erwähnten Ereignissen begangen. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Armenier, umfssten die im Jahre 1915 in Ostanatolien getroffen Maßnahmen gegen die Armenier nur die Umsiedlung für die Gewährleistung der Sicherheit und hatten nicht das Geringste mit Völkermord zu tun. Die türkische Führung war gewohnt, in den, von ihr kontrollierten, Gebiete gemeinsam mit anderen Kulturen und Rassen zu leben. "Gerechtigkeit" und "Wahrung der Kulturen" zählen zu der Staatstradition der Türken. Doch "Massaker" oder "Völkermord" finden demgegenüber keinen Platz. Dies unterstreicht auch Justin McCarthy in seinem Buch unter dem Titel "Tod und Exil". Das Buch erzählt, wie die Völker aus Kaukasien und dem Balkan im osmanischen Reich Zuflucht gefunden haben, um sich vor dem Tod zu retten.

An alle, die die osmanische Führung mit einem Völkermord beschuldigen, sollte man fragen: Wohin sind im Jahre 1469 die Juden und Moslems aus Spanien und Portugal, 1680 Tökeli und seine Anhänger aus Ungarn, 1711 Rakoczi Frenec und seine Männer, 1849 Layos Kosuth und seine 2000 köpfige ungarische Gruppe, der schwedische König Scharl und seine 1500 bis 2000 Männer, 1841 und 1856 der polnische Prinz Chartorski, im September 1917 der russische Kommandant Vrangel mit seiner 135 Tausend Mann starken Armee und Trotschki geflüchtet sind, um sich vor dem Völkermord und Tod zu retten?

Die Antwort auf diese Fragen ist aus der Geschichte als "in das Osmanische Reich" zu entnehmen. Wissen nicht diejenigen, die die Umsiedlung im Jahre 1915 als einen "Völkermord an Armeniern" bezeichnen, dass ab der 30'er Jahre polnische und deutsche Juden in der Türkei Zuflucht gefunden haben? Warum haben diese Menschen 20 bis 25 Jahre nach dem angeblichen Völkermord, dieses Volk als Retter betrachtet und die Türkei bevorzugt? Die Antworten auf diese Fragen liegen in der türkischen Staatstradition, die einen gerechten, menschlichen, toleranten, vereinigenden, sowie die Bräuche und den Glauben respektierenden Charakter trägt.

550 Jahre nach dem osmanischen Padischach (Sultan) Fatih, der mit seinem, die heutigen Normen der Menschenrechte umfassenden Ferman im Jahre 1478 allen, unter seiner Herrschaft lebenden Menschen möglich machte, die eigenen Werte zu wahren und sie an die neuen Generationen zu übertragen. Demgegenüber sollten die gegenwärtigen Völkermorde und Assimilationen auf dem Balkan nicht vergessen werden. Die Balkanvölker, deren Sprache, Glauben, Kirchen, Schulen usw. mit diesem Ferman unter Garantie genommen worden waren, wurden zu Beginn des XXI. Jahrhunderts im Namen homogener Völker, Bosnier, albanischstämmige Moslems, Makedonier und die Türken in Bulgarien aus ihrer Heimat vertrieben. Diejenigen, die heute der Türkei einen Völkermord vorwerfen, haben die Monate anhaltenden Massaker übersehen wollen, haben nicht auf den Schrei der vergewaltigten Mädchen und Frauen gehört. Es waren nicht allein die Balkanvölker, die in jüngster Zeit in der Türkei Zuflucht gefunden haben. Auch das irakische Volk, das vor dem Völkermord des irakischen Präsidenten Saddam Hussein flüchtete, der von westlichen Chemiewaffenherstellern "Senfgas" erhalten hatte, in die Türkei. Die Türken wussten zu jeder Zeit trotz der begrenzten Möglichkeiten, ihr Brot mit anderen zu teilen und öffneten für leidende Völker stets ihre Tore. Die Türken, das Osmanische Reich und die Türkische Republik haben eine in Sachen Menschenrechte eine beispielhafte Vergangenheit, die für andere Völker und Staaten ein Vorbild sein könnte.

ANSICHTEN DER WISSENSCHAFTLER AUF DIE BEHAUPTUNGEN

Es gelang den Wissenschaftlern, die die Geschichte im Rahmen der Prinzipien und Kriterien der Geschichtswissenschaften bewerten und wahrnehmen, an die seit 1925 bis heute aufbewahrten originalen Dokumenten und Informationen zu gelangen. Sie hörten sich die Aussagen der noch lebenden Zeugen über die Tatsache an und führten persönlich vor Ort Untersuchungen. Diese Wissenschaftler wussten, dass die osmanischen Archive für ausländische Wissenschaftler zur Verfügung steht, und sie untersuchten die Dokumente selbst. So können nur diejenigen, die das Thema genau so gut kennen, wie diese Wissenschaftler können auf diese Meinung kommentieren. So trägt eine gemeinsame Deklaration von 69 amerikanischen Wissenschaftlern große Bedeutung, die dem US-Repräsentantenhaus vorgelegt wurde. Die Deklaration umfasst die folgenden Aussagen: (1)

"An die Mitglieder des amerikanischen Repräsentantenhauses,

Türkische und osmanische Forschungen, sowie amerikanische Akademiker, Spezialisten für den Raum Nahen- Osten, deren Unterschrift sie unten finden, vertreten die Meinung, dass die Formulierung der Resolution Nummer 192 des amerikanischen Repräsentantenhauses in mehreren Hinsichten irreführend oder falsch sind.

