Seit der Durchführung der Umsiedlung wurde bis jetzt viel über dieses Thema geschrieben. Es gelang den Armeniern, die Weltöffentlichkeit lange Zeit dabei zu täuschen, indem sie sich hinter gefälschte Dokumente versteckten. Die Armenier sprachen anfangs von 300.000 Personen, die beim angeblichen Völkermord getötet worden seien, dann aber wurde diese Zahl auf 3.000.000 erhöht. Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage. Denn während der Besetzung Istanbuls durchsuchten, sowohl die Engländer als auch die Franzosen die osmanischen Archive vergeblich nach einem Dokument, welches einen Völkermord andeuten könnte. So konnten sie bislang nicht ein einziges konkretes Dokument vorlegen, das auf einen Völkermord hinweist.
Außerdem müsste es in ihren eigenen Archiven die Aufnahmen geben, welche die Journalisten gemacht haben, die damals die Durchführung der Umsiedlung beobachteten und fotografierten. Hätte es einen, vom Staat befohlenen Völkermord gegeben, dann wären auch die Bilder darüber längst der Weltöffentlichkeit bekannt. Würden diejenigen, die die Behauptungen aufstellen, über konkrete Dokumente verfügen, dann wäre vermutlich aus dem Appell des Osmanischen Staates von 1919, eine unparteiische "juristische Kommission" zu bilden, nicht unbeantwortet gelassen. Warum hat man auf diesen offiziellen Vorschlag der Osmanischen Regierung nicht reagiert? Hatten vielleicht einige westliche Staaten Angst davor, dass damit auch ihre Rolle bei der Organisation der armenischen Banden, bei ihrer Aufhetzung aufgedeckt würde? Oder hatte man Angst davor, dass bekannt wird, woher die Armenier ihre Waffen erhalten haben, mit denen sie mehrere Tausende, unschuldige Zivilisten massakriert haben?
Völkermord erinnert an den Massenmord der Nazis während des Zweiten Weltkrieges an Juden und anderen ethnischen Gruppen, wobei mehrere Millionen Menschen getötet wurden. Völkermord erinnert an das französische Massaker zwischen 1954 und 1962 in Algerien, wobei mindestens 1 Million Algerier ermordet wurden. Völkermord erinnert an die indonesische Armee, die zwischen 1965 und 1966 1 Million Kommunisten und ihre Familien massakrierte. Völkermord erinnert an das Massaker der Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 in Kambodscha an, dem rund 2 Millionen Kambodschanern ums Leben kamen. Völkermord erinnert an das Massaker der Hutus im Jahr 1994 in Ruanda an dem 500.000 Tutsis ermordert wurden. Völkermord erinnert letztendlich an die grausamen Massaker der Serben an mehreren Tausenden Moslems im Kosovo und in Bosnien-Herzogowina ab 1991. Diese Vorgänge waren ein Völkermord.
Hätte der Osmanische Staat wirklich einen "Völkermord" an Armeniern vorgehabt, dann hätte er dies auch an den Orten begehen können, wo die Armenier lebten. Dann hätte er ja nicht große Kosten für die Umsiedlung tragen, und nicht all diese verwaltungsmäßigen und militärischen Massnahmen treffen müssen.
Die osmanische Umsiedlung, die zur Gewährleistung der Sicherheit des Staates zwangsmäßig vorgenommen wurde, hatte niemals die Ausrottung der Armenier zum Ziel und war weltweit die erfolgreichste Umsiedlung.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Yayini, Ankara, 2001.
29 Aralık 2007 Cumartesi
ARMENISCHE BEHAUPTUNGEN AUF DAS UN -KONVENTION
Der Begriff "Völkermord " wird in der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die 1948 verabschiedet wurde, beschrieben. Im 2. Artikel der Konvention heißt es:
"In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz teilweise zu zerstören: Tötung von Mitgliedern der Gruppe, Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."
Bevor das Thema aus dem Aspekt der UN- Konvention betrachtet wird, sollte an einige Vorfälle in der Geschichte erinnert werden. Um eine so gewaltige Menschheitsverbrechen, wie den Völkermord zu begehen, muss in der Geschichte des betreffenden Volkes eine bestimmte Neigung dazu bestehen. Genau wie manche Personen geneigt sind, Verbrechen zu begehen, muss auch eine bestimmte Neigung für einen Völkermord vorhanden sein. Doch in der türkischen Geschichte trifft man weder einen Völkermord noch eine Assimilation an.
Die Osmanen kontrollierten einen bestimmten Teil Europas bis vor Wien, einschließlich des Balkans, ganz Nordafrika an der Mittelmeerküste, fast den ganzen Nahen Osten, sowie die arabische Halbinsel über Jahre. Und zwar rund 200 bis 400 Jahre. Welches der Völker in diesen Gebieten wurde ausgerottet? Als noch in Anatolien die Scheriat Regeln gültig waren, existierten zugleich die älteste christliche Konfession, der altsyrische Glauben, oder der Glauben der Jesiden, die Pfau- und Feueranbeter. Gegen 1800 wurden in Anatolien Kirchen eröffnet, obwohl dies gegen die Scheriat Regeln war. Der Bruder des osmanischen Wesirs Sokullu Mehmet Pascha, wurde zum Patrirachen der Makarije serbischen Kirche ernannt, der das serbische Volk wiederbelebte. Zeitgleich sehen wir in Europa und in anderen Teilen der Welt, die Massaker im Kampf zwischen verschiedenen Glauben in Europa, Völker im Fernen Osten, deren Sprache sich ändert, das Volk in ganz Afrika, dessen Sprache und Religion geändert wird und Südamerika.
Während des Zweiten Weltkrieges haben die Nazis mehrere Millionen Menschen massakriert. Zwischen 1939 und 1945 wurden 5 bis 6 Millionen Juden, mehr als 3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, mehr als 1 Million polnische und wiederum mehr als 1 Million jugoslawische Zivilisten, rund 200.000 Zigeuner, sowie 70.000 behinderte Menschen getötet. Das ist ein Völkermord.
Ungeachtet der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes kam es auch im modernen Zeitalter zu unzähligen Massenmorden. Den in der Zeitung Le Monde erschienenen Geständnissen zweier französischer Generäle nach, die höchstpersönlich zu den Beteiligten gehörten, haben die Franzosen in den Jahren von 1954 bis 1962 in Algerien mindestens 1 Million Algerier massakriert. Die indonesische Armee ermordete zwischen 1965 und 1966 1 Million Kommunisten und ihre Familien. Zwischen 1975 und 1979 massakrierten die Roten Khmer in Kambodscha 1.7 Millionen Kambodschaner, 1994 wurden in Ruanda 500.000 Tutsis von den Hutus getötet und letztendlich nach 1991 waren Tausende Moslime im Kosovo und in Bosnien-Herzogowina der Grausamkeit der Serben ausgesetzt.
Das Verbrechen Völkermord wurde in seinem wahren Sinne bei den oben erwähnten Ereignissen begangen. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Armenier, umfssten die im Jahre 1915 in Ostanatolien getroffen Maßnahmen gegen die Armenier nur die Umsiedlung für die Gewährleistung der Sicherheit und hatten nicht das Geringste mit Völkermord zu tun. Die türkische Führung war gewohnt, in den, von ihr kontrollierten, Gebiete gemeinsam mit anderen Kulturen und Rassen zu leben. "Gerechtigkeit" und "Wahrung der Kulturen" zählen zu der Staatstradition der Türken. Doch "Massaker" oder "Völkermord" finden demgegenüber keinen Platz. Dies unterstreicht auch Justin McCarthy in seinem Buch unter dem Titel "Tod und Exil". Das Buch erzählt, wie die Völker aus Kaukasien und dem Balkan im osmanischen Reich Zuflucht gefunden haben, um sich vor dem Tod zu retten.
An alle, die die osmanische Führung mit einem Völkermord beschuldigen, sollte man fragen: Wohin sind im Jahre 1469 die Juden und Moslems aus Spanien und Portugal, 1680 Tökeli und seine Anhänger aus Ungarn, 1711 Rakoczi Frenec und seine Männer, 1849 Layos Kosuth und seine 2000 köpfige ungarische Gruppe, der schwedische König Scharl und seine 1500 bis 2000 Männer, 1841 und 1856 der polnische Prinz Chartorski, im September 1917 der russische Kommandant Vrangel mit seiner 135 Tausend Mann starken Armee und Trotschki geflüchtet sind, um sich vor dem Völkermord und Tod zu retten?
Die Antwort auf diese Fragen ist aus der Geschichte als "in das Osmanische Reich" zu entnehmen. Wissen nicht diejenigen, die die Umsiedlung im Jahre 1915 als einen "Völkermord an Armeniern" bezeichnen, dass ab der 30'er Jahre polnische und deutsche Juden in der Türkei Zuflucht gefunden haben? Warum haben diese Menschen 20 bis 25 Jahre nach dem angeblichen Völkermord, dieses Volk als Retter betrachtet und die Türkei bevorzugt? Die Antworten auf diese Fragen liegen in der türkischen Staatstradition, die einen gerechten, menschlichen, toleranten, vereinigenden, sowie die Bräuche und den Glauben respektierenden Charakter trägt.
550 Jahre nach dem osmanischen Padischach (Sultan) Fatih, der mit seinem, die heutigen Normen der Menschenrechte umfassenden Ferman im Jahre 1478 allen, unter seiner Herrschaft lebenden Menschen möglich machte, die eigenen Werte zu wahren und sie an die neuen Generationen zu übertragen. Demgegenüber sollten die gegenwärtigen Völkermorde und Assimilationen auf dem Balkan nicht vergessen werden. Die Balkanvölker, deren Sprache, Glauben, Kirchen, Schulen usw. mit diesem Ferman unter Garantie genommen worden waren, wurden zu Beginn des XXI. Jahrhunderts im Namen homogener Völker, Bosnier, albanischstämmige Moslems, Makedonier und die Türken in Bulgarien aus ihrer Heimat vertrieben. Diejenigen, die heute der Türkei einen Völkermord vorwerfen, haben die Monate anhaltenden Massaker übersehen wollen, haben nicht auf den Schrei der vergewaltigten Mädchen und Frauen gehört. Es waren nicht allein die Balkanvölker, die in jüngster Zeit in der Türkei Zuflucht gefunden haben. Auch das irakische Volk, das vor dem Völkermord des irakischen Präsidenten Saddam Hussein flüchtete, der von westlichen Chemiewaffenherstellern "Senfgas" erhalten hatte, in die Türkei. Die Türken wussten zu jeder Zeit trotz der begrenzten Möglichkeiten, ihr Brot mit anderen zu teilen und öffneten für leidende Völker stets ihre Tore. Die Türken, das Osmanische Reich und die Türkische Republik haben eine in Sachen Menschenrechte eine beispielhafte Vergangenheit, die für andere Völker und Staaten ein Vorbild sein könnte.
"In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz teilweise zu zerstören: Tötung von Mitgliedern der Gruppe, Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe."
Bevor das Thema aus dem Aspekt der UN- Konvention betrachtet wird, sollte an einige Vorfälle in der Geschichte erinnert werden. Um eine so gewaltige Menschheitsverbrechen, wie den Völkermord zu begehen, muss in der Geschichte des betreffenden Volkes eine bestimmte Neigung dazu bestehen. Genau wie manche Personen geneigt sind, Verbrechen zu begehen, muss auch eine bestimmte Neigung für einen Völkermord vorhanden sein. Doch in der türkischen Geschichte trifft man weder einen Völkermord noch eine Assimilation an.
Die Osmanen kontrollierten einen bestimmten Teil Europas bis vor Wien, einschließlich des Balkans, ganz Nordafrika an der Mittelmeerküste, fast den ganzen Nahen Osten, sowie die arabische Halbinsel über Jahre. Und zwar rund 200 bis 400 Jahre. Welches der Völker in diesen Gebieten wurde ausgerottet? Als noch in Anatolien die Scheriat Regeln gültig waren, existierten zugleich die älteste christliche Konfession, der altsyrische Glauben, oder der Glauben der Jesiden, die Pfau- und Feueranbeter. Gegen 1800 wurden in Anatolien Kirchen eröffnet, obwohl dies gegen die Scheriat Regeln war. Der Bruder des osmanischen Wesirs Sokullu Mehmet Pascha, wurde zum Patrirachen der Makarije serbischen Kirche ernannt, der das serbische Volk wiederbelebte. Zeitgleich sehen wir in Europa und in anderen Teilen der Welt, die Massaker im Kampf zwischen verschiedenen Glauben in Europa, Völker im Fernen Osten, deren Sprache sich ändert, das Volk in ganz Afrika, dessen Sprache und Religion geändert wird und Südamerika.
Während des Zweiten Weltkrieges haben die Nazis mehrere Millionen Menschen massakriert. Zwischen 1939 und 1945 wurden 5 bis 6 Millionen Juden, mehr als 3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, mehr als 1 Million polnische und wiederum mehr als 1 Million jugoslawische Zivilisten, rund 200.000 Zigeuner, sowie 70.000 behinderte Menschen getötet. Das ist ein Völkermord.
Ungeachtet der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes kam es auch im modernen Zeitalter zu unzähligen Massenmorden. Den in der Zeitung Le Monde erschienenen Geständnissen zweier französischer Generäle nach, die höchstpersönlich zu den Beteiligten gehörten, haben die Franzosen in den Jahren von 1954 bis 1962 in Algerien mindestens 1 Million Algerier massakriert. Die indonesische Armee ermordete zwischen 1965 und 1966 1 Million Kommunisten und ihre Familien. Zwischen 1975 und 1979 massakrierten die Roten Khmer in Kambodscha 1.7 Millionen Kambodschaner, 1994 wurden in Ruanda 500.000 Tutsis von den Hutus getötet und letztendlich nach 1991 waren Tausende Moslime im Kosovo und in Bosnien-Herzogowina der Grausamkeit der Serben ausgesetzt.
Das Verbrechen Völkermord wurde in seinem wahren Sinne bei den oben erwähnten Ereignissen begangen. Ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Armenier, umfssten die im Jahre 1915 in Ostanatolien getroffen Maßnahmen gegen die Armenier nur die Umsiedlung für die Gewährleistung der Sicherheit und hatten nicht das Geringste mit Völkermord zu tun. Die türkische Führung war gewohnt, in den, von ihr kontrollierten, Gebiete gemeinsam mit anderen Kulturen und Rassen zu leben. "Gerechtigkeit" und "Wahrung der Kulturen" zählen zu der Staatstradition der Türken. Doch "Massaker" oder "Völkermord" finden demgegenüber keinen Platz. Dies unterstreicht auch Justin McCarthy in seinem Buch unter dem Titel "Tod und Exil". Das Buch erzählt, wie die Völker aus Kaukasien und dem Balkan im osmanischen Reich Zuflucht gefunden haben, um sich vor dem Tod zu retten.