Wir unterstützen den Begriff "Nationaler Gedenktag des unmenschlichen Vorgehens", finden aber den folgenden Teil unannehmbar:

... 1,5 Millionen armenischstämmige Menschen, die Opfer des zwischen 1915 und 1923 in der Türkei begangenen Völkermordes sind...

Unsere Vorbehalte konzentrieren sich hauptsächlich auf die Benutzung der Wörter "Türkei" und "Völkermord" und können wie folgend zusammengefasst werden:

Das, heute Türkei oder besser gesagt als die Türkische Republik genannte Gebiet, war vom 14. Jahrhundert bis zum Jahre 1922 ein Teil des Osmanischen Reiches, das ein multireligiöser und multi-nationaler Staat war. Die Gleichstellung des Osmanischen Reiches mit der heutigen Türkischen Republik ist genau so falsch, wie die Gleichstellung des Habsburger Reiches mit der heutigen Republik Österreich. Das Osmanische Reich, das durch die, mit der Türkischen Revolution gegründeten heutigen Türkischen Republik im Jahre 1922 von der Geschichtsszene gelöscht worden ist, war ein Staat, zu der die Territorien und Völker von mehr als 25 heutigen Ländern in Südosteuropa, Nordafrika und im Nahen Osten gehörte. Die Türkische Republik ist nur einer dieser 25 Länder. Die Türkische Republik kann für keinen Vorfall für die osmanische Zeit verantwortlich gemacht werden. Doch wird es in der Resolution versucht, die Türkei für den "Völkermord" zwischen 1915 und 1923 verantwortlich zu machen.

Über die Beschuldigungen wegen ‚Völkermordes': keiner der Signatare dieser Erklärung will die Leiden der Armenier unterschätzen. Wir sind der Meinung, dass auch die Leiden der moslemischen Bevölkerung im selben Gebiet genau so bewertet werden müssen. Die bislang erlangten Dokumente zeigen, dass durch den Bürgerkrieg unter den Völkern (der Krieg zwischen moslemischen und christlichen Gruppen), den Seuchen während des ersten Weltkrieges, der Nahrungsmittelknappheit, der Massaker in und um Anatolien, sowie die Leiden, noch komplizierter wurden. Während der genannten Jahre, herrschte im Gebiet ständig Kriegszustand, der sich von der Tragödie in Libanon in den letzten zehn Jahren nicht unterschied. Sowohl die Moslems als auch die Christen haben große Verluste erlitten. Um aber zwischen Angreifer und Unschuldigen zu unterscheiden und um die Gründe der Vorfälle festzustellen, wobei das ostanatolische Volk ums Leben kam, darunter Moslems und Christen, müssen Historiker noch an mehrere Dokumente und Informationen gelangen.

Die Geschichte wird von Staatsmännern und Politikern gemacht und Wissenschaftler schreiben sie. Damit dieser Prozess fortgesetzt werden kann, müssen Wissenschaftler an die schriftlichen Dokumente der früheren Staatsmänner und Politiker rankommen. Bislang war ein Großteil der Archive von betreffenden Ländern, wie der Sowjetunion, Syrien, Bulgarien und der Türkei für Historiker nicht zugänglich. Solange wir nicht zu diesen Archiven gelangen, können wir die Geschichte des Osmanischen Reiches zwischen 1915 und 1923, die die Resolution Nummer 192 umfasst, nicht genau wissen.

Wir glauben daran, dass das US-Repräsentantenhaus in diesem und in ähnlichen historischen Themen die gänzliche Öffnung der Archive fordern und keine Beschuldigungen in historischen Themen aufstellen sollte, bevor die Vorfälle nicht gänzlich erleuchtet sind. Beschuldigungen, wie in der Resolution Nummer 192 des Repräsentantenhauses werden unvermeidbare Folgen haben, wie ein ungerechtes Urteil gegen das türkische Volk, sowie die Beeinträchtigung der Fortschritte, die die Historiker in jüngster Zeit beim Verstehen dieser tragischen Vorfälle zu verzeichnen begonnen haben.

Wie aus den oben genannten Kommentaren zu verstehen ist, ist die Geschichte der osmanischen Armenier ein oft unter Historikern diskutiertes Thema und die Mehrheit der Historiker schließt sich den Äußerungen in der Resolution Nummer 192 nicht an. Eine Zustimmung des amerikanischen Kongress zum Beschluss wird eine Versuchung sein, gesetzlich über die richtige Seite eines historischen Problems zu entscheiden. Ein, auf verdächtigen historischen Vermutungen beruhender solcher Beschluss wird der aufrichtigen historischen Forschung, sowie der Glaubwürdigkeit der amerikanischen Legislative schaden. 19. Mai 1985"

Prof. Dr. Rifaat Abou-El-Haj

Abteilung Geschichte, Universität California State

Doz. Sarah Moment Atis

Türkische Sprache und Literatur, Universität W'isconsin

Doz. Darl Barbir

Geschichte, Hochschule Siena (New- York)

Ilhan BASGÖZ

Ural-Altai Studienabteilung, Programmleiter der türkischen Untersuchungen, Universität Indiana

Prof. Daniel G. Hates

Anthropologie, Universität New- York City

Prof. Ülkü Bates

Kunstgeschichte, Universität New- York City

Prof. Gustav Bayerle

Ural-Altai Studien, Universität Indiana

Prof. Andreas G. E. Bodroglifetti

Türkische und Persische Sprachen, Universität California

Doz. Kathleen Burrýl

Türkische Studien, Universität Columbia

Prof. Alan Fisher

Geschichte, Universität Michigan

Prof. Timothy Childs

Lehrkraft, Universität Johns Hopkins

Prof. Shafiga Daulet

Politikwissenschaften, Universität Connecticut

Prof. Roderic Davison

Geschichte, Universität Gorge Washington

Ord. Prof. Walter Denny

Kunstgeschichte und Studien des Nahen Ostens, Universität Massachussets

Dr. Alan Duben

Anthropologe, Forscher, New- York

Doz. Ellen Ervin

Türkische Studien, Universität New- York

Prof. Caesar Farah

Islamische und Nahost Geschichte, Universität Minnesota

Prof. Carter Findley

Geschichte, Ohio State- Universität

Prof. Micfiael Finefrock

Geschichte, Charleston Hochschule

Doz. William Hickman

Türkisch, California Berkeley Universität

E. Doz. Frederick Latimer

Geschichte, Universität Utah

Prof. John Hymes

Geschichte, Glenville State-Hochschule

Dr. Heath W. Lowry

Türkisches Forschungsinstitut, Inc. Washington D.C.

Prof. Halil Inalcik

Osmanische Geschichte, Mitglied der amerikanischen Kunst- und Wissenschaftsakademie, Universität Chicago

Doz. Ralph Jaeckel

Türkisch, California Universität

Doz. Ronald Jennings

Studien Geschichte & Asien, Universität Illinois

Doz. Cornell Fleischer

Geschichte, Universität Washington,

Prof. Peter Golden

Geschichte, Universität Rutgers

Prof. Tom Goodrich

Geschichte, Universität Indiana

Dr. Andrew Could

Osmanische Geschichte, Arizona, Flagstaff

Prof. William Griswold

Geschichte, Colorado State Universität

Prof. Tibor Halasi-Kuv

Türkische Studien, Colombia Uni-Professor

Ord. Prof. J. C. Hurewitz

Ehe. Direktor des Nahostinstitutes, Universität Colombia

Prof. Avgdorlevy

Geschichte, Universität Brandens

Prof. Bernard Lewis

Geschichte des Nahen Ostens, Universität Princeton

Doz. Justin McCarthy

Geschichte, Universität Louisville

Prof. Jon Mandaville

Geschichte Nahost, Portlant State Universität

Prof. Michael Meeker

Anthropologie, Universität California

Doz. James Kelly

Türkisch, Universität Utah

Prof.Asistent Kerim Bey

Universität Southeastem

Prof. Metin Kunt

Osmanische Geschichte, New- York

Doz. William Ochsenwald

Geschichte, Virginia Polytechnic Institut

Doz. Robert Olson

Geschichte, Universität Kentucky

Doz. William Peachy

Jüdische und Nahost- Sprachen & Literaturen, Ohio State Universität

Doz. Donald Quataert

Geschichte, Universität Hauston

Prof. Howard Reed

Geschichte, Universität Connecticut

Prof. Dank Wart Rustow

Politikwissenschaften, New- York Stadt- Universität

Doz. Ezel Kural Shaw

Geschichte, Universität California

Prof. John Masson Simth, JR

Geschichte, California Berkely- Universität

Dr. Svat Soucek

Türkologe, New- York

Dr. Philip Soddard

Direktor Nahost Institut, Washington, D.C.

Prof. Frank Tachau

Politikwissenschaft, Chicago, Universität Illinois

Robert Staab

Vizedirektor der Nahost Zentrale, Universität Utah

Prof. Rhoads Murphey

Nahost Sprachen, Kulturen und Geschichte, Universität Columbia

Doz. June Starr

Anthropologie, Suny Stony Brook

Prof. James Stewart-Robinson

Türkische Studien, Universität Michigan

Prof. Thomas Naff

Geschichte, Direktor des Nahost- Studieninstituts, Universität Pennsytvania

Doz. John Woods

Nahost Geschichte, Universität Chicago

Prof. Pierre Oberling

Geschichte, New- York Stadt- Universität

Doz. Madeline Zilfi

Geschichte, Universität Maryland

Prof. Metin Tamkoc

Internationales Recht, Texas Tech. Universität

Prof. Stanford Shaw

Geschichte, Universität California

Dr. Elaine Simth

Türkische Geschichte, Pensionierter Botschafter

Doz. David Thomas

Geschichte, Rhode Islandhochschule

Doz. Grace M. Simth

Geschichte, California Berkely Universität

Doz. Margaret L. Venzke

Geschichte, Hochschule Dickinson (Pennsylvania)