An alle, die die osmanische Führung mit einem Völkermord beschuldigen, sollte man fragen: Wohin sind im Jahre 1469 die Juden und Moslems aus Spanien und Portugal, 1680 Tökeli und seine Anhänger aus Ungarn, 1711 Rakoczi Frenec und seine Männer, 1849 Layos Kosuth und seine 2000 köpfige ungarische Gruppe, der schwedische König Scharl und seine 1500 bis 2000 Männer, 1841 und 1856 der polnische Prinz Chartorski, im September 1917 der russische Kommandant Vrangel mit seiner 135 Tausend Mann starken Armee und Trotschki geflüchtet sind, um sich vor dem Völkermord und Tod zu retten?
Die Antwort auf diese Fragen ist aus der Geschichte als "in das Osmanische Reich" zu entnehmen. Wissen nicht diejenigen, die die Umsiedlung im Jahre 1915 als einen "Völkermord an Armeniern" bezeichnen, dass ab der 30'er Jahre polnische und deutsche Juden in der Türkei Zuflucht gefunden haben? Warum haben diese Menschen 20 bis 25 Jahre nach dem angeblichen Völkermord, dieses Volk als Retter betrachtet und die Türkei bevorzugt? Die Antworten auf diese Fragen liegen in der türkischen Staatstradition, die einen gerechten, menschlichen, toleranten, vereinigenden, sowie die Bräuche und den Glauben respektierenden Charakter trägt.
550 Jahre nach dem osmanischen Padischach (Sultan) Fatih, der mit seinem, die heutigen Normen der Menschenrechte umfassenden Ferman im Jahre 1478 allen, unter seiner Herrschaft lebenden Menschen möglich machte, die eigenen Werte zu wahren und sie an die neuen Generationen zu übertragen. Demgegenüber sollten die gegenwärtigen Völkermorde und Assimilationen auf dem Balkan nicht vergessen werden. Die Balkanvölker, deren Sprache, Glauben, Kirchen, Schulen usw. mit diesem Ferman unter Garantie genommen worden waren, wurden zu Beginn des XXI. Jahrhunderts im Namen homogener Völker, Bosnier, albanischstämmige Moslems, Makedonier und die Türken in Bulgarien aus ihrer Heimat vertrieben. Diejenigen, die heute der Türkei einen Völkermord vorwerfen, haben die Monate anhaltenden Massaker übersehen wollen, haben nicht auf den Schrei der vergewaltigten Mädchen und Frauen gehört. Es waren nicht allein die Balkanvölker, die in jüngster Zeit in der Türkei Zuflucht gefunden haben. Auch das irakische Volk, das vor dem Völkermord des irakischen Präsidenten Saddam Hussein flüchtete, der von westlichen Chemiewaffenherstellern "Senfgas" erhalten hatte, in die Türkei. Die Türken wussten zu jeder Zeit trotz der begrenzten Möglichkeiten, ihr Brot mit anderen zu teilen und öffneten für leidende Völker stets ihre Tore. Die Türken, das Osmanische Reich und die Türkische Republik haben eine in Sachen Menschenrechte eine beispielhafte Vergangenheit, die für andere Völker und Staaten ein Vorbild sein könnte.
ANSICHTEN DER WISSENSCHAFTLER AUF DIE BEHAUPTUNGEN
Es gelang den Wissenschaftlern, die die Geschichte im Rahmen der Prinzipien und Kriterien der Geschichtswissenschaften bewerten und wahrnehmen, an die seit 1925 bis heute aufbewahrten originalen Dokumenten und Informationen zu gelangen. Sie hörten sich die Aussagen der noch lebenden Zeugen über die Tatsache an und führten persönlich vor Ort Untersuchungen. Diese Wissenschaftler wussten, dass die osmanischen Archive für ausländische Wissenschaftler zur Verfügung steht, und sie untersuchten die Dokumente selbst. So können nur diejenigen, die das Thema genau so gut kennen, wie diese Wissenschaftler können auf diese Meinung kommentieren. So trägt eine gemeinsame Deklaration von 69 amerikanischen Wissenschaftlern große Bedeutung, die dem US-Repräsentantenhaus vorgelegt wurde. Die Deklaration umfasst die folgenden Aussagen: (1)
"An die Mitglieder des amerikanischen Repräsentantenhauses,
Türkische und osmanische Forschungen, sowie amerikanische Akademiker, Spezialisten für den Raum Nahen- Osten, deren Unterschrift sie unten finden, vertreten die Meinung, dass die Formulierung der Resolution Nummer 192 des amerikanischen Repräsentantenhauses in mehreren Hinsichten irreführend oder falsch sind.
Wir unterstützen den Begriff "Nationaler Gedenktag des unmenschlichen Vorgehens", finden aber den folgenden Teil unannehmbar:
... 1,5 Millionen armenischstämmige Menschen, die Opfer des zwischen 1915 und 1923 in der Türkei begangenen Völkermordes sind...
Unsere Vorbehalte konzentrieren sich hauptsächlich auf die Benutzung der Wörter "Türkei" und "Völkermord" und können wie folgend zusammengefasst werden:
Das, heute Türkei oder besser gesagt als die Türkische Republik genannte Gebiet, war vom 14. Jahrhundert bis zum Jahre 1922 ein Teil des Osmanischen Reiches, das ein multireligiöser und multi-nationaler Staat war. Die Gleichstellung des Osmanischen Reiches mit der heutigen Türkischen Republik ist genau so falsch, wie die Gleichstellung des Habsburger Reiches mit der heutigen Republik Österreich. Das Osmanische Reich, das durch die, mit der Türkischen Revolution gegründeten heutigen Türkischen Republik im Jahre 1922 von der Geschichtsszene gelöscht worden ist, war ein Staat, zu der die Territorien und Völker von mehr als 25 heutigen Ländern in Südosteuropa, Nordafrika und im Nahen Osten gehörte. Die Türkische Republik ist nur einer dieser 25 Länder. Die Türkische Republik kann für keinen Vorfall für die osmanische Zeit verantwortlich gemacht werden. Doch wird es in der Resolution versucht, die Türkei für den "Völkermord" zwischen 1915 und 1923 verantwortlich zu machen.
Über die Beschuldigungen wegen ‚Völkermordes': keiner der Signatare dieser Erklärung will die Leiden der Armenier unterschätzen. Wir sind der Meinung, dass auch die Leiden der moslemischen Bevölkerung im selben Gebiet genau so bewertet werden müssen. Die bislang erlangten Dokumente zeigen, dass durch den Bürgerkrieg unter den Völkern (der Krieg zwischen moslemischen und christlichen Gruppen), den Seuchen während des ersten Weltkrieges, der Nahrungsmittelknappheit, der Massaker in und um Anatolien, sowie die Leiden, noch komplizierter wurden. Während der genannten Jahre, herrschte im Gebiet ständig Kriegszustand, der sich von der Tragödie in Libanon in den letzten zehn Jahren nicht unterschied. Sowohl die Moslems als auch die Christen haben große Verluste erlitten. Um aber zwischen Angreifer und Unschuldigen zu unterscheiden und um die Gründe der Vorfälle festzustellen, wobei das ostanatolische Volk ums Leben kam, darunter Moslems und Christen, müssen Historiker noch an mehrere Dokumente und Informationen gelangen.
Die Geschichte wird von Staatsmännern und Politikern gemacht und Wissenschaftler schreiben sie. Damit dieser Prozess fortgesetzt werden kann, müssen Wissenschaftler an die schriftlichen Dokumente der früheren Staatsmänner und Politiker rankommen. Bislang war ein Großteil der Archive von betreffenden Ländern, wie der Sowjetunion, Syrien, Bulgarien und der Türkei für Historiker nicht zugänglich. Solange wir nicht zu diesen Archiven gelangen, können wir die Geschichte des Osmanischen Reiches zwischen 1915 und 1923, die die Resolution Nummer 192 umfasst, nicht genau wissen.
Wir glauben daran, dass das US-Repräsentantenhaus in diesem und in ähnlichen historischen Themen die gänzliche Öffnung der Archive fordern und keine Beschuldigungen in historischen Themen aufstellen sollte, bevor die Vorfälle nicht gänzlich erleuchtet sind. Beschuldigungen, wie in der Resolution Nummer 192 des Repräsentantenhauses werden unvermeidbare Folgen haben, wie ein ungerechtes Urteil gegen das türkische Volk, sowie die Beeinträchtigung der Fortschritte, die die Historiker in jüngster Zeit beim Verstehen dieser tragischen Vorfälle zu verzeichnen begonnen haben.
Wie aus den oben genannten Kommentaren zu verstehen ist, ist die Geschichte der osmanischen Armenier ein oft unter Historikern diskutiertes Thema und die Mehrheit der Historiker schließt sich den Äußerungen in der Resolution Nummer 192 nicht an. Eine Zustimmung des amerikanischen Kongress zum Beschluss wird eine Versuchung sein, gesetzlich über die richtige Seite eines historischen Problems zu entscheiden. Ein, auf verdächtigen historischen Vermutungen beruhender solcher Beschluss wird der aufrichtigen historischen Forschung, sowie der Glaubwürdigkeit der amerikanischen Legislative schaden. 19. Mai 1985"
Prof. Dr. Rifaat Abou-El-Haj
Abteilung Geschichte, Universität California State
Doz. Sarah Moment Atis
Türkische Sprache und Literatur, Universität W'isconsin
Doz. Darl Barbir
Geschichte, Hochschule Siena (New- York)
Ilhan BASGÖZ
Ural-Altai Studienabteilung, Programmleiter der türkischen Untersuchungen, Universität Indiana
Prof. Daniel G. Hates
Anthropologie, Universität New- York City
Prof. Ülkü Bates
Kunstgeschichte, Universität New- York City
Prof. Gustav Bayerle
Ural-Altai Studien, Universität Indiana
Prof. Andreas G. E. Bodroglifetti
Türkische und Persische Sprachen, Universität California
Doz. Kathleen Burrýl
Türkische Studien, Universität Columbia
Prof. Alan Fisher
Geschichte, Universität Michigan
Prof. Timothy Childs
Lehrkraft, Universität Johns Hopkins
Prof. Shafiga Daulet
Politikwissenschaften, Universität Connecticut
Prof. Roderic Davison
Geschichte, Universität Gorge Washington
Ord. Prof. Walter Denny
Kunstgeschichte und Studien des Nahen Ostens, Universität Massachussets
Dr. Alan Duben
Anthropologe, Forscher, New- York
Doz. Ellen Ervin
Türkische Studien, Universität New- York
Prof. Caesar Farah
Islamische und Nahost Geschichte, Universität Minnesota
Prof. Carter Findley
Geschichte, Ohio State- Universität
Prof. Micfiael Finefrock
Geschichte, Charleston Hochschule
Doz. William Hickman
Türkisch, California Berkeley Universität
E. Doz. Frederick Latimer
Geschichte, Universität Utah
Prof. John Hymes
Geschichte, Glenville State-Hochschule
Dr. Heath W. Lowry
Türkisches Forschungsinstitut, Inc. Washington D.C.
Prof. Halil Inalcik
Osmanische Geschichte, Mitglied der amerikanischen Kunst- und Wissenschaftsakademie, Universität Chicago
Doz. Ralph Jaeckel
Türkisch, California Universität
Doz. Ronald Jennings
Studien Geschichte & Asien, Universität Illinois
Doz. Cornell Fleischer
Geschichte, Universität Washington,
Prof. Peter Golden
Geschichte, Universität Rutgers
Prof. Tom Goodrich
Geschichte, Universität Indiana
Dr. Andrew Could
Osmanische Geschichte, Arizona, Flagstaff
Prof. William Griswold
Geschichte, Colorado State Universität
Prof. Tibor Halasi-Kuv
Türkische Studien, Colombia Uni-Professor
Ord. Prof. J. C. Hurewitz
Ehe. Direktor des Nahostinstitutes, Universität Colombia
Prof. Avgdorlevy
Geschichte, Universität Brandens
Prof. Bernard Lewis
Geschichte des Nahen Ostens, Universität Princeton
Doz. Justin McCarthy
Geschichte, Universität Louisville
Prof. Jon Mandaville
Geschichte Nahost, Portlant State Universität
Prof. Michael Meeker
Anthropologie, Universität California
Doz. James Kelly
Türkisch, Universität Utah
Prof.Asistent Kerim Bey
Universität Southeastem
Prof. Metin Kunt
Osmanische Geschichte, New- York
Doz. William Ochsenwald
Geschichte, Virginia Polytechnic Institut
Doz. Robert Olson
Geschichte, Universität Kentucky
Doz. William Peachy
Jüdische und Nahost- Sprachen & Literaturen, Ohio State Universität
Doz. Donald Quataert
Geschichte, Universität Hauston
Prof. Howard Reed
Geschichte, Universität Connecticut
Prof. Dank Wart Rustow
Politikwissenschaften, New- York Stadt- Universität
Doz. Ezel Kural Shaw
Geschichte, Universität California
Prof. John Masson Simth, JR
Geschichte, California Berkely- Universität
Dr. Svat Soucek
Türkologe, New- York
Dr. Philip Soddard
Direktor Nahost Institut, Washington, D.C.
Prof. Frank Tachau
Politikwissenschaft, Chicago, Universität Illinois
Robert Staab
Vizedirektor der Nahost Zentrale, Universität Utah
Prof. Rhoads Murphey
Nahost Sprachen, Kulturen und Geschichte, Universität Columbia
Doz. June Starr
Anthropologie, Suny Stony Brook
Prof. James Stewart-Robinson
Türkische Studien, Universität Michigan
Prof. Thomas Naff
Geschichte, Direktor des Nahost- Studieninstituts, Universität Pennsytvania
Doz. John Woods
Nahost Geschichte, Universität Chicago
Prof. Pierre Oberling
Geschichte, New- York Stadt- Universität
Doz. Madeline Zilfi
Geschichte, Universität Maryland
Prof. Metin Tamkoc
Internationales Recht, Texas Tech. Universität
Prof. Stanford Shaw
Geschichte, Universität California
Dr. Elaine Simth
Türkische Geschichte, Pensionierter Botschafter
Doz. David Thomas
Geschichte, Rhode Islandhochschule
Doz. Grace M. Simth
Geschichte, California Berkely Universität
Doz. Margaret L. Venzke
Geschichte, Hochschule Dickinson (Pennsylvania)
E. Prof. Donald Webster
Türkische Geschichte
Prof. Walter Weiker
Politikwissenschaften, Universität Rutgers
Prof. Warren S. Walker
Archivdirektor der Kurzgeschichten im Englischen und im Türkischen, Texas Tech. Universität
Die Türkei richtete zu verschiedenen Zeitpunkten Appelle, um die von europäischen Staaten und Russland unterstützten armenischen Behauptungen, sowie die von Armeniern unterbreiteten angeblichen Dokumente nach ihrer Richtigkeit zu überprüfen. Diese Appelle wurden, sowohl direkt an armenische Wissenschaftler, als auch an die Personen, welche die Propaganda für die Armenier übernommen hatten, gerichtet. Es ist aber bekannt, dass ein Großteil von ihnen ohne Entschuldigung an den betreffenden Konferenzen nicht teilgenommen hat. Das jüngste Beispiel bildete der XI. Kongress für türkische Geschichte.