E. Prof. Donald Webster

Türkische Geschichte

Prof. Walter Weiker

Politikwissenschaften, Universität Rutgers

Prof. Warren S. Walker

Archivdirektor der Kurzgeschichten im Englischen und im Türkischen, Texas Tech. Universität


Die Türkei richtete zu verschiedenen Zeitpunkten Appelle, um die von europäischen Staaten und Russland unterstützten armenischen Behauptungen, sowie die von Armeniern unterbreiteten angeblichen Dokumente nach ihrer Richtigkeit zu überprüfen. Diese Appelle wurden, sowohl direkt an armenische Wissenschaftler, als auch an die Personen, welche die Propaganda für die Armenier übernommen hatten, gerichtet. Es ist aber bekannt, dass ein Großteil von ihnen ohne Entschuldigung an den betreffenden Konferenzen nicht teilgenommen hat. Das jüngste Beispiel bildete der XI. Kongress für türkische Geschichte.

Beim XI. Kongress für türkische Sprache wurde zum ersten Mal eine "armenische Sektion" geplant. Zu den Diskussionen unter diesem Motto wurden unter anderem ausländische Historiker eingeladen, die sich für "die Sache der Armenier" einsetzen. Doch keiner von ihnen nahm teil.

An dem XI. Kongress für türkische Sprache, der zwischen dem 5. und 9. September 1990 in Ankara stattfand, wurden im Zusammenhang mit der Armenier- Frage folgende ausländischen Wissenschaftler eingeladen.

Prof. Dr. Heath LOWRY (hat teilgenommen)Garin ZEDLIAN (keine Antwort)

Prof. Dr. Bernard LEWIS (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Justin McCARTHY (hat teilgenommen) Prof. Dr. Stanford SHAW (hat teilgenommen) Prof. Dr. Anthony BRYER (keine Antwort) Dr. Andrew MANGO (hat teilgenommen) Prof. Dr. Salahi R. SONYEL (hat teilgenommen) Prof. Dr. M.MARMURA (keine Antwort) Prof. Dr. Allan CUNNIGHAM (keine Antwort) Prof. Dr. Robert ANCIAUX (hat teilgenommen) Prof. Dr. Aryeh SHMUELEVITZ (hat teilgenommen) Prof. Dr. Jak YAKAR (hat teilgenommen) Prof. Dr. Hans G. MAJER (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Wolf Dietrich HUTTEROTH (keine Antwort) Prof. Dr. Klaus KREISER (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Jean-Paul ROUX (keine Antwort) Prof. Dr. Paul DUMONT (hat teilgenommen) Prof. Dr. Robert MANTRAN (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. RichardHOVANNISIAN (keine Antwort) Dr. Gerard LIBARDIAN (keine Antwort) Dr. Levon MARASHLIAN (hat teilgenommen) Prof. Dr. Vahakn DADRIAN (keine Antwort) Christopher WALKER (konnte sich nicht beteiligen) Anahid Ter MIMASSIAN (konnte sich nicht beteiligen) Tessa HOFFMAN (keine Antwort)

Quelle:

Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialari ve Gercekler Ankara, 2000

FORSCHUNGEN VON AUSLÄNDERN UND RESULTATE

Gleich nach dem Ersten Weltkrieg besetzten alliierte Armeen Istanbul und andere Gebiete im Osmanischen Reich. Die Engländer, die zu den Besatzungsländern gehörten, nahmen mehrere Hundert Personen fest, unter denen sich auch politische und militärische Verantwortliche der Osmanischen Regierung, sowie auch bekannte Intellektuelle befanden, mit der Behauptung, dass sie bei armenischen Unruhen Kriegsverbrechen begangen, vertrieben sie auf die Insel Malta und sperrten sie ein. Um Beweise gegen diese verhafteten Personen oder gegen die Regierung in Istanbul zu finden, wurden in den osmanischen Archiven umfassende Untersuchungen durchgeführt, jedoch konnte man keine Beweise vorlegen. Hilflos untersuchte die englische Regierung auch die Berichte in englischen und amerikanischen Regierungsarchiven und man kam trotzdem zu keinem Ergebnis.

In einem Bericht, der im amerikanischen Archiv zu finden ist, schrieb der englische Botschafter R.C. Craigie am 13. Juli 1921 an Lord Curzon folgendes:

"Es tut mir leid es mitzuteilen, dass es keine Beweise gegen die auf Malta verhafteten Türken gibt... Es gibt keinen einzigen konkreten Vorfall, der einen genügenden Beweis dafür bilden kann. Die erwähnten Berichte enthalten auf keinen Fall weitere Beweismittel, welche die Informationen über die Türken ergänzen können, über die die Regierung Ihrer Majestät gerade verfügt." (1)

Die Rechtsberater in London beschlossen am 23. Juli 1921, dass die Beschuldigungen gegen die Personen auf der Liste des englischen Außenministeriums zum Teil politischen Charakter haben, und deshalb man gegen sie anders vorzugehen hatte als gegen die Türken, die als Kriegsverbrecher verhaftet wurden.