Beim XI. Kongress für türkische Sprache wurde zum ersten Mal eine "armenische Sektion" geplant. Zu den Diskussionen unter diesem Motto wurden unter anderem ausländische Historiker eingeladen, die sich für "die Sache der Armenier" einsetzen. Doch keiner von ihnen nahm teil.
An dem XI. Kongress für türkische Sprache, der zwischen dem 5. und 9. September 1990 in Ankara stattfand, wurden im Zusammenhang mit der Armenier- Frage folgende ausländischen Wissenschaftler eingeladen.
Prof. Dr. Heath LOWRY (hat teilgenommen)Garin ZEDLIAN (keine Antwort)
Prof. Dr. Bernard LEWIS (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Justin McCARTHY (hat teilgenommen) Prof. Dr. Stanford SHAW (hat teilgenommen) Prof. Dr. Anthony BRYER (keine Antwort) Dr. Andrew MANGO (hat teilgenommen) Prof. Dr. Salahi R. SONYEL (hat teilgenommen) Prof. Dr. M.MARMURA (keine Antwort) Prof. Dr. Allan CUNNIGHAM (keine Antwort) Prof. Dr. Robert ANCIAUX (hat teilgenommen) Prof. Dr. Aryeh SHMUELEVITZ (hat teilgenommen) Prof. Dr. Jak YAKAR (hat teilgenommen) Prof. Dr. Hans G. MAJER (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Wolf Dietrich HUTTEROTH (keine Antwort) Prof. Dr. Klaus KREISER (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Jean-Paul ROUX (keine Antwort) Prof. Dr. Paul DUMONT (hat teilgenommen) Prof. Dr. Robert MANTRAN (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. RichardHOVANNISIAN (keine Antwort) Dr. Gerard LIBARDIAN (keine Antwort) Dr. Levon MARASHLIAN (hat teilgenommen) Prof. Dr. Vahakn DADRIAN (keine Antwort) Christopher WALKER (konnte sich nicht beteiligen) Anahid Ter MIMASSIAN (konnte sich nicht beteiligen) Tessa HOFFMAN (keine Antwort)
Quelle:
Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialari ve Gercekler Ankara, 2000
"An die Mitglieder des amerikanischen Repräsentantenhauses,
Türkische und osmanische Forschungen, sowie amerikanische Akademiker, Spezialisten für den Raum Nahen- Osten, deren Unterschrift sie unten finden, vertreten die Meinung, dass die Formulierung der Resolution Nummer 192 des amerikanischen Repräsentantenhauses in mehreren Hinsichten irreführend oder falsch sind.
Wir unterstützen den Begriff "Nationaler Gedenktag des unmenschlichen Vorgehens", finden aber den folgenden Teil unannehmbar:
... 1,5 Millionen armenischstämmige Menschen, die Opfer des zwischen 1915 und 1923 in der Türkei begangenen Völkermordes sind...
Unsere Vorbehalte konzentrieren sich hauptsächlich auf die Benutzung der Wörter "Türkei" und "Völkermord" und können wie folgend zusammengefasst werden:
Das, heute Türkei oder besser gesagt als die Türkische Republik genannte Gebiet, war vom 14. Jahrhundert bis zum Jahre 1922 ein Teil des Osmanischen Reiches, das ein multireligiöser und multi-nationaler Staat war. Die Gleichstellung des Osmanischen Reiches mit der heutigen Türkischen Republik ist genau so falsch, wie die Gleichstellung des Habsburger Reiches mit der heutigen Republik Österreich. Das Osmanische Reich, das durch die, mit der Türkischen Revolution gegründeten heutigen Türkischen Republik im Jahre 1922 von der Geschichtsszene gelöscht worden ist, war ein Staat, zu der die Territorien und Völker von mehr als 25 heutigen Ländern in Südosteuropa, Nordafrika und im Nahen Osten gehörte. Die Türkische Republik ist nur einer dieser 25 Länder. Die Türkische Republik kann für keinen Vorfall für die osmanische Zeit verantwortlich gemacht werden. Doch wird es in der Resolution versucht, die Türkei für den "Völkermord" zwischen 1915 und 1923 verantwortlich zu machen.
Über die Beschuldigungen wegen ‚Völkermordes': keiner der Signatare dieser Erklärung will die Leiden der Armenier unterschätzen. Wir sind der Meinung, dass auch die Leiden der moslemischen Bevölkerung im selben Gebiet genau so bewertet werden müssen. Die bislang erlangten Dokumente zeigen, dass durch den Bürgerkrieg unter den Völkern (der Krieg zwischen moslemischen und christlichen Gruppen), den Seuchen während des ersten Weltkrieges, der Nahrungsmittelknappheit, der Massaker in und um Anatolien, sowie die Leiden, noch komplizierter wurden. Während der genannten Jahre, herrschte im Gebiet ständig Kriegszustand, der sich von der Tragödie in Libanon in den letzten zehn Jahren nicht unterschied. Sowohl die Moslems als auch die Christen haben große Verluste erlitten. Um aber zwischen Angreifer und Unschuldigen zu unterscheiden und um die Gründe der Vorfälle festzustellen, wobei das ostanatolische Volk ums Leben kam, darunter Moslems und Christen, müssen Historiker noch an mehrere Dokumente und Informationen gelangen.
Die Geschichte wird von Staatsmännern und Politikern gemacht und Wissenschaftler schreiben sie. Damit dieser Prozess fortgesetzt werden kann, müssen Wissenschaftler an die schriftlichen Dokumente der früheren Staatsmänner und Politiker rankommen. Bislang war ein Großteil der Archive von betreffenden Ländern, wie der Sowjetunion, Syrien, Bulgarien und der Türkei für Historiker nicht zugänglich. Solange wir nicht zu diesen Archiven gelangen, können wir die Geschichte des Osmanischen Reiches zwischen 1915 und 1923, die die Resolution Nummer 192 umfasst, nicht genau wissen.
Wir glauben daran, dass das US-Repräsentantenhaus in diesem und in ähnlichen historischen Themen die gänzliche Öffnung der Archive fordern und keine Beschuldigungen in historischen Themen aufstellen sollte, bevor die Vorfälle nicht gänzlich erleuchtet sind. Beschuldigungen, wie in der Resolution Nummer 192 des Repräsentantenhauses werden unvermeidbare Folgen haben, wie ein ungerechtes Urteil gegen das türkische Volk, sowie die Beeinträchtigung der Fortschritte, die die Historiker in jüngster Zeit beim Verstehen dieser tragischen Vorfälle zu verzeichnen begonnen haben.
Wie aus den oben genannten Kommentaren zu verstehen ist, ist die Geschichte der osmanischen Armenier ein oft unter Historikern diskutiertes Thema und die Mehrheit der Historiker schließt sich den Äußerungen in der Resolution Nummer 192 nicht an. Eine Zustimmung des amerikanischen Kongress zum Beschluss wird eine Versuchung sein, gesetzlich über die richtige Seite eines historischen Problems zu entscheiden. Ein, auf verdächtigen historischen Vermutungen beruhender solcher Beschluss wird der aufrichtigen historischen Forschung, sowie der Glaubwürdigkeit der amerikanischen Legislative schaden. 19. Mai 1985"
Prof. Dr. Rifaat Abou-El-Haj
Abteilung Geschichte, Universität California State
Doz. Sarah Moment Atis
Türkische Sprache und Literatur, Universität W'isconsin
Doz. Darl Barbir
Geschichte, Hochschule Siena (New- York)
Ilhan BASGÖZ
Ural-Altai Studienabteilung, Programmleiter der türkischen Untersuchungen, Universität Indiana
Prof. Daniel G. Hates
Anthropologie, Universität New- York City
Prof. Ülkü Bates
Kunstgeschichte, Universität New- York City
Prof. Gustav Bayerle
Ural-Altai Studien, Universität Indiana
Prof. Andreas G. E. Bodroglifetti
Türkische und Persische Sprachen, Universität California
Doz. Kathleen Burrýl
Türkische Studien, Universität Columbia
Prof. Alan Fisher
Geschichte, Universität Michigan
Prof. Timothy Childs
Lehrkraft, Universität Johns Hopkins
Prof. Shafiga Daulet
Politikwissenschaften, Universität Connecticut
Prof. Roderic Davison
Geschichte, Universität Gorge Washington
Ord. Prof. Walter Denny
Kunstgeschichte und Studien des Nahen Ostens, Universität Massachussets
Dr. Alan Duben
Anthropologe, Forscher, New- York
Doz. Ellen Ervin
Türkische Studien, Universität New- York
Prof. Caesar Farah
Islamische und Nahost Geschichte, Universität Minnesota
Prof. Carter Findley
Geschichte, Ohio State- Universität
Prof. Micfiael Finefrock
Geschichte, Charleston Hochschule
Doz. William Hickman
Türkisch, California Berkeley Universität
E. Doz. Frederick Latimer
Geschichte, Universität Utah
Prof. John Hymes
Geschichte, Glenville State-Hochschule
Dr. Heath W. Lowry
Türkisches Forschungsinstitut, Inc. Washington D.C.
Prof. Halil Inalcik
Osmanische Geschichte, Mitglied der amerikanischen Kunst- und Wissenschaftsakademie, Universität Chicago
Doz. Ralph Jaeckel
Türkisch, California Universität
Doz. Ronald Jennings
Studien Geschichte & Asien, Universität Illinois
Doz. Cornell Fleischer
Geschichte, Universität Washington,
Prof. Peter Golden
Geschichte, Universität Rutgers
Prof. Tom Goodrich
Geschichte, Universität Indiana
Dr. Andrew Could
Osmanische Geschichte, Arizona, Flagstaff
Prof. William Griswold
Geschichte, Colorado State Universität
Prof. Tibor Halasi-Kuv
Türkische Studien, Colombia Uni-Professor
Ord. Prof. J. C. Hurewitz
Ehe. Direktor des Nahostinstitutes, Universität Colombia
Prof. Avgdorlevy
Geschichte, Universität Brandens
Prof. Bernard Lewis
Geschichte des Nahen Ostens, Universität Princeton
Doz. Justin McCarthy
Geschichte, Universität Louisville
Prof. Jon Mandaville
Geschichte Nahost, Portlant State Universität
Prof. Michael Meeker
Anthropologie, Universität California
Doz. James Kelly
Türkisch, Universität Utah
Prof.Asistent Kerim Bey
Universität Southeastem
Prof. Metin Kunt
Osmanische Geschichte, New- York
Doz. William Ochsenwald
Geschichte, Virginia Polytechnic Institut
Doz. Robert Olson
Geschichte, Universität Kentucky
Doz. William Peachy
Jüdische und Nahost- Sprachen & Literaturen, Ohio State Universität
Doz. Donald Quataert
Geschichte, Universität Hauston
Prof. Howard Reed
Geschichte, Universität Connecticut
Prof. Dank Wart Rustow
Politikwissenschaften, New- York Stadt- Universität
Doz. Ezel Kural Shaw
Geschichte, Universität California
Prof. John Masson Simth, JR
Geschichte, California Berkely- Universität
Dr. Svat Soucek
Türkologe, New- York
Dr. Philip Soddard
Direktor Nahost Institut, Washington, D.C.
Prof. Frank Tachau
Politikwissenschaft, Chicago, Universität Illinois
Robert Staab
Vizedirektor der Nahost Zentrale, Universität Utah
Prof. Rhoads Murphey
Nahost Sprachen, Kulturen und Geschichte, Universität Columbia
Doz. June Starr
Anthropologie, Suny Stony Brook
Prof. James Stewart-Robinson
Türkische Studien, Universität Michigan
Prof. Thomas Naff
Geschichte, Direktor des Nahost- Studieninstituts, Universität Pennsytvania
Doz. John Woods
Nahost Geschichte, Universität Chicago
Prof. Pierre Oberling
Geschichte, New- York Stadt- Universität
Doz. Madeline Zilfi
Geschichte, Universität Maryland
Prof. Metin Tamkoc
Internationales Recht, Texas Tech. Universität
Prof. Stanford Shaw
Geschichte, Universität California
Dr. Elaine Simth
Türkische Geschichte, Pensionierter Botschafter
Doz. David Thomas
Geschichte, Rhode Islandhochschule
Doz. Grace M. Simth
Geschichte, California Berkely Universität
Doz. Margaret L. Venzke
Geschichte, Hochschule Dickinson (Pennsylvania)
E. Prof. Donald Webster
Türkische Geschichte
Prof. Walter Weiker
Politikwissenschaften, Universität Rutgers
Prof. Warren S. Walker
Archivdirektor der Kurzgeschichten im Englischen und im Türkischen, Texas Tech. Universität
Die Türkei richtete zu verschiedenen Zeitpunkten Appelle, um die von europäischen Staaten und Russland unterstützten armenischen Behauptungen, sowie die von Armeniern unterbreiteten angeblichen Dokumente nach ihrer Richtigkeit zu überprüfen. Diese Appelle wurden, sowohl direkt an armenische Wissenschaftler, als auch an die Personen, welche die Propaganda für die Armenier übernommen hatten, gerichtet. Es ist aber bekannt, dass ein Großteil von ihnen ohne Entschuldigung an den betreffenden Konferenzen nicht teilgenommen hat. Das jüngste Beispiel bildete der XI. Kongress für türkische Geschichte.
Beim XI. Kongress für türkische Sprache wurde zum ersten Mal eine "armenische Sektion" geplant. Zu den Diskussionen unter diesem Motto wurden unter anderem ausländische Historiker eingeladen, die sich für "die Sache der Armenier" einsetzen. Doch keiner von ihnen nahm teil.
An dem XI. Kongress für türkische Sprache, der zwischen dem 5. und 9. September 1990 in Ankara stattfand, wurden im Zusammenhang mit der Armenier- Frage folgende ausländischen Wissenschaftler eingeladen.