Außerdem gehören auch folgende Aussagen den Rechtsberatern der englischen Regierung in London: "Bis jetzt sagte kein einziger Zeuge aus, dass die Beschuldigungen gegen die verhafteten Türken richtig sind. Eigentlich ist es auch nicht klar, ob man gegen sie einen solchen Zeugen finden kann. Denn es braucht hier nicht erwähnt zu werden, wie schwer es ist, in einem Land wie Armenien, das so weit abgelegen und schwer zu erreichen ist, einen Zeugen zu finden, besonders deswegen, weil viel Zeit über die Vorfälle vergangen ist". (2)

Am Ende wurden die Türken, die auf Malta verhaftet waren, im Jahre 1922 freigelassen, ohne jegliche Beschuldigung und es fand auch keine Gerichtsverhandlung statt.

Im Laufe dieses Prozesses erschienen in der englischen Presse Berichte, die die Osmanische Regierung mit einem Völkermord an Armeniern beschuldigte, sowie Dokumente, die angeblich diese Behauptung beweisen sollten. Diese Dokumente seien in osmanischen Regierungsanstalten in Syrien von englischen Besatzungskräften unter der Kommandantur von General Allenby entdeckt worden. Doch die später vom englischen Außenministerium eingeleiteten Untersuchungen zeigten, dass es sich bei diesen Dokumenten nicht um Dokumente handelte, die von der englischen Armee sichergestellt worden waren. Es waren die gefälschten Dokumente, die von der nationalistischen armenischen Delegation in Paris an die verbündeten Delegationen übermittelt worden waren.

Quelle:

Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddalari ve Gercekler, Ankara 2000, S. 38 (PRO. FO. 13. Juli 1921, 371 / 6504 / E. 8519)

Gleiches Werk, S. 38, Foreign Office, 29. Juli 1921. 371 / 6504 / E. 8745

AUSLANDISCHE MEINUNGE ÜBER DIE UMSIEDLUNG

Ungeachtet der Gutachten ausländischer Beobachter in den Umsiedlungsgebieten, wonach die Osmanische Regierung trotz des anhaltenden Ersten Weltkrieges an mehreren Fronten die Umsiedlung äußerst sorgfältig und erfolgreich durchgeführt hat, erschienen in der westlichen Presse über die Umsiedlung falsche und parteiische Berichte. Der amerikanische Konsul in Mersin Edward Natan stellte in seinem Bericht fest, dass die Überführung ordnungsmäßig anhielt. (1) Trotz dieses Berichtes übertrug dagegen der amerikanische Botschafter in Istanbul, Morgenthau, gegensätzliche Informationen an sein Land, welche von der amerikanischen Presse gegen die Türken eingesetzt wurden. Nach Behauptungen der Zeitungen, bestach Morgenthau die Osmanische Regierung, schickte manche Armenier gegen Geld in die USA und rettete englische, russische und französische Staatsbürger in Istanbul. Ein türkischer Staatsbürger in den USA, unterrichtete die Osmanische Regierung am 14. September 1915 über all diese falschen Nachrichten und Informationen. (2)

Neben Morgenthau (3) spielten bei der Verbreitung der Behauptung, wonach Armenier massakriert worden seien, auch Lord James Bryce (4), der die meisten Angaben von Morgenthau erhielt, sowie der deutsche protestantische Geistliche Johannes Lepsius (5) eine wichtige Rolle. Auch Arnold Toynbee (6), Mitglied von Wellington- House, machte aus den Informationen Morgenthaus stark Gebrauch. Der Schotte James Bryce, der zwischen 1907 und 1913 als englischer Botschafter in den USA fungierte, verfasste ein Buch, das mit dem Einfluss der Abteilung für Kriegspropaganda im englischen Außenministerium, für den Einsatz in der antitürkischen Propaganda von Arnold Toynbee veröffentlicht wurde. (7) Die Werke dieser Personen bildeten eine Quelle für später herausgegebene Bücher über den "angeblichen Völkermord" an Armeniern. Es ist bekannt, dass besonders die Berichte von Morgenthau, von seinem armenischstämmigen türkischen Sekretär Agop S. Andonian und seinem ebenfalls armenischstämmigen Rechtsberater und Übersetzer Arshag K. Schmavonian verfasst worden sind. (8) Die Verfasser seines Buches waren wieder Arshag K. Schmavonian, der Journalist Burton J. Hendrick und der amerikanische Außenminister Robert Lansing. Der Grund zur Verfassung dieses Buches, das nicht den Berichten Morgenthaus entsprach, wird in dem Buch von Heath W. Lowry unter dem Titel "Der Hintergrund der Geschichte von Botschafter Morgenthau" offen dargelegt. Demnach hat man mit dem Buch "die amerikanische Bevölkerung von der Notwendigkeit überzeugen wollen, dass der Krieg mit einem Sieg zu Ende ging." (9)

Nach Debatten des englischen Parlaments über die im Rahmen der Berichte durch englischen Konsul im Iran gestellten Behauptungen, wonach 1.000.000 Armenier getötet worden seien, wurde beschlossen gegen die türkische Regierung zu protestieren. In dem "Blauen Buch", das in England erschien, wurde ferner behauptet, eindrittel der im Osmanischen Reich lebenden angeblichen 1.800.000 Armenier seien massakriert worden. (10)

Gegen die böswilligen Bücher, berichteten westliche Medien, wenn auch in begrenzter Zahl, dass diese Behauptungen absichtlich aufgestellt werden. In einer in Stockholm herausgegebener Zeitung wurde in einem Artikel unter dem Titel "..." darüber berichtet, wie komisch eigentlich diese Behauptungen sind. Im Artikel wurden ferner die Gründe für die Verbreitung der Behauptungen genannt.