Prof. Dr. Heath LOWRY (hat teilgenommen)Garin ZEDLIAN (keine Antwort)
Prof. Dr. Bernard LEWIS (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Justin McCARTHY (hat teilgenommen) Prof. Dr. Stanford SHAW (hat teilgenommen) Prof. Dr. Anthony BRYER (keine Antwort) Dr. Andrew MANGO (hat teilgenommen) Prof. Dr. Salahi R. SONYEL (hat teilgenommen) Prof. Dr. M.MARMURA (keine Antwort) Prof. Dr. Allan CUNNIGHAM (keine Antwort) Prof. Dr. Robert ANCIAUX (hat teilgenommen) Prof. Dr. Aryeh SHMUELEVITZ (hat teilgenommen) Prof. Dr. Jak YAKAR (hat teilgenommen) Prof. Dr. Hans G. MAJER (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Wolf Dietrich HUTTEROTH (keine Antwort) Prof. Dr. Klaus KREISER (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. Jean-Paul ROUX (keine Antwort) Prof. Dr. Paul DUMONT (hat teilgenommen) Prof. Dr. Robert MANTRAN (konnte sich nicht beteiligen) Prof. Dr. RichardHOVANNISIAN (keine Antwort) Dr. Gerard LIBARDIAN (keine Antwort) Dr. Levon MARASHLIAN (hat teilgenommen) Prof. Dr. Vahakn DADRIAN (keine Antwort) Christopher WALKER (konnte sich nicht beteiligen) Anahid Ter MIMASSIAN (konnte sich nicht beteiligen) Tessa HOFFMAN (keine Antwort)
Quelle:
Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialari ve Gercekler Ankara, 2000
FORSCHUNGEN VON AUSLÄNDERN UND RESULTATE
Gleich nach dem Ersten Weltkrieg besetzten alliierte Armeen Istanbul und andere Gebiete im Osmanischen Reich. Die Engländer, die zu den Besatzungsländern gehörten, nahmen mehrere Hundert Personen fest, unter denen sich auch politische und militärische Verantwortliche der Osmanischen Regierung, sowie auch bekannte Intellektuelle befanden, mit der Behauptung, dass sie bei armenischen Unruhen Kriegsverbrechen begangen, vertrieben sie auf die Insel Malta und sperrten sie ein. Um Beweise gegen diese verhafteten Personen oder gegen die Regierung in Istanbul zu finden, wurden in den osmanischen Archiven umfassende Untersuchungen durchgeführt, jedoch konnte man keine Beweise vorlegen. Hilflos untersuchte die englische Regierung auch die Berichte in englischen und amerikanischen Regierungsarchiven und man kam trotzdem zu keinem Ergebnis.
In einem Bericht, der im amerikanischen Archiv zu finden ist, schrieb der englische Botschafter R.C. Craigie am 13. Juli 1921 an Lord Curzon folgendes:
"Es tut mir leid es mitzuteilen, dass es keine Beweise gegen die auf Malta verhafteten Türken gibt... Es gibt keinen einzigen konkreten Vorfall, der einen genügenden Beweis dafür bilden kann. Die erwähnten Berichte enthalten auf keinen Fall weitere Beweismittel, welche die Informationen über die Türken ergänzen können, über die die Regierung Ihrer Majestät gerade verfügt." (1)
Die Rechtsberater in London beschlossen am 23. Juli 1921, dass die Beschuldigungen gegen die Personen auf der Liste des englischen Außenministeriums zum Teil politischen Charakter haben, und deshalb man gegen sie anders vorzugehen hatte als gegen die Türken, die als Kriegsverbrecher verhaftet wurden.
Außerdem gehören auch folgende Aussagen den Rechtsberatern der englischen Regierung in London: "Bis jetzt sagte kein einziger Zeuge aus, dass die Beschuldigungen gegen die verhafteten Türken richtig sind. Eigentlich ist es auch nicht klar, ob man gegen sie einen solchen Zeugen finden kann. Denn es braucht hier nicht erwähnt zu werden, wie schwer es ist, in einem Land wie Armenien, das so weit abgelegen und schwer zu erreichen ist, einen Zeugen zu finden, besonders deswegen, weil viel Zeit über die Vorfälle vergangen ist". (2)
Am Ende wurden die Türken, die auf Malta verhaftet waren, im Jahre 1922 freigelassen, ohne jegliche Beschuldigung und es fand auch keine Gerichtsverhandlung statt.
Im Laufe dieses Prozesses erschienen in der englischen Presse Berichte, die die Osmanische Regierung mit einem Völkermord an Armeniern beschuldigte, sowie Dokumente, die angeblich diese Behauptung beweisen sollten. Diese Dokumente seien in osmanischen Regierungsanstalten in Syrien von englischen Besatzungskräften unter der Kommandantur von General Allenby entdeckt worden. Doch die später vom englischen Außenministerium eingeleiteten Untersuchungen zeigten, dass es sich bei diesen Dokumenten nicht um Dokumente handelte, die von der englischen Armee sichergestellt worden waren. Es waren die gefälschten Dokumente, die von der nationalistischen armenischen Delegation in Paris an die verbündeten Delegationen übermittelt worden waren.
Quelle:
Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddalari ve Gercekler, Ankara 2000, S. 38 (PRO. FO. 13. Juli 1921, 371 / 6504 / E. 8519)
Gleiches Werk, S. 38, Foreign Office, 29. Juli 1921. 371 / 6504 / E. 8745
In einem Bericht, der im amerikanischen Archiv zu finden ist, schrieb der englische Botschafter R.C. Craigie am 13. Juli 1921 an Lord Curzon folgendes:
"Es tut mir leid es mitzuteilen, dass es keine Beweise gegen die auf Malta verhafteten Türken gibt... Es gibt keinen einzigen konkreten Vorfall, der einen genügenden Beweis dafür bilden kann. Die erwähnten Berichte enthalten auf keinen Fall weitere Beweismittel, welche die Informationen über die Türken ergänzen können, über die die Regierung Ihrer Majestät gerade verfügt." (1)
Die Rechtsberater in London beschlossen am 23. Juli 1921, dass die Beschuldigungen gegen die Personen auf der Liste des englischen Außenministeriums zum Teil politischen Charakter haben, und deshalb man gegen sie anders vorzugehen hatte als gegen die Türken, die als Kriegsverbrecher verhaftet wurden.
Außerdem gehören auch folgende Aussagen den Rechtsberatern der englischen Regierung in London: "Bis jetzt sagte kein einziger Zeuge aus, dass die Beschuldigungen gegen die verhafteten Türken richtig sind. Eigentlich ist es auch nicht klar, ob man gegen sie einen solchen Zeugen finden kann. Denn es braucht hier nicht erwähnt zu werden, wie schwer es ist, in einem Land wie Armenien, das so weit abgelegen und schwer zu erreichen ist, einen Zeugen zu finden, besonders deswegen, weil viel Zeit über die Vorfälle vergangen ist". (2)
Am Ende wurden die Türken, die auf Malta verhaftet waren, im Jahre 1922 freigelassen, ohne jegliche Beschuldigung und es fand auch keine Gerichtsverhandlung statt.
Im Laufe dieses Prozesses erschienen in der englischen Presse Berichte, die die Osmanische Regierung mit einem Völkermord an Armeniern beschuldigte, sowie Dokumente, die angeblich diese Behauptung beweisen sollten. Diese Dokumente seien in osmanischen Regierungsanstalten in Syrien von englischen Besatzungskräften unter der Kommandantur von General Allenby entdeckt worden. Doch die später vom englischen Außenministerium eingeleiteten Untersuchungen zeigten, dass es sich bei diesen Dokumenten nicht um Dokumente handelte, die von der englischen Armee sichergestellt worden waren. Es waren die gefälschten Dokumente, die von der nationalistischen armenischen Delegation in Paris an die verbündeten Delegationen übermittelt worden waren.
Quelle:
Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddalari ve Gercekler, Ankara 2000, S. 38 (PRO. FO. 13. Juli 1921, 371 / 6504 / E. 8519)
Gleiches Werk, S. 38, Foreign Office, 29. Juli 1921. 371 / 6504 / E. 8745
AUSLANDISCHE MEINUNGE ÜBER DIE UMSIEDLUNG
Ungeachtet der Gutachten ausländischer Beobachter in den Umsiedlungsgebieten, wonach die Osmanische Regierung trotz des anhaltenden Ersten Weltkrieges an mehreren Fronten die Umsiedlung äußerst sorgfältig und erfolgreich durchgeführt hat, erschienen in der westlichen Presse über die Umsiedlung falsche und parteiische Berichte. Der amerikanische Konsul in Mersin Edward Natan stellte in seinem Bericht fest, dass die Überführung ordnungsmäßig anhielt. (1) Trotz dieses Berichtes übertrug dagegen der amerikanische Botschafter in Istanbul, Morgenthau, gegensätzliche Informationen an sein Land, welche von der amerikanischen Presse gegen die Türken eingesetzt wurden. Nach Behauptungen der Zeitungen, bestach Morgenthau die Osmanische Regierung, schickte manche Armenier gegen Geld in die USA und rettete englische, russische und französische Staatsbürger in Istanbul. Ein türkischer Staatsbürger in den USA, unterrichtete die Osmanische Regierung am 14. September 1915 über all diese falschen Nachrichten und Informationen. (2)
Neben Morgenthau (3) spielten bei der Verbreitung der Behauptung, wonach Armenier massakriert worden seien, auch Lord James Bryce (4), der die meisten Angaben von Morgenthau erhielt, sowie der deutsche protestantische Geistliche Johannes Lepsius (5) eine wichtige Rolle. Auch Arnold Toynbee (6), Mitglied von Wellington- House, machte aus den Informationen Morgenthaus stark Gebrauch. Der Schotte James Bryce, der zwischen 1907 und 1913 als englischer Botschafter in den USA fungierte, verfasste ein Buch, das mit dem Einfluss der Abteilung für Kriegspropaganda im englischen Außenministerium, für den Einsatz in der antitürkischen Propaganda von Arnold Toynbee veröffentlicht wurde. (7) Die Werke dieser Personen bildeten eine Quelle für später herausgegebene Bücher über den "angeblichen Völkermord" an Armeniern. Es ist bekannt, dass besonders die Berichte von Morgenthau, von seinem armenischstämmigen türkischen Sekretär Agop S. Andonian und seinem ebenfalls armenischstämmigen Rechtsberater und Übersetzer Arshag K. Schmavonian verfasst worden sind. (8) Die Verfasser seines Buches waren wieder Arshag K. Schmavonian, der Journalist Burton J. Hendrick und der amerikanische Außenminister Robert Lansing. Der Grund zur Verfassung dieses Buches, das nicht den Berichten Morgenthaus entsprach, wird in dem Buch von Heath W. Lowry unter dem Titel "Der Hintergrund der Geschichte von Botschafter Morgenthau" offen dargelegt. Demnach hat man mit dem Buch "die amerikanische Bevölkerung von der Notwendigkeit überzeugen wollen, dass der Krieg mit einem Sieg zu Ende ging." (9)
Nach Debatten des englischen Parlaments über die im Rahmen der Berichte durch englischen Konsul im Iran gestellten Behauptungen, wonach 1.000.000 Armenier getötet worden seien, wurde beschlossen gegen die türkische Regierung zu protestieren. In dem "Blauen Buch", das in England erschien, wurde ferner behauptet, eindrittel der im Osmanischen Reich lebenden angeblichen 1.800.000 Armenier seien massakriert worden. (10)
Gegen die böswilligen Bücher, berichteten westliche Medien, wenn auch in begrenzter Zahl, dass diese Behauptungen absichtlich aufgestellt werden. In einer in Stockholm herausgegebener Zeitung wurde in einem Artikel unter dem Titel "..." darüber berichtet, wie komisch eigentlich diese Behauptungen sind. Im Artikel wurden ferner die Gründe für die Verbreitung der Behauptungen genannt.
Die Osmanische Regierung wies im Schreiben des auswärtigen Staatssekretärs am 4. Januar 1917 die englischen Behauptungen zurück. (12) Im Schreiben wurde unterstrichen, dass die Zahl der armenischen Bevölkerung auf osmanischen Territorien niemals 1 Million erreicht hat. Da diese Zahl mit den Auswanderungen vor dem Krieg weiter gesunken sei, entbehrten die Behauptungen jeder Grundlage. Außerdem wurde an eine Nachricht der Zeitung Times erinnert, worin auch die Deutschen für die Massaker an den Armeniern verantwortlich gemacht worden waren.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Verlag, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) siehe. Dokument- Nr. 664.
2) siehe. Dokument- Nr. 665.
3) siehe Heath W. Lowry, Hintergrund der Geschichte des Botschafters Morgenthau, Istanbul, 1991
4) Great Britain, The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire: Documents Presented to Viscount Grey of Fallodon, Secretary of State for Foreign Affairs, London 1916
5) Le Rapport Secret du Dr. Johannes Lepsius sur les Massacres d'Armenie, Paris 1918.
6) Armenian Atrocities: Murder of Nation, London 1915 und The Murderous Tyranny of the Turk, London 1917.
7) Justin McCarthy: "Englische Propaganda während des Ersten Weltkrieges und Bericht von Bryce", Osmanli, Yeni Türkiye, Ankara 1999, II, 140
8) siehe Lowry, gleiches Werk, S. 8-17
9) gleiches Werk, S. 6
10) DH. EUM. 2. Sube, Dosya 1, belge 23 ( s. Dokument Nr. 668 )
11) DH. EUM. 2. Sube, Dosya1, belge 76 ( s. Dokument Nr. 669 )
12) DH. EUM. 2. Sube, Dosya 1, belge 23 ( s. Dokument Nr. 668 )
Neben Morgenthau (3) spielten bei der Verbreitung der Behauptung, wonach Armenier massakriert worden seien, auch Lord James Bryce (4), der die meisten Angaben von Morgenthau erhielt, sowie der deutsche protestantische Geistliche Johannes Lepsius (5) eine wichtige Rolle. Auch Arnold Toynbee (6), Mitglied von Wellington- House, machte aus den Informationen Morgenthaus stark Gebrauch. Der Schotte James Bryce, der zwischen 1907 und 1913 als englischer Botschafter in den USA fungierte, verfasste ein Buch, das mit dem Einfluss der Abteilung für Kriegspropaganda im englischen Außenministerium, für den Einsatz in der antitürkischen Propaganda von Arnold Toynbee veröffentlicht wurde. (7) Die Werke dieser Personen bildeten eine Quelle für später herausgegebene Bücher über den "angeblichen Völkermord" an Armeniern. Es ist bekannt, dass besonders die Berichte von Morgenthau, von seinem armenischstämmigen türkischen Sekretär Agop S. Andonian und seinem ebenfalls armenischstämmigen Rechtsberater und Übersetzer Arshag K. Schmavonian verfasst worden sind. (8) Die Verfasser seines Buches waren wieder Arshag K. Schmavonian, der Journalist Burton J. Hendrick und der amerikanische Außenminister Robert Lansing. Der Grund zur Verfassung dieses Buches, das nicht den Berichten Morgenthaus entsprach, wird in dem Buch von Heath W. Lowry unter dem Titel "Der Hintergrund der Geschichte von Botschafter Morgenthau" offen dargelegt. Demnach hat man mit dem Buch "die amerikanische Bevölkerung von der Notwendigkeit überzeugen wollen, dass der Krieg mit einem Sieg zu Ende ging." (9)
Nach Debatten des englischen Parlaments über die im Rahmen der Berichte durch englischen Konsul im Iran gestellten Behauptungen, wonach 1.000.000 Armenier getötet worden seien, wurde beschlossen gegen die türkische Regierung zu protestieren. In dem "Blauen Buch", das in England erschien, wurde ferner behauptet, eindrittel der im Osmanischen Reich lebenden angeblichen 1.800.000 Armenier seien massakriert worden. (10)
Gegen die böswilligen Bücher, berichteten westliche Medien, wenn auch in begrenzter Zahl, dass diese Behauptungen absichtlich aufgestellt werden. In einer in Stockholm herausgegebener Zeitung wurde in einem Artikel unter dem Titel "..." darüber berichtet, wie komisch eigentlich diese Behauptungen sind. Im Artikel wurden ferner die Gründe für die Verbreitung der Behauptungen genannt.
Die Osmanische Regierung wies im Schreiben des auswärtigen Staatssekretärs am 4. Januar 1917 die englischen Behauptungen zurück. (12) Im Schreiben wurde unterstrichen, dass die Zahl der armenischen Bevölkerung auf osmanischen Territorien niemals 1 Million erreicht hat. Da diese Zahl mit den Auswanderungen vor dem Krieg weiter gesunken sei, entbehrten die Behauptungen jeder Grundlage. Außerdem wurde an eine Nachricht der Zeitung Times erinnert, worin auch die Deutschen für die Massaker an den Armeniern verantwortlich gemacht worden waren.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Verlag, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) siehe. Dokument- Nr. 664.
2) siehe. Dokument- Nr. 665.
3) siehe Heath W. Lowry, Hintergrund der Geschichte des Botschafters Morgenthau, Istanbul, 1991
4) Great Britain, The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire: Documents Presented to Viscount Grey of Fallodon, Secretary of State for Foreign Affairs, London 1916
5) Le Rapport Secret du Dr. Johannes Lepsius sur les Massacres d'Armenie, Paris 1918.
6) Armenian Atrocities: Murder of Nation, London 1915 und The Murderous Tyranny of the Turk, London 1917.
7) Justin McCarthy: "Englische Propaganda während des Ersten Weltkrieges und Bericht von Bryce", Osmanli, Yeni Türkiye, Ankara 1999, II, 140
8) siehe Lowry, gleiches Werk, S. 8-17
9) gleiches Werk, S. 6
10) DH. EUM. 2. Sube, Dosya 1, belge 23 ( s. Dokument Nr. 668 )
11) DH. EUM. 2. Sube, Dosya1, belge 76 ( s. Dokument Nr. 669 )
12) DH. EUM. 2. Sube, Dosya 1, belge 23 ( s. Dokument Nr. 668 )
PERSÖHNLICHE GEGENSTANDE DER UMGESIEDELTEN ARMENIER
Mit einem Befehl vom 10. Juni 1915 wurde das Besitztum der umgesiedelten Armenier unter Schutz genommen. Gemäß Befehl wurde beschlossen, dass die Güter, Tiere und die Betriebe der Armenier durch Kommissionen versteigert und der Ertrag an die Besitzer zurückgegeben werden.
Bei der Ausführung dieses Befehls der Osmanischen Regierung wurde große Sorgfalt gezeigt. Die Güter wurden von den Kommissionen für zurückgelassene Mobiliare und Immobilien durch Versteigerung verkauft und das Geld wurde an die Besitzer gezahlt. (1) Als einige Gerüchte auftraten, verbot die Regierung mit einem Schreiben vom 3. August 1915, das an alle Provinzen, Verwaltungen und an die betreffende Kommission geschickt wurde, dass Regierungsbeamten versteigerte Waren kauften. (2) Später wurde dieses Verbot in einigen Provinzen aufgehoben, mit der Bedingung, dass die Beamten Bargeld und den eigentlichen Wert der Ware zahlten. (3)
Die Regierung fasste jegliche Maßnahmen gegen Korruption. In einem Telegramm wurde die Kommission für zurückgelassene Güter in Sivas aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. (4) Am selben Tag wurde an alle Verwaltung ein Befehl geschickt, der die betreffenden Maßnahmen und Regelungen umfasste. (5)
Dem Befehl nach, "dürfen keine verdächtigen Personen in die geräumten Orte zugelassen werden. Falls einige Personen billige Waren gekauft haben sollten, wird die Versteigerung für ungültig erklärt und der eigentliche Wert der Ware gefordert. Die umzusiedelnden Armenier dürfen ihre beliebigen Güter mitnehmen. Die unerhaltbaren Güter, die die Armenier nicht mitnehmen können, werden zwangsmäßig verkauft. Aber erhaltbare Güter werden aufbewahrt. Bei der Vermietung oder beim Verkauf der Immobilien wird die Beziehung zu den Besitzern erhalten. Falls seit Beginn der Umsiedlung Durchführungen im Gegensatz davon unternommen worden sind, gelten sie als ungültig. Ein Streit über diese Güter wird nicht zugelassen. Die Armenier dürfen ihre Güter an eine beliebige Person verkaufen, ausgeschlossen der Ausländer." (6)
Diese Regelungen wurden streng eingehalten. Zudem wurden die Kunst- und Handelsunternehmen der Armenier durch Gründung von neuen Unternehmen gegen den reellen Wert, an sie übergeben.(7) Der Ertrag aus den verkauften Gütern wurden über die Kommission für zurückgelassene Güter, an ihre Besitzer übergeben. (8)
Qulle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 53/303.
2) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/259.
3) Sifre Kalemi- Nr. 55/107.
4) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/385.
5) Siehe für die Texte der Gesetze über das Besitztum der umgesiedelten Armenier Âhar mahallere nakledilen eþhâsýn emvâl ve düyûn ve matlûbât-i metrûkesi hakkinda kânûn-u muvakkat " Takvîm-i Vekãyi", 14. September 1331 und 18. Zilkade 1333, Nr. 2303, sene 7, siehe außerdem Y.H. Bayur: Türk Inkilabi Tarihi, Ankara 1957, III/3, S.45-46.
6) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/388.
7) Sifre Kalemi- Nr. 61/31, Nr. 60/275, Nr. 60/277.
8) Sifre Kalemi- Nr. 57/348, Nr. 57/349, Nr. 57/350.
DIE RÜCKKEHR DER UMGESIEDELTEN ARMENIER
Die Umsiedlung wurde wegen klimatischer Bedingungen oder wegen Ansammlungen zeitweilig unterbrochen. Mit Befehlen, die ab dem 25. November 1915 an die Verwaltungen geschickt wurden, wurde die Umsiedlung wegen Winters vorübergehend eingestellt. (1) Am 21. Februar 1916 wurde ein Befehl an alle Verwaltungen geschickt, und die Einstellung der Umsiedlung bekanntgegeben. Doch wurde unterstrichen, dass die Einstellung nicht schädliche Personen umfasste, und alle, die eine Verbindung zu den Komitees hatten, sollten sofort in den Sandschak Zor geschickt werden. (2)
Mit einem allgemeinen Befehl kündigte die Osmanische Regierung am 15. März 1916 die Beendigung der Umsiedlung der Armenier, wegen verwaltungsmäßiger und militärischer Gründe an. (3)
Nach dem Abschluss der Umsiedlung wurde das armenische Patriarchat in Istanbul am 10. August 1916 geschlossen und nach Jerusalem verlegt, da die Mehrheit der Armenier in die Provinz Syrien verlegt worden war. (4) An die Spitze des neuen Patriarchats kam der Bischof aus Sis, Sahak Efendi. (5)
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs fasste die Osmanische Regierung einen Beschluss, womit die umgesiedelten Armenier in ihre früheren Orte zurückkehren konnten. In einem Schreiben vom 4. Januar 1919 an das Ministerpräsidium erklärte Innenminister Mustafa Pascha, die erforderlichen Maßnahmen für die Rückkehr der Armenier seien getroffen worden. (6) Der Regierungsbeschluss über die Rückkehr der umgesiedelten Armenier umfasste die folgenden Punkte:
1- Nur wer will, wird zurückkehren. Der Rest darf in den neuen Umsiedlungsgebieten bleiben.
2- Es werden Maßnahmen getroffen, damit die Rückkehrwilligen auf der Reise keine Probleme haben und in ihren früheren Orten wieder untergebracht werden können. Die Rückkehr wird erlaubt, nachdem mit den Behörden an den jeweiligen Orten gesprochen und dort die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
3- Diejenigen, die unter diesen Bedingungen zurückkehren wollen, werden ihre Häuser und ihre Felder zurück kriegen.
4- Falls ihre Häuser bewohnt sein sollten, werden diese Wohnungen geräumt.
5- Damit niemand auf der Straße bleibt, können ein paar Familien für eine kurze Zeit zusammen wohnen.
6- Gebäuden wie Kirchen oder Schulen, sowie Einkommensquellen werden der jeweiligen Gemeinde, die sie gehören, zurückgegeben.
7- Waisenkinder können nach sorgfältiger Überprüfung an Verwandte oder an ihre Gemeinde übergeben werden.
8- Wenn sie es wollen, können alle, die ihren Glauben gewechselt haben, wieder zu ihrer früheren Religion übertreten.
9- Armenische Frauen, die ihre Religion gewechselt und einen moslemischen Mann geheiratet haben, können frei ihre Entscheidung über ihren künftigen Glauben treffen. Falls sie erneut ihren früheren Glauben annehmen sollten, wird der Ehezusammenschluss automatisch aufgelöst. Den Streit zwischen Mann und Frau, wobei die Frau sich nicht trennen und zu ihrer früheren Religion umwechseln will, werden Gerichte lösen.
10- Die armenischen Güter, die noch nicht von anderen benutzt worden sind, werden sofort ihren Besitzern zurückgegeben. Für die Rückgabe der Güter, die an die Staatskasse übergeben worden sind, ist die Genehmigung der Güterbeamten erforderlich. In diesem Thema werden detaillierte Erklärungen folgen.
11- Die an Einwanderer verkauften Häuser werden an ihre Besitzer zurückgegeben. Hierbei gelten die Bedingungen des Artikels 4.
12- Falls die Einwanderer Reparaturen an Häusern und Läden vorgenommen, zusätzliche Teile gebaut, auf den Feldern geerntet haben, werden auch die Rechte der Einwanderer beachtet.
13- Die Kosten von bedürftigen Armeniern, die zurückkehren werden aus dem Kriegsfond gedeckt.
14- Die Zahl der bislang überlieferten Personen wird bekanntgegeben. Außerdem muss in der Mitte und am Ende jedes Monats die Zahl der überlieferten Personen angegeben werden.
15- Für Armenier, die die osmanischen Grenzen verlassen haben aber zurückkehren möchten, gilt bis zu einem weiteren Befehl das Einreiseverbot.
Die oben genannten Punkte des Regierungsbeschlusses galten auch für die griechischen Umsiedler.
Quelle:
Halacoglu,Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1. Sifre Kalemi- Nr. 57/273, 58/124, Nr.58/161, Nr.56/226, Nr. 59/123, Nr. 60/190
2. Sifre Kalemi.- Nr. 61/72
3. Sifre Kalemi.- Nr. 62/21.
4. Siehe für die neue Verordnung von 1916 über das armenische Patriarchat, Y.H. Bazur, Türk Inkilap Tarihi, III/3, s. 57-59
5. Sifre Kalemi- Nr. 66/202, Nr. 66/220, Nr. 63/136.
BA, BEO, nr. 341055. Dieses Schreiben des Innenministeriums wurde am 26. Kanun-u evvel 1334 ( 8. Januar 1919) auch an das Justiz- und Kultusministerium geschickt
Bei der Ausführung dieses Befehls der Osmanischen Regierung wurde große Sorgfalt gezeigt. Die Güter wurden von den Kommissionen für zurückgelassene Mobiliare und Immobilien durch Versteigerung verkauft und das Geld wurde an die Besitzer gezahlt. (1) Als einige Gerüchte auftraten, verbot die Regierung mit einem Schreiben vom 3. August 1915, das an alle Provinzen, Verwaltungen und an die betreffende Kommission geschickt wurde, dass Regierungsbeamten versteigerte Waren kauften. (2) Später wurde dieses Verbot in einigen Provinzen aufgehoben, mit der Bedingung, dass die Beamten Bargeld und den eigentlichen Wert der Ware zahlten. (3)
Die Regierung fasste jegliche Maßnahmen gegen Korruption. In einem Telegramm wurde die Kommission für zurückgelassene Güter in Sivas aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. (4) Am selben Tag wurde an alle Verwaltung ein Befehl geschickt, der die betreffenden Maßnahmen und Regelungen umfasste. (5)
Dem Befehl nach, "dürfen keine verdächtigen Personen in die geräumten Orte zugelassen werden. Falls einige Personen billige Waren gekauft haben sollten, wird die Versteigerung für ungültig erklärt und der eigentliche Wert der Ware gefordert. Die umzusiedelnden Armenier dürfen ihre beliebigen Güter mitnehmen. Die unerhaltbaren Güter, die die Armenier nicht mitnehmen können, werden zwangsmäßig verkauft. Aber erhaltbare Güter werden aufbewahrt. Bei der Vermietung oder beim Verkauf der Immobilien wird die Beziehung zu den Besitzern erhalten. Falls seit Beginn der Umsiedlung Durchführungen im Gegensatz davon unternommen worden sind, gelten sie als ungültig. Ein Streit über diese Güter wird nicht zugelassen. Die Armenier dürfen ihre Güter an eine beliebige Person verkaufen, ausgeschlossen der Ausländer." (6)
Diese Regelungen wurden streng eingehalten. Zudem wurden die Kunst- und Handelsunternehmen der Armenier durch Gründung von neuen Unternehmen gegen den reellen Wert, an sie übergeben.(7) Der Ertrag aus den verkauften Gütern wurden über die Kommission für zurückgelassene Güter, an ihre Besitzer übergeben. (8)
Qulle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 53/303.
2) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/259.
3) Sifre Kalemi- Nr. 55/107.
4) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/385.
5) Siehe für die Texte der Gesetze über das Besitztum der umgesiedelten Armenier Âhar mahallere nakledilen eþhâsýn emvâl ve düyûn ve matlûbât-i metrûkesi hakkinda kânûn-u muvakkat " Takvîm-i Vekãyi", 14. September 1331 und 18. Zilkade 1333, Nr. 2303, sene 7, siehe außerdem Y.H. Bayur: Türk Inkilabi Tarihi, Ankara 1957, III/3, S.45-46.
6) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/388.
7) Sifre Kalemi- Nr. 61/31, Nr. 60/275, Nr. 60/277.
8) Sifre Kalemi- Nr. 57/348, Nr. 57/349, Nr. 57/350.