Die Osmanische Regierung wies im Schreiben des auswärtigen Staatssekretärs am 4. Januar 1917 die englischen Behauptungen zurück. (12) Im Schreiben wurde unterstrichen, dass die Zahl der armenischen Bevölkerung auf osmanischen Territorien niemals 1 Million erreicht hat. Da diese Zahl mit den Auswanderungen vor dem Krieg weiter gesunken sei, entbehrten die Behauptungen jeder Grundlage. Außerdem wurde an eine Nachricht der Zeitung Times erinnert, worin auch die Deutschen für die Massaker an den Armeniern verantwortlich gemacht worden waren.

Quelle:

Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Verlag, Ankara, 2001.

FUSSNOTE

1) siehe. Dokument- Nr. 664.

2) siehe. Dokument- Nr. 665.

3) siehe Heath W. Lowry, Hintergrund der Geschichte des Botschafters Morgenthau, Istanbul, 1991

4) Great Britain, The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire: Documents Presented to Viscount Grey of Fallodon, Secretary of State for Foreign Affairs, London 1916

5) Le Rapport Secret du Dr. Johannes Lepsius sur les Massacres d'Armenie, Paris 1918.

6) Armenian Atrocities: Murder of Nation, London 1915 und The Murderous Tyranny of the Turk, London 1917.

7) Justin McCarthy: "Englische Propaganda während des Ersten Weltkrieges und Bericht von Bryce", Osmanli, Yeni Türkiye, Ankara 1999, II, 140

8) siehe Lowry, gleiches Werk, S. 8-17

9) gleiches Werk, S. 6

10) DH. EUM. 2. Sube, Dosya 1, belge 23 ( s. Dokument Nr. 668 )

11) DH. EUM. 2. Sube, Dosya1, belge 76 ( s. Dokument Nr. 669 )

12) DH. EUM. 2. Sube, Dosya 1, belge 23 ( s. Dokument Nr. 668 )

PERSÖHNLICHE GEGENSTANDE DER UMGESIEDELTEN ARMENIER

Mit einem Befehl vom 10. Juni 1915 wurde das Besitztum der umgesiedelten Armenier unter Schutz genommen. Gemäß Befehl wurde beschlossen, dass die Güter, Tiere und die Betriebe der Armenier durch Kommissionen versteigert und der Ertrag an die Besitzer zurückgegeben werden.

Bei der Ausführung dieses Befehls der Osmanischen Regierung wurde große Sorgfalt gezeigt. Die Güter wurden von den Kommissionen für zurückgelassene Mobiliare und Immobilien durch Versteigerung verkauft und das Geld wurde an die Besitzer gezahlt. (1) Als einige Gerüchte auftraten, verbot die Regierung mit einem Schreiben vom 3. August 1915, das an alle Provinzen, Verwaltungen und an die betreffende Kommission geschickt wurde, dass Regierungsbeamten versteigerte Waren kauften. (2) Später wurde dieses Verbot in einigen Provinzen aufgehoben, mit der Bedingung, dass die Beamten Bargeld und den eigentlichen Wert der Ware zahlten. (3)

Die Regierung fasste jegliche Maßnahmen gegen Korruption. In einem Telegramm wurde die Kommission für zurückgelassene Güter in Sivas aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. (4) Am selben Tag wurde an alle Verwaltung ein Befehl geschickt, der die betreffenden Maßnahmen und Regelungen umfasste. (5)

Dem Befehl nach, "dürfen keine verdächtigen Personen in die geräumten Orte zugelassen werden. Falls einige Personen billige Waren gekauft haben sollten, wird die Versteigerung für ungültig erklärt und der eigentliche Wert der Ware gefordert. Die umzusiedelnden Armenier dürfen ihre beliebigen Güter mitnehmen. Die unerhaltbaren Güter, die die Armenier nicht mitnehmen können, werden zwangsmäßig verkauft. Aber erhaltbare Güter werden aufbewahrt. Bei der Vermietung oder beim Verkauf der Immobilien wird die Beziehung zu den Besitzern erhalten. Falls seit Beginn der Umsiedlung Durchführungen im Gegensatz davon unternommen worden sind, gelten sie als ungültig. Ein Streit über diese Güter wird nicht zugelassen. Die Armenier dürfen ihre Güter an eine beliebige Person verkaufen, ausgeschlossen der Ausländer." (6)

Diese Regelungen wurden streng eingehalten. Zudem wurden die Kunst- und Handelsunternehmen der Armenier durch Gründung von neuen Unternehmen gegen den reellen Wert, an sie übergeben.(7) Der Ertrag aus den verkauften Gütern wurden über die Kommission für zurückgelassene Güter, an ihre Besitzer übergeben. (8)

Qulle:

Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.

FUSSNOTE

1) Sifre Kalemi- Nr. 53/303.

2) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/259.

3) Sifre Kalemi- Nr. 55/107.

4) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/385.