DIE RÜCKKEHR DER UMGESIEDELTEN ARMENIER
Die Umsiedlung wurde wegen klimatischer Bedingungen oder wegen Ansammlungen zeitweilig unterbrochen. Mit Befehlen, die ab dem 25. November 1915 an die Verwaltungen geschickt wurden, wurde die Umsiedlung wegen Winters vorübergehend eingestellt. (1) Am 21. Februar 1916 wurde ein Befehl an alle Verwaltungen geschickt, und die Einstellung der Umsiedlung bekanntgegeben. Doch wurde unterstrichen, dass die Einstellung nicht schädliche Personen umfasste, und alle, die eine Verbindung zu den Komitees hatten, sollten sofort in den Sandschak Zor geschickt werden. (2)
Mit einem allgemeinen Befehl kündigte die Osmanische Regierung am 15. März 1916 die Beendigung der Umsiedlung der Armenier, wegen verwaltungsmäßiger und militärischer Gründe an. (3)
Nach dem Abschluss der Umsiedlung wurde das armenische Patriarchat in Istanbul am 10. August 1916 geschlossen und nach Jerusalem verlegt, da die Mehrheit der Armenier in die Provinz Syrien verlegt worden war. (4) An die Spitze des neuen Patriarchats kam der Bischof aus Sis, Sahak Efendi. (5)
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs fasste die Osmanische Regierung einen Beschluss, womit die umgesiedelten Armenier in ihre früheren Orte zurückkehren konnten. In einem Schreiben vom 4. Januar 1919 an das Ministerpräsidium erklärte Innenminister Mustafa Pascha, die erforderlichen Maßnahmen für die Rückkehr der Armenier seien getroffen worden. (6) Der Regierungsbeschluss über die Rückkehr der umgesiedelten Armenier umfasste die folgenden Punkte:
1- Nur wer will, wird zurückkehren. Der Rest darf in den neuen Umsiedlungsgebieten bleiben.
2- Es werden Maßnahmen getroffen, damit die Rückkehrwilligen auf der Reise keine Probleme haben und in ihren früheren Orten wieder untergebracht werden können. Die Rückkehr wird erlaubt, nachdem mit den Behörden an den jeweiligen Orten gesprochen und dort die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
3- Diejenigen, die unter diesen Bedingungen zurückkehren wollen, werden ihre Häuser und ihre Felder zurück kriegen.
4- Falls ihre Häuser bewohnt sein sollten, werden diese Wohnungen geräumt.
5- Damit niemand auf der Straße bleibt, können ein paar Familien für eine kurze Zeit zusammen wohnen.
6- Gebäuden wie Kirchen oder Schulen, sowie Einkommensquellen werden der jeweiligen Gemeinde, die sie gehören, zurückgegeben.
7- Waisenkinder können nach sorgfältiger Überprüfung an Verwandte oder an ihre Gemeinde übergeben werden.
8- Wenn sie es wollen, können alle, die ihren Glauben gewechselt haben, wieder zu ihrer früheren Religion übertreten.
9- Armenische Frauen, die ihre Religion gewechselt und einen moslemischen Mann geheiratet haben, können frei ihre Entscheidung über ihren künftigen Glauben treffen. Falls sie erneut ihren früheren Glauben annehmen sollten, wird der Ehezusammenschluss automatisch aufgelöst. Den Streit zwischen Mann und Frau, wobei die Frau sich nicht trennen und zu ihrer früheren Religion umwechseln will, werden Gerichte lösen.
10- Die armenischen Güter, die noch nicht von anderen benutzt worden sind, werden sofort ihren Besitzern zurückgegeben. Für die Rückgabe der Güter, die an die Staatskasse übergeben worden sind, ist die Genehmigung der Güterbeamten erforderlich. In diesem Thema werden detaillierte Erklärungen folgen.
11- Die an Einwanderer verkauften Häuser werden an ihre Besitzer zurückgegeben. Hierbei gelten die Bedingungen des Artikels 4.
12- Falls die Einwanderer Reparaturen an Häusern und Läden vorgenommen, zusätzliche Teile gebaut, auf den Feldern geerntet haben, werden auch die Rechte der Einwanderer beachtet.
13- Die Kosten von bedürftigen Armeniern, die zurückkehren werden aus dem Kriegsfond gedeckt.
14- Die Zahl der bislang überlieferten Personen wird bekanntgegeben. Außerdem muss in der Mitte und am Ende jedes Monats die Zahl der überlieferten Personen angegeben werden.
15- Für Armenier, die die osmanischen Grenzen verlassen haben aber zurückkehren möchten, gilt bis zu einem weiteren Befehl das Einreiseverbot.
Die oben genannten Punkte des Regierungsbeschlusses galten auch für die griechischen Umsiedler.
Quelle:
Halacoglu,Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1. Sifre Kalemi- Nr. 57/273, 58/124, Nr.58/161, Nr.56/226, Nr. 59/123, Nr. 60/190
2. Sifre Kalemi.- Nr. 61/72
3. Sifre Kalemi.- Nr. 62/21.
4. Siehe für die neue Verordnung von 1916 über das armenische Patriarchat, Y.H. Bazur, Türk Inkilap Tarihi, III/3, s. 57-59
5. Sifre Kalemi- Nr. 66/202, Nr. 66/220, Nr. 63/136.
BA, BEO, nr. 341055. Dieses Schreiben des Innenministeriums wurde am 26. Kanun-u evvel 1334 ( 8. Januar 1919) auch an das Justiz- und Kultusministerium geschickt
DIE AUSGABEN FÜR DIE VERSORGUNG DER ARMENIER
Bevor die Regierung mit der Umsiedlung der Armenier begann, wurde an sämtlichen Provinzen ein Schreiben geschickt und gefordert, dass jegliche Maßnahmen für den Bedarf der Kolonnen, die durch ihre Gebiete reisen werden, getroffen und Nahrungsmittel gelagert werden sollten. (1)
Für Nachrungsmittelbeförderung erhielt die Direktion für Ansiedlung der Auswanderer und Stämme verschiedene Befehle. (2) Damit die Bedürfnisse festgestellt und besorgt werden konnten, arbeitete der Direktor, Sükrü Bey, persönlich. (3) Für Verpflegung der armenischen Kolonnen erhielt Konya 400.000, Izmit 150.000, Eskisehir 200.000, Adana 300.000, Aleppo 300.000, Syrien 100.000, 300.000, (4) und Mousul 500.000 Kurus. (5) Insgesamt wurden 2.250.000 Kurus zur Verfügung gestellt. (6)
Für die Überführung, Ansiedlung und Lebenskosten der Armenier wurden 1915, 25 Millionen und bis Ende 1916 insgesamt 230 Millionen Kurus ausgegeben. (7)
Die Verwaltungen leisteten im Rahmen ihrer eigenen Budgets Hilfen und erhielten auch zusätzliche finanzielle Unterstützung von der Regierung. (8) Ein Betrag, der aus Amerika für armenische Umsiedler geschickt wurde, verteilte der amerikanische Konsul und Missionare in Kenntnis der Osmanischen Regierung. (9) Außerdem stellte sich später heraus, dass ein Teil der in Amerika lebenden Armenier Geld gesammelt und heimlich an die armenischen Umsiedler geschickt haben. (10)
Die Osmanische Regierung gab für die Umsiedlung der Armenier sehr hohe Beträge aus. Zugleich wurden die Schulden der umgesiedelten Armenier an den Staat oder an Personen entweder verschoben oder gänzlich gestrichen. Talat Pascha befahl in einem, am 1. Juni 1915 an die Verwaltung in Maras geschicktes Telegramm, die Streichung der Schulden der Armenier. (11) Mit einem an alle Provinzen entsandten Schreiben vom 4. August 1915 wurden Steuerschulden aller umgesiedelten Armenier verschoben. (12)
Auf der anderen Seite wurden die armenischen Kolonnen von Sanitätern begleitet. (13) Auch die Ermittlungen gegen verdächtige Umsiedler, wurden verschoben. (14)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Verlag, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 55/291, Nr. 57/341, Nr. 57/345, Nr. 57/351.
2) Sifre Kalemi- Nr. 55/152, Nr. 55/291, Nr. 55/341, Nr. 55-A/17,
Nr. 55-A/135- Nr. 57/110
3) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/16 (Telegramm vom 18. August 1331/31. August 1915).
4) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/17.
5) Sifre Kalemi- Nr. 537305.
6) Das Budget des Direktorats für Ansiedlung der Auswanderer und Stämme betrug 1331, 78.000.000. Das Budget 1332, 200.000.000. Diese Gelder wurden für die umgesiedelten Armenier, Griechen und Araber, sowie für Moslems, die aus besetzten Gebieten kamen, ausgegeben. (BA, BEO-Nr. 334063).
7) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialari ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 35.
8) Sifre Kalemi- Nr. 53/305, Nr. 55-A/118.
9) Sifre Kalemi- Nr. 60/281.
10) Sifre Kalemi- Nr. 60/178
11) Sifre Kalemi- Nr. 53/200.
12) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/268.
13) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/226.
14) Mit einem Schreiben von Dezember 1331 dem 14. Dezember 1915 vom Rechts - und Kultusministerium an den Palast wurde mitgeteilt, dass die Gerichtsverfahren der Umgesiedelten, in den jeweiligen neuen Gebieten und Verfahren gegen Zurückgebliebene, an dem jeweiligen Ort stattfinden werden.
( BA, BEO- Nr. 329176 ).
Für Nachrungsmittelbeförderung erhielt die Direktion für Ansiedlung der Auswanderer und Stämme verschiedene Befehle. (2) Damit die Bedürfnisse festgestellt und besorgt werden konnten, arbeitete der Direktor, Sükrü Bey, persönlich. (3) Für Verpflegung der armenischen Kolonnen erhielt Konya 400.000, Izmit 150.000, Eskisehir 200.000, Adana 300.000, Aleppo 300.000, Syrien 100.000, 300.000, (4) und Mousul 500.000 Kurus. (5) Insgesamt wurden 2.250.000 Kurus zur Verfügung gestellt. (6)
Für die Überführung, Ansiedlung und Lebenskosten der Armenier wurden 1915, 25 Millionen und bis Ende 1916 insgesamt 230 Millionen Kurus ausgegeben. (7)
Die Verwaltungen leisteten im Rahmen ihrer eigenen Budgets Hilfen und erhielten auch zusätzliche finanzielle Unterstützung von der Regierung. (8) Ein Betrag, der aus Amerika für armenische Umsiedler geschickt wurde, verteilte der amerikanische Konsul und Missionare in Kenntnis der Osmanischen Regierung. (9) Außerdem stellte sich später heraus, dass ein Teil der in Amerika lebenden Armenier Geld gesammelt und heimlich an die armenischen Umsiedler geschickt haben. (10)
Die Osmanische Regierung gab für die Umsiedlung der Armenier sehr hohe Beträge aus. Zugleich wurden die Schulden der umgesiedelten Armenier an den Staat oder an Personen entweder verschoben oder gänzlich gestrichen. Talat Pascha befahl in einem, am 1. Juni 1915 an die Verwaltung in Maras geschicktes Telegramm, die Streichung der Schulden der Armenier. (11) Mit einem an alle Provinzen entsandten Schreiben vom 4. August 1915 wurden Steuerschulden aller umgesiedelten Armenier verschoben. (12)
Auf der anderen Seite wurden die armenischen Kolonnen von Sanitätern begleitet. (13) Auch die Ermittlungen gegen verdächtige Umsiedler, wurden verschoben. (14)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Verlag, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 55/291, Nr. 57/341, Nr. 57/345, Nr. 57/351.
2) Sifre Kalemi- Nr. 55/152, Nr. 55/291, Nr. 55/341, Nr. 55-A/17,
Nr. 55-A/135- Nr. 57/110
3) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/16 (Telegramm vom 18. August 1331/31. August 1915).
4) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/17.
5) Sifre Kalemi- Nr. 537305.
6) Das Budget des Direktorats für Ansiedlung der Auswanderer und Stämme betrug 1331, 78.000.000. Das Budget 1332, 200.000.000. Diese Gelder wurden für die umgesiedelten Armenier, Griechen und Araber, sowie für Moslems, die aus besetzten Gebieten kamen, ausgegeben. (BA, BEO-Nr. 334063).
7) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialari ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 35.
8) Sifre Kalemi- Nr. 53/305, Nr. 55-A/118.
9) Sifre Kalemi- Nr. 60/281.
10) Sifre Kalemi- Nr. 60/178
11) Sifre Kalemi- Nr. 53/200.
12) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/268.
13) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/226.
14) Mit einem Schreiben von Dezember 1331 dem 14. Dezember 1915 vom Rechts - und Kultusministerium an den Palast wurde mitgeteilt, dass die Gerichtsverfahren der Umgesiedelten, in den jeweiligen neuen Gebieten und Verfahren gegen Zurückgebliebene, an dem jeweiligen Ort stattfinden werden.
( BA, BEO- Nr. 329176 ).
DIE NICHT UMGESIEDELTEN ARMENIER
Die Umsiedlung umfasste nicht alle Armenier. Am Anfang war ein Teil der in manchen Gebieten ( Urfa, Germis, Birecik, Erzurum, Aydin, Trabzon, Edirne, Canik, Canakkale, Adapazari, Aleppo, Bolu, Kastamonu, Tekirdag, Konya, Karahisar-i Sahip ) lebenden Armenier von der Durchführung ausgeschlossen. (1) Aber nachdem auch sie sich in Gewalttaten einmischten, wurde ein Großteil von ihnen umgesiedelt. (2) Kranke und blinde Menschen, Katholiken, Protestanten, Soldaten und deren Familien, Beamten, Händler, manche Arbeiter und Meister wurden nicht umgesiedelt. In Telegrammen an die Provinzen wurde unterstrichen, dass Kranke, Blinde, Behinderte und ältere Menschen nicht umgesiedelt und ins Stadtzentrum verlegt werden müssen. (3)
In den Telegrammen vom 2. August 1915 und 15. August 1915 an die Provinzen wurde bekräftigt, dass katholische und protestantische Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen sind. Ferner wurden die Verwaltungen aufgefordert, die Zahl der Armenier in den jeweiligen Städten mitzuteilen. (4) Diese Armenier wurden in Städten innerhalb der Provinzen angesiedelt. (5) Die versehentlich Umgesiedelten wurden in der Provinz angesiedelt, in der sie sich gerade befanden. (6) Doch alle, die von der Umsiedlung ausgeschlossenen Armenier, egal ob katholisch oder protestantisch wurden überführt, falls sie in schädliche Aktionen verwickelt waren. (7)
Gemäß Befehl vom 15. August 1915 wurden Offiziere und Sanitäter in der osmanischen Familie sowie ihre Familien nicht umgesiedelt. (8) Ferner waren die armenischen Mitarbeiter der Osmanli Bank, der Regierungsverwaltung und einiger Konsulate von der Maßnahme ausgeschlossen, solange sie der Regierung treu waren. (9)
Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt und in Waisenhäusern sowie in Dörfern unter Schutz genommen, die vom Staat auch finanziell unterstützt wurden. (10) Kinder, die während der Umsiedlung ihre Eltern verloren hatten, wurden in die Waisenheime in Sivas aufgenommen. (11) Am 30. April 1916 wurde für die schutzbedürftigen armenischen Familien ein allgemeiner Befehl veröffentlicht. Darin wurde die Ansiedlung der Familien, deren Männer überführt wurden oder beim Militär waren, in Dörfer und Ortschaften, wo ausschließlich nur Armenier als Fremde lebten, angeordnet. Die Verpflegungskosten dieser Menschen sollten aus dem Auswandererfond gedeckt werden. Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren, sollten bei reichen moslemischen Familien untergebracht und von ihnen in die Schule geschickt werden, falls es keinen Platz in den Waisenhäusern in der jeweiligen Provinz gab. Für nicht reiche moslemische Familien wurden 30 Kurus aus dem Auswandererfond als Unterstützung gezahlt. Ferner durften junge oder verwitwete armenische Frauen, mit eigenem Willen, moslemische Männer heiraten. (12)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/155; 56/114, Nr.56/225, Nr.56/226, Nr. 57/89, Nr. 57/177, Nr. 59/218
2) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/271; 55-A/272 (22 Juli 13331/ 4 August 1914 )
3) Sifre Kalemi- Nr. 56/27, Nr. 67/186.
4) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/251, Nr. 55/20
5) Sifre Kalemi- Nr.56/112 (6 September1331 / 19 September 1915, nach Stadt Konya)
6) Darüber wurden am 13. September 1331/26. September 1915 nach Sivas (Sifre Kalemi- Nr 56/176) Mamuretülaziz und Diyarbakir (Sifre Kalemi- Nr. 56/172), am 1. Tesrinisani 1331/14. November 1915 nach Konya (Sifre Kalemi- Nr.58/2 und Ankara (Sifre Kalemi- Nr. 58/159)Telegramme geschickt.
7) Im August 1331/ am 2. September 1915 wurde ein betreffendes Telegramm nach Adana geschickt. (Sifre Kalemi- Nr. 55-A/23 )
8) Sifre Kalemi- Nr. 55/18.
9) Sifre Kalemi- Nr. 56/36 ( 3 September 1331/16 September 1915 ), Nr.56/243 ( 17 September 1331 / 30 September 1915), Nr. 56/360 ( 28 September 1331 / 11 Oktober 1915 )
10) Sifre Kalemi- Nr. 54/41, Nr. 54/450, Nr. 54-A/325
11) Sifre Kalemi- Nr. 61/18-20.
12) Dieser Befehl wurde nach Adana, Erzurum, Edirne, Aleppo, Hüdavendigar, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülazýz, Konya, Kastamonu, Trabzon, Izmit, Canik, Eskisehir, Karahisar-i sahip, Maras, Urfa, Kayseri, Nigde (Sifre Kalemi- Nr. 63/147 und am 17. Mai 1332/ 30. Mai 1916 Stadt nach Ankara (Sifre Kalemi- Nr. 64/162 ) geschickt.
In den Telegrammen vom 2. August 1915 und 15. August 1915 an die Provinzen wurde bekräftigt, dass katholische und protestantische Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen sind. Ferner wurden die Verwaltungen aufgefordert, die Zahl der Armenier in den jeweiligen Städten mitzuteilen. (4) Diese Armenier wurden in Städten innerhalb der Provinzen angesiedelt. (5) Die versehentlich Umgesiedelten wurden in der Provinz angesiedelt, in der sie sich gerade befanden. (6) Doch alle, die von der Umsiedlung ausgeschlossenen Armenier, egal ob katholisch oder protestantisch wurden überführt, falls sie in schädliche Aktionen verwickelt waren. (7)
Gemäß Befehl vom 15. August 1915 wurden Offiziere und Sanitäter in der osmanischen Familie sowie ihre Familien nicht umgesiedelt. (8) Ferner waren die armenischen Mitarbeiter der Osmanli Bank, der Regierungsverwaltung und einiger Konsulate von der Maßnahme ausgeschlossen, solange sie der Regierung treu waren. (9)
Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt und in Waisenhäusern sowie in Dörfern unter Schutz genommen, die vom Staat auch finanziell unterstützt wurden. (10) Kinder, die während der Umsiedlung ihre Eltern verloren hatten, wurden in die Waisenheime in Sivas aufgenommen. (11) Am 30. April 1916 wurde für die schutzbedürftigen armenischen Familien ein allgemeiner Befehl veröffentlicht. Darin wurde die Ansiedlung der Familien, deren Männer überführt wurden oder beim Militär waren, in Dörfer und Ortschaften, wo ausschließlich nur Armenier als Fremde lebten, angeordnet. Die Verpflegungskosten dieser Menschen sollten aus dem Auswandererfond gedeckt werden. Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren, sollten bei reichen moslemischen Familien untergebracht und von ihnen in die Schule geschickt werden, falls es keinen Platz in den Waisenhäusern in der jeweiligen Provinz gab. Für nicht reiche moslemische Familien wurden 30 Kurus aus dem Auswandererfond als Unterstützung gezahlt. Ferner durften junge oder verwitwete armenische Frauen, mit eigenem Willen, moslemische Männer heiraten. (12)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/155; 56/114, Nr.56/225, Nr.56/226, Nr. 57/89, Nr. 57/177, Nr. 59/218
2) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/271; 55-A/272 (22 Juli 13331/ 4 August 1914 )
3) Sifre Kalemi- Nr. 56/27, Nr. 67/186.
4) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/251, Nr. 55/20
5) Sifre Kalemi- Nr.56/112 (6 September1331 / 19 September 1915, nach Stadt Konya)
6) Darüber wurden am 13. September 1331/26. September 1915 nach Sivas (Sifre Kalemi- Nr 56/176) Mamuretülaziz und Diyarbakir (Sifre Kalemi- Nr. 56/172), am 1. Tesrinisani 1331/14. November 1915 nach Konya (Sifre Kalemi- Nr.58/2 und Ankara (Sifre Kalemi- Nr. 58/159)Telegramme geschickt.
7) Im August 1331/ am 2. September 1915 wurde ein betreffendes Telegramm nach Adana geschickt. (Sifre Kalemi- Nr. 55-A/23 )
8) Sifre Kalemi- Nr. 55/18.
9) Sifre Kalemi- Nr. 56/36 ( 3 September 1331/16 September 1915 ), Nr.56/243 ( 17 September 1331 / 30 September 1915), Nr. 56/360 ( 28 September 1331 / 11 Oktober 1915 )
10) Sifre Kalemi- Nr. 54/41, Nr. 54/450, Nr. 54-A/325
11) Sifre Kalemi- Nr. 61/18-20.
12) Dieser Befehl wurde nach Adana, Erzurum, Edirne, Aleppo, Hüdavendigar, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülazýz, Konya, Kastamonu, Trabzon, Izmit, Canik, Eskisehir, Karahisar-i sahip, Maras, Urfa, Kayseri, Nigde (Sifre Kalemi- Nr. 63/147 und am 17. Mai 1332/ 30. Mai 1916 Stadt nach Ankara (Sifre Kalemi- Nr. 64/162 ) geschickt.
ANGRIFFE AUF ARMENISCHE KARAWANEN UND DIE MASSNAHMEN DES STAATES
Während der Umsiedlung der Armenier wurden auf einige Kolonnen, besonders im Gebiet zwischen Aleppo und Zor von der einheimischen Bevölkerung Angriffe verübt. Einem Telegramm vom 8. Januar 1916 nach, wurden auf der Strecke zwischen Meskene und vor Aleppo mehrere Armenier bei Raubüberfällen der arabischen Banditen getötet. (1) Rund 2.000 Armenier, die aus Diyarbakir nach Zor und aus Suruc über Menbic nach Aleppo geführt wurden, sind von arabischen Räubern überfallen und ausgeraubt. (2)
Im Gebiet Diyarbakýr wurden rund 2.000 Menschen von Banden und Räubern ohne Unterschied zwischen Armeniern und Nichtmoslems getötet. Daraufhin befahl der Osmanische Staat den Verwaltungen, die Sicherheit zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle zu verhindern und bekräftigte, dass andernfalls die betreffende Provinzverwaltung für die Angriffe der Banden und Räuber verantwortlich gemacht werden. (3)
Zwischen Erzurum und Erzincan kam eine 500-köpfige Kolonne bei Angriffen der Kurden ums Leben. In einem chiffrierten Telegramm vom 14. Juni 1915 wurden die Verwaltungen in Diyarbakýr, Elazýð (Mamuretülaziz) und Bitlis aufgefordert, jegliche Maßnahmen gegen mögliche Angriffe der Stämme und Bauern zu fassen und alle, die ein Massaker oder einen Raub wagen sollten, hart zu bestrafen. (4)
Die osmanische Regierung maß, ungeachtet des anhaltenden Krieges an den Fronten gegen die Feinde, der Gewährleistung der Sicherheit der armenischen Kolonnen, sowie ihrer Verpflegung große Bedeutung bei. Durch Anordnungen an die Verwaltungen, versuchte der Staat die Sicherheit der Umsiedler zu gewährleisten und Angreifer zu bestrafen. Die Regierung fragte in einem Telegramm, das sie am 5. September 1915 an die Verwaltungen in Erzurum, Adana, Ankara, Aleppo, (Bursa) Hüdavendigar, Diyarbakýr, Sivas, Trabzon, Konya, Elazig, Urfa, Izmit, Zor, Karesi, Kayseri, Kütahya, Maras und Karahisar schickte, wie viele Angreifer bislang bestraft worden sind. (5)
Auf der anderen Seite wurden Aufsichtsdelegation gegründet und in betreffende Gebiete entsandt, die eine mögliche Fahrlässigkeit und Korruption der Beamten streng kontrollierten. Diese Delegation stellte alle, deren Schuld bewiesen wurde, beim Kriegsgericht aus. Mehrere Beamten wurden vom Dienst suspendiert und erhielten schwere Strafen.
Eine Kommission unter Leitung des obersten Vernehmungsrichters Asým Bey und bestehend aus dem Verwaltungsinspektor der Provinz Ankara, Muhtar Bey sowie des Gendarmerieinspektors in Izmir, Orstvorsteher Muhiddin Bey wurde in das, Adana, Aleppo, Syrien, Urfa, Zor und Maras umfassende Gebiet (6), eine weitere Kommission unter Leitung des Präsidenten des Kassationsgerichtes, Hulusi Bey, sowie anderen Mitgliedern, darunter auch das Mitglied des Oberverwaltungsgerichts, Ýsmail Hakký Bey, nach Bursa, Ankara, Izmit, Balikesir (Karasi), Kütahya, Eskisehir, Kayseri, Karahisar-i Sahip und nach Nigde geschickt. (7)
Eine dritte Kommission unter Leitung des ehemaligen Gouverneurs von Bitlis Mazhar Bey, an der auch der Istanbuler Oberstaatsanwalt Nihad, sowie der Major Ali Naki Bey beteiligt waren, ist nach Sivas, Trabzon, Erzurum, Elazig, Diyarbakir, Bitlis und Canik beauftragt. Der Leiter dieser Kommission Mazhar Bey erhielt am 3. Oktober 1915 ein chiffriertes Telegramm, worin er aufgefordert wurde, regelmäßig über die Arbeiten der Kommission zu berichten. (8)
Den Kommissionen war befohlen worden nach Ermittlungen gegen Gendarmen, Polizisten, Beamten und deren Vorsteher, sie zum Kriegsgericht auszuliefern. Eine Liste, die zum Kriegsgericht gelieferten Personen sollte dem Innenministerium vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen gegen Gouverneure und Verwalter der Sandschaks musste erst das Innenministerium unterrichtet werden. Weitere Verfahren dürften erst dann eingeleitet werden. Eine mögliche Fahrlässigkeit der Richter von Kriegsgerichten oder Militärbeamten, mussten die Kommissionen, an die betreffenden Armeekorps weiterleiten.
Im Rahmen der von den Kommissionen ausgearbeiteten Berichte wurden mehrere Beamten wegen Amtsmissbrauchs (Raub an Kolonnen, durch Fahrlässigkeit Angriffe nicht verhindern können, Missachtung der Befehle) entlassen. Einige davon wurden vors Kriegsgericht gestellt und schwer bestraft. (9)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi-Nr. 59/244.
2) Sifre Kalemi.- Nr. 56/140, 55-A/144.
3) Sifre Kalemi- Nr. 54/406, 55-A/73, Nr. 54-A/248
4) Sifre Kalemi- Nr. 54/9, Nr. 54/162.
5) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/84.
6) Sifre Kalemi- Nr. 56/186.
7) Sifre Kalemi- Nr. 56/355, Nr. 58/38.
8) Sifre Kalemi- Nr. 56/267.
9) Sifre Kalemi. , Nr. 58/278, Nr. 58/141, Nr. 55-A/156, Nr. 55-A/157, Nr. 61/165, Nr. 57/116, Nr. 57/413, Nr. 57/416, Nr. 57/105, Nr. 59/235, Nr. 54-A/326, Nr. 59/196.
Im Gebiet Diyarbakýr wurden rund 2.000 Menschen von Banden und Räubern ohne Unterschied zwischen Armeniern und Nichtmoslems getötet. Daraufhin befahl der Osmanische Staat den Verwaltungen, die Sicherheit zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle zu verhindern und bekräftigte, dass andernfalls die betreffende Provinzverwaltung für die Angriffe der Banden und Räuber verantwortlich gemacht werden. (3)
Zwischen Erzurum und Erzincan kam eine 500-köpfige Kolonne bei Angriffen der Kurden ums Leben. In einem chiffrierten Telegramm vom 14. Juni 1915 wurden die Verwaltungen in Diyarbakýr, Elazýð (Mamuretülaziz) und Bitlis aufgefordert, jegliche Maßnahmen gegen mögliche Angriffe der Stämme und Bauern zu fassen und alle, die ein Massaker oder einen Raub wagen sollten, hart zu bestrafen. (4)
Die osmanische Regierung maß, ungeachtet des anhaltenden Krieges an den Fronten gegen die Feinde, der Gewährleistung der Sicherheit der armenischen Kolonnen, sowie ihrer Verpflegung große Bedeutung bei. Durch Anordnungen an die Verwaltungen, versuchte der Staat die Sicherheit der Umsiedler zu gewährleisten und Angreifer zu bestrafen. Die Regierung fragte in einem Telegramm, das sie am 5. September 1915 an die Verwaltungen in Erzurum, Adana, Ankara, Aleppo, (Bursa) Hüdavendigar, Diyarbakýr, Sivas, Trabzon, Konya, Elazig, Urfa, Izmit, Zor, Karesi, Kayseri, Kütahya, Maras und Karahisar schickte, wie viele Angreifer bislang bestraft worden sind. (5)
Auf der anderen Seite wurden Aufsichtsdelegation gegründet und in betreffende Gebiete entsandt, die eine mögliche Fahrlässigkeit und Korruption der Beamten streng kontrollierten. Diese Delegation stellte alle, deren Schuld bewiesen wurde, beim Kriegsgericht aus. Mehrere Beamten wurden vom Dienst suspendiert und erhielten schwere Strafen.