5) Siehe für die Texte der Gesetze über das Besitztum der umgesiedelten Armenier Âhar mahallere nakledilen eþhâsýn emvâl ve düyûn ve matlûbât-i metrûkesi hakkinda kânûn-u muvakkat " Takvîm-i Vekãyi", 14. September 1331 und 18. Zilkade 1333, Nr. 2303, sene 7, siehe außerdem Y.H. Bayur: Türk Inkilabi Tarihi, Ankara 1957, III/3, S.45-46.

6) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/388.

7) Sifre Kalemi- Nr. 61/31, Nr. 60/275, Nr. 60/277.

8) Sifre Kalemi- Nr. 57/348, Nr. 57/349, Nr. 57/350.


DIE RÜCKKEHR DER UMGESIEDELTEN ARMENIER

Die Umsiedlung wurde wegen klimatischer Bedingungen oder wegen Ansammlungen zeitweilig unterbrochen. Mit Befehlen, die ab dem 25. November 1915 an die Verwaltungen geschickt wurden, wurde die Umsiedlung wegen Winters vorübergehend eingestellt. (1) Am 21. Februar 1916 wurde ein Befehl an alle Verwaltungen geschickt, und die Einstellung der Umsiedlung bekanntgegeben. Doch wurde unterstrichen, dass die Einstellung nicht schädliche Personen umfasste, und alle, die eine Verbindung zu den Komitees hatten, sollten sofort in den Sandschak Zor geschickt werden. (2)

Mit einem allgemeinen Befehl kündigte die Osmanische Regierung am 15. März 1916 die Beendigung der Umsiedlung der Armenier, wegen verwaltungsmäßiger und militärischer Gründe an. (3)

Nach dem Abschluss der Umsiedlung wurde das armenische Patriarchat in Istanbul am 10. August 1916 geschlossen und nach Jerusalem verlegt, da die Mehrheit der Armenier in die Provinz Syrien verlegt worden war. (4) An die Spitze des neuen Patriarchats kam der Bischof aus Sis, Sahak Efendi. (5)

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs fasste die Osmanische Regierung einen Beschluss, womit die umgesiedelten Armenier in ihre früheren Orte zurückkehren konnten. In einem Schreiben vom 4. Januar 1919 an das Ministerpräsidium erklärte Innenminister Mustafa Pascha, die erforderlichen Maßnahmen für die Rückkehr der Armenier seien getroffen worden. (6) Der Regierungsbeschluss über die Rückkehr der umgesiedelten Armenier umfasste die folgenden Punkte:

1- Nur wer will, wird zurückkehren. Der Rest darf in den neuen Umsiedlungsgebieten bleiben.

2- Es werden Maßnahmen getroffen, damit die Rückkehrwilligen auf der Reise keine Probleme haben und in ihren früheren Orten wieder untergebracht werden können. Die Rückkehr wird erlaubt, nachdem mit den Behörden an den jeweiligen Orten gesprochen und dort die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

3- Diejenigen, die unter diesen Bedingungen zurückkehren wollen, werden ihre Häuser und ihre Felder zurück kriegen.

4- Falls ihre Häuser bewohnt sein sollten, werden diese Wohnungen geräumt.

5- Damit niemand auf der Straße bleibt, können ein paar Familien für eine kurze Zeit zusammen wohnen.

6- Gebäuden wie Kirchen oder Schulen, sowie Einkommensquellen werden der jeweiligen Gemeinde, die sie gehören, zurückgegeben.

7- Waisenkinder können nach sorgfältiger Überprüfung an Verwandte oder an ihre Gemeinde übergeben werden.

8- Wenn sie es wollen, können alle, die ihren Glauben gewechselt haben, wieder zu ihrer früheren Religion übertreten.

9- Armenische Frauen, die ihre Religion gewechselt und einen moslemischen Mann geheiratet haben, können frei ihre Entscheidung über ihren künftigen Glauben treffen. Falls sie erneut ihren früheren Glauben annehmen sollten, wird der Ehezusammenschluss automatisch aufgelöst. Den Streit zwischen Mann und Frau, wobei die Frau sich nicht trennen und zu ihrer früheren Religion umwechseln will, werden Gerichte lösen.

10- Die armenischen Güter, die noch nicht von anderen benutzt worden sind, werden sofort ihren Besitzern zurückgegeben. Für die Rückgabe der Güter, die an die Staatskasse übergeben worden sind, ist die Genehmigung der Güterbeamten erforderlich. In diesem Thema werden detaillierte Erklärungen folgen.

11- Die an Einwanderer verkauften Häuser werden an ihre Besitzer zurückgegeben. Hierbei gelten die Bedingungen des Artikels 4.

12- Falls die Einwanderer Reparaturen an Häusern und Läden vorgenommen, zusätzliche Teile gebaut, auf den Feldern geerntet haben, werden auch die Rechte der Einwanderer beachtet.

13- Die Kosten von bedürftigen Armeniern, die zurückkehren werden aus dem Kriegsfond gedeckt.

14- Die Zahl der bislang überlieferten Personen wird bekanntgegeben. Außerdem muss in der Mitte und am Ende jedes Monats die Zahl der überlieferten Personen angegeben werden.

15- Für Armenier, die die osmanischen Grenzen verlassen haben aber zurückkehren möchten, gilt bis zu einem weiteren Befehl das Einreiseverbot.

Die oben genannten Punkte des Regierungsbeschlusses galten auch für die griechischen Umsiedler.

Quelle:

Halacoglu,Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.

FUSSNOTE

1. Sifre Kalemi- Nr. 57/273, 58/124, Nr.58/161, Nr.56/226, Nr. 59/123, Nr. 60/190

2. Sifre Kalemi.- Nr. 61/72

3. Sifre Kalemi.- Nr. 62/21.

4. Siehe für die neue Verordnung von 1916 über das armenische Patriarchat, Y.H. Bazur, Türk Inkilap Tarihi, III/3, s. 57-59

5. Sifre Kalemi- Nr. 66/202, Nr. 66/220, Nr. 63/136.

BA, BEO, nr. 341055. Dieses Schreiben des Innenministeriums wurde am 26. Kanun-u evvel 1334 ( 8. Januar 1919) auch an das Justiz- und Kultusministerium geschickt

DIE AUSGABEN FÜR DIE VERSORGUNG DER ARMENIER

Bevor die Regierung mit der Umsiedlung der Armenier begann, wurde an sämtlichen Provinzen ein Schreiben geschickt und gefordert, dass jegliche Maßnahmen für den Bedarf der Kolonnen, die durch ihre Gebiete reisen werden, getroffen und Nahrungsmittel gelagert werden sollten. (1)

Für Nachrungsmittelbeförderung erhielt die Direktion für Ansiedlung der Auswanderer und Stämme verschiedene Befehle. (2) Damit die Bedürfnisse festgestellt und besorgt werden konnten, arbeitete der Direktor, Sükrü Bey, persönlich. (3) Für Verpflegung der armenischen Kolonnen erhielt Konya 400.000, Izmit 150.000, Eskisehir 200.000, Adana 300.000, Aleppo 300.000, Syrien 100.000, 300.000, (4) und Mousul 500.000 Kurus. (5) Insgesamt wurden 2.250.000 Kurus zur Verfügung gestellt. (6)

Für die Überführung, Ansiedlung und Lebenskosten der Armenier wurden 1915, 25 Millionen und bis Ende 1916 insgesamt 230 Millionen Kurus ausgegeben. (7)

Die Verwaltungen leisteten im Rahmen ihrer eigenen Budgets Hilfen und erhielten auch zusätzliche finanzielle Unterstützung von der Regierung. (8) Ein Betrag, der aus Amerika für armenische Umsiedler geschickt wurde, verteilte der amerikanische Konsul und Missionare in Kenntnis der Osmanischen Regierung. (9) Außerdem stellte sich später heraus, dass ein Teil der in Amerika lebenden Armenier Geld gesammelt und heimlich an die armenischen Umsiedler geschickt haben. (10)

Die Osmanische Regierung gab für die Umsiedlung der Armenier sehr hohe Beträge aus. Zugleich wurden die Schulden der umgesiedelten Armenier an den Staat oder an Personen entweder verschoben oder gänzlich gestrichen. Talat Pascha befahl in einem, am 1. Juni 1915 an die Verwaltung in Maras geschicktes Telegramm, die Streichung der Schulden der Armenier. (11) Mit einem an alle Provinzen entsandten Schreiben vom 4. August 1915 wurden Steuerschulden aller umgesiedelten Armenier verschoben. (12)

Auf der anderen Seite wurden die armenischen Kolonnen von Sanitätern begleitet. (13) Auch die Ermittlungen gegen verdächtige Umsiedler, wurden verschoben. (14)

QUELLE:

Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Verlag, Ankara, 2001.

FUSSNOTE

1) Sifre Kalemi- Nr. 55/291, Nr. 57/341, Nr. 57/345, Nr. 57/351.

2) Sifre Kalemi- Nr. 55/152, Nr. 55/291, Nr. 55/341, Nr. 55-A/17,

Nr. 55-A/135- Nr. 57/110

3) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/16 (Telegramm vom 18. August 1331/31. August 1915).

4) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/17.

5) Sifre Kalemi- Nr. 537305.

6) Das Budget des Direktorats für Ansiedlung der Auswanderer und Stämme betrug 1331, 78.000.000. Das Budget 1332, 200.000.000. Diese Gelder wurden für die umgesiedelten Armenier, Griechen und Araber, sowie für Moslems, die aus besetzten Gebieten kamen, ausgegeben. (BA, BEO-Nr. 334063).

7) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialari ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 35.

8) Sifre Kalemi- Nr. 53/305, Nr. 55-A/118.

9) Sifre Kalemi- Nr. 60/281.

10) Sifre Kalemi- Nr. 60/178

11) Sifre Kalemi- Nr. 53/200.

12) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/268.

13) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/226.

14) Mit einem Schreiben von Dezember 1331 dem 14. Dezember 1915 vom Rechts - und Kultusministerium an den Palast wurde mitgeteilt, dass die Gerichtsverfahren der Umgesiedelten, in den jeweiligen neuen Gebieten und Verfahren gegen Zurückgebliebene, an dem jeweiligen Ort stattfinden werden.

( BA, BEO- Nr. 329176 ).