Eine Kommission unter Leitung des obersten Vernehmungsrichters Asým Bey und bestehend aus dem Verwaltungsinspektor der Provinz Ankara, Muhtar Bey sowie des Gendarmerieinspektors in Izmir, Orstvorsteher Muhiddin Bey wurde in das, Adana, Aleppo, Syrien, Urfa, Zor und Maras umfassende Gebiet (6), eine weitere Kommission unter Leitung des Präsidenten des Kassationsgerichtes, Hulusi Bey, sowie anderen Mitgliedern, darunter auch das Mitglied des Oberverwaltungsgerichts, Ýsmail Hakký Bey, nach Bursa, Ankara, Izmit, Balikesir (Karasi), Kütahya, Eskisehir, Kayseri, Karahisar-i Sahip und nach Nigde geschickt. (7)
Eine dritte Kommission unter Leitung des ehemaligen Gouverneurs von Bitlis Mazhar Bey, an der auch der Istanbuler Oberstaatsanwalt Nihad, sowie der Major Ali Naki Bey beteiligt waren, ist nach Sivas, Trabzon, Erzurum, Elazig, Diyarbakir, Bitlis und Canik beauftragt. Der Leiter dieser Kommission Mazhar Bey erhielt am 3. Oktober 1915 ein chiffriertes Telegramm, worin er aufgefordert wurde, regelmäßig über die Arbeiten der Kommission zu berichten. (8)
Den Kommissionen war befohlen worden nach Ermittlungen gegen Gendarmen, Polizisten, Beamten und deren Vorsteher, sie zum Kriegsgericht auszuliefern. Eine Liste, die zum Kriegsgericht gelieferten Personen sollte dem Innenministerium vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen gegen Gouverneure und Verwalter der Sandschaks musste erst das Innenministerium unterrichtet werden. Weitere Verfahren dürften erst dann eingeleitet werden. Eine mögliche Fahrlässigkeit der Richter von Kriegsgerichten oder Militärbeamten, mussten die Kommissionen, an die betreffenden Armeekorps weiterleiten.
Im Rahmen der von den Kommissionen ausgearbeiteten Berichte wurden mehrere Beamten wegen Amtsmissbrauchs (Raub an Kolonnen, durch Fahrlässigkeit Angriffe nicht verhindern können, Missachtung der Befehle) entlassen. Einige davon wurden vors Kriegsgericht gestellt und schwer bestraft. (9)
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Sifre Kalemi-Nr. 59/244.
2) Sifre Kalemi.- Nr. 56/140, 55-A/144.
3) Sifre Kalemi- Nr. 54/406, 55-A/73, Nr. 54-A/248
4) Sifre Kalemi- Nr. 54/9, Nr. 54/162.
5) Sifre Kalemi- Nr. 55-A/84.
6) Sifre Kalemi- Nr. 56/186.
7) Sifre Kalemi- Nr. 56/355, Nr. 58/38.
8) Sifre Kalemi- Nr. 56/267.
9) Sifre Kalemi. , Nr. 58/278, Nr. 58/141, Nr. 55-A/156, Nr. 55-A/157, Nr. 61/165, Nr. 57/116, Nr. 57/413, Nr. 57/416, Nr. 57/105, Nr. 59/235, Nr. 54-A/326, Nr. 59/196.
VERLUSTE DER ARMENIER
Die Zahl der umgesiedelten Bevölkerung beträgt 438.758. Die Zahl der Bevölkerung, die die neuen Siedlungsgebiete erreichte, liegt dagegen bei 382.148, einschließlich der Armenier in Aleppo. (30) Zwischen beiden Zahlen besteht ein Unterschied in Höhe von 56.610.
Dieser Unterschied in Höhe von 56.610 Personen, trat nach Dokumenten, wie folgend auf. 500 Menschen wurden zwischen Erzurum und Erzincan, 2.000 in Meskene, zwischen Urfa und Aleppo, 2.000 Personen nahe Mardin bei Angriffen der Banditen und arabischen Stämme getötet. Rund 5.000 oder etwas mehr Menschen wurde bei Angriffen im Gebiet Dersim getötet. (31) Im Rahmen dieser Informationen wurden während der Umsiedlung 9 bis 10 Tausend Menschen getötet. Aus Dokumenten ist ferner zu entnehmen, dass manche verhungert sind. (32) Außerdem kamen 25 bis 30 Tausend Menschen wegen Epidemien wie Typhus oder Dysenterie, sowie klimatischer Bedingungen ums Leben. (33) Rund 40 Tausend Menschen starben aus diesen Gründen.
Der Rest von 10 bis 16 Tausend Personen konnte das Endziel nicht erreichen, da sie nach der Einstellung der Umsiedlung in den Provinzen aufgehalten wurden, in denen sie sich zu diesem Zeitpunkt befanden. Zum Beispiel wurde am 26. April 1916 an die Präfektur von Konya ein Schreiben entsandt, worin die Ansiedlung der Armenier in diesem Gebiet angeordnet wurde, welche sich noch auf dem Weg befanden. (34) Außerdem wurde vermutlich ein Teil der Armenier während der Umsiedlung nach Russland, in westliche Staaten und nach Amerika entführt.
Einträge belegen, dass 50.000 Armenier aus der osmanischen Armee während der Umsiedlung zu der russischen Armee übergegangen sind. 50.000 Armenier seien drei bis vier Jahre in der amerikanischen Armee für den Kampf gegen die Türken ausgebildet worden. Ein Schreiben des in Amerika lebenden Armeniers an den Anwalt Murad Muradyan in Elazig umfasst diese Informationen (35). Im Schreiben heißt es, ein Teil der Armenier sei nach Russland und Amerika entführt worden. Die in Amerika ausgebildeten 50.000 Soldaten würden in Richtung Kaukasien starten. Wie aus all diesen Dokumenten und Informationen zu entnehmen ist, reisten mehrere armenische Staatsbürger des Osmanischen Reiches, vor dem Krieg oder während des Krieges nach Amerika, Russland und in andere Länder. Der armenische Geschäftsmann Artin Hotomyan teilte in seinem Schreiben vom 19. Januar 1915 aus Amerika an das osmanische Polizeipräsidium mit, dass mehrere Tausend Armenier nach Amerika verschleppt worden sind, die in Armut und Hunger lebten (36).
Diese Informationen zeigen, dss die Zahl der in verschiedenen Teilen des Osmanischen Reiches lebenden Armenier, mit der Zahl der Armenier in den neuen Siedlungsgebieten übereinstimmt und dass es während der Führung und Ansiedlung zu keinem Massaker gekommen ist.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
31) Zum Beispiel wurden die Verwaltungen in Trabzon, Erzurum, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülaziz, Bitlis, Maras und Canik am 26. Juli 1915 in einem chiffrierten Telegramm aufgefordert, die Zahl der seit Ausbruch des Krieges wegen Krankheiten und Aufständen ums Leben gekommenen Armenier anzugeben. (Sifre Kalemi- Nr. 54- A 7 112 ). Außerdem waren unter den armenischen Umsiedlern in Eregli und Mousul Seuchen, wie Typhus, Dysenterie und Malaria weit verbreitet. ( Telegramm an die Provinz Konya vom 8. Juli 1915, Sifre Kalemi- Nr. 57/337 , an die Verwaltung in Zor vom 3. Februar 1916, Sifre-Nr. 60/219).
32) Sifre-Nr. 57/110.
33) Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/81, siehe auch Sifre- Nr. 57/51.
34) Sifre-Nr. 63/119.
35) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/14.
36) siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/94.
Dieser Unterschied in Höhe von 56.610 Personen, trat nach Dokumenten, wie folgend auf. 500 Menschen wurden zwischen Erzurum und Erzincan, 2.000 in Meskene, zwischen Urfa und Aleppo, 2.000 Personen nahe Mardin bei Angriffen der Banditen und arabischen Stämme getötet. Rund 5.000 oder etwas mehr Menschen wurde bei Angriffen im Gebiet Dersim getötet. (31) Im Rahmen dieser Informationen wurden während der Umsiedlung 9 bis 10 Tausend Menschen getötet. Aus Dokumenten ist ferner zu entnehmen, dass manche verhungert sind. (32) Außerdem kamen 25 bis 30 Tausend Menschen wegen Epidemien wie Typhus oder Dysenterie, sowie klimatischer Bedingungen ums Leben. (33) Rund 40 Tausend Menschen starben aus diesen Gründen.
Der Rest von 10 bis 16 Tausend Personen konnte das Endziel nicht erreichen, da sie nach der Einstellung der Umsiedlung in den Provinzen aufgehalten wurden, in denen sie sich zu diesem Zeitpunkt befanden. Zum Beispiel wurde am 26. April 1916 an die Präfektur von Konya ein Schreiben entsandt, worin die Ansiedlung der Armenier in diesem Gebiet angeordnet wurde, welche sich noch auf dem Weg befanden. (34) Außerdem wurde vermutlich ein Teil der Armenier während der Umsiedlung nach Russland, in westliche Staaten und nach Amerika entführt.
Einträge belegen, dass 50.000 Armenier aus der osmanischen Armee während der Umsiedlung zu der russischen Armee übergegangen sind. 50.000 Armenier seien drei bis vier Jahre in der amerikanischen Armee für den Kampf gegen die Türken ausgebildet worden. Ein Schreiben des in Amerika lebenden Armeniers an den Anwalt Murad Muradyan in Elazig umfasst diese Informationen (35). Im Schreiben heißt es, ein Teil der Armenier sei nach Russland und Amerika entführt worden. Die in Amerika ausgebildeten 50.000 Soldaten würden in Richtung Kaukasien starten. Wie aus all diesen Dokumenten und Informationen zu entnehmen ist, reisten mehrere armenische Staatsbürger des Osmanischen Reiches, vor dem Krieg oder während des Krieges nach Amerika, Russland und in andere Länder. Der armenische Geschäftsmann Artin Hotomyan teilte in seinem Schreiben vom 19. Januar 1915 aus Amerika an das osmanische Polizeipräsidium mit, dass mehrere Tausend Armenier nach Amerika verschleppt worden sind, die in Armut und Hunger lebten (36).
Diese Informationen zeigen, dss die Zahl der in verschiedenen Teilen des Osmanischen Reiches lebenden Armenier, mit der Zahl der Armenier in den neuen Siedlungsgebieten übereinstimmt und dass es während der Führung und Ansiedlung zu keinem Massaker gekommen ist.
Quelle:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
31) Zum Beispiel wurden die Verwaltungen in Trabzon, Erzurum, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülaziz, Bitlis, Maras und Canik am 26. Juli 1915 in einem chiffrierten Telegramm aufgefordert, die Zahl der seit Ausbruch des Krieges wegen Krankheiten und Aufständen ums Leben gekommenen Armenier anzugeben. (Sifre Kalemi- Nr. 54- A 7 112 ). Außerdem waren unter den armenischen Umsiedlern in Eregli und Mousul Seuchen, wie Typhus, Dysenterie und Malaria weit verbreitet. ( Telegramm an die Provinz Konya vom 8. Juli 1915, Sifre Kalemi- Nr. 57/337 , an die Verwaltung in Zor vom 3. Februar 1916, Sifre-Nr. 60/219).
32) Sifre-Nr. 57/110.
33) Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/81, siehe auch Sifre- Nr. 57/51.
34) Sifre-Nr. 63/119.
35) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/14.
36) siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 2F/94.
DIE BEVÖLKERUNGSZAHL DER UMGESİEDELTEN ARMENIER
Während der Umsiedlung wurde die Zahl der Armenier am Reisebeginn, sowie am Endziel ständig registriert. Nach Dokumenten aus dem osmanischen Archiv betrug die Zahl, zwischen dem 9. Juni 1915 und dem 8. Februar 1916 der aus verschiedenen Teilen Anatoliens in neue Gebiete umgesiedelte, sowie der an ihren Lebensorten gebliebenen Armenier wie folgend:
. Umgesiedelt Geblieben
Adana (2)
14.000
15-16.000
Ankara (Central)(3)
21.236
733
Aydin(4)
250
-
Birecik(5)
1.200
-
Diyarbakir(6)
20.000
-
Dörtyol(7)
9.000
-
Erzurum(8)
5.500
-
Eskisehir(9)
7.000
-
Giresun(10)
328
-
Görele
250
-
Aleppo(11)
26.064
-
Haymana(12)
60
-
Izmir(13)
256
-
Izmit(14)
58.000
-
Kal’acik(15)
257
-
Karahisari sahib(16)
5.769
2nd 222
Kayseri(17)
45.036
4.911
Keskin
1.169
-
Kirsehir(18)
747
-
Konya(19)
1.900
-
Kütahya(20)
1.400
-
Mamuretülaziz(21)
51.000
4.000
Maras(22)
-
8.845
Nallihan
479
-
Ordu
36
-
Persembe
390
-
Sivas(23)
136.084
6.055
Sungurlu
576
.
Sürmene
290
.
Tirebolu
45
.
Trabzon(24)
3.400
.
Ulubey
30
.
Yozgat(25)
10.916
.
INSGESAMT
422.758
32.766
. . .
Auf der anderen Seite schätzte der Direktor für die Ansiedlung der Auswanderer und Stämme, Sükrü Bey in seinem Telegramm vom 18. Oktober 1915 aus Aleppo, die nach Aleppo verlegten Armenier auf rund 100.000 ein. (26)
Dokumente belegen ferner, dass sich am 18. September 1915, 120.000 Personen in Diyarbakir befanden, die nach Mousul und Zor verlegt werden sollten. 136.084 Armenier waren am 28. September 1915 in Cizre schon eingetroffen. (27) In seinem chiffrierten Telegramm vom 3. November 1915 aus Nizip, berichtete Sükrü Bey, dass die Überführung ordnungsmäßig anhielt. (28)
Von der oben aufgelisteten Bevölkerung, die geblieben ist, sind die Bewohner von Adana später in die neuen Siedlungsgebiete überführt worden. (29) Demnach beträgt die Zahl der umgesiedelten Bevölkerung 438.758. Die Zahl der Bevölkerung, die die neuen Siedlungsgebiete erreichte, beträgt 382.148, einschließlich der Armenier in Aleppo.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Die Armenier in Kastamonu, Balikesir, Antalya, Istanbul und Urfa, protestantische und katholische Armenier, sowie Kranke, Lehrer, Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt.
2) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
3) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
4) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/250.
5) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
6) In Dokumenten ist die Zahl der aus Diyarbakir umgesiedelten Armenier nicht angegeben. Doch ist registriert, dass gemeinsam mit den aus anderen Provinzen gekommenen Armenier, insgesamt 120 Tausend Armenier aus Diyarbakir überführt worden sind. Man geht davon aus, dass aus dieser Provinz 20 Tausend Armenier umgesiedelt worden sind.
7) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/89.
8) Sifre- Nr. 54/162. In beiden Dokumenten wird berichtet, dass eine 500-köpfige armenische Umsiedlerkolonne zwischen Erzurum und Erzincan von Kurden massakriert worden ist. Im anderen Dokument heißt es, dass die aus Dersim gestarteten Kolonnen von Banditen aus Dersim ermordet worden sind. Da die Zahl der Armenier in diesen Kolonnen unbekannt sind, hat man ihre Zahl auf 5.000 geschätzt.
9) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/72.
10) Giresun, Persembe, Ulubey, Sürmene, Tirebolu, Ordu und Görele sind auf dem selben Dokument angegeben. (Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41).
11) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/76.
12) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
13) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/260.
14) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/67 (Ek-XXIV).
15) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/79.
16) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/73.
17) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/75 (Ek-XXV).
18) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
19) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/34.
20) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/93.
21) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/70 (Ek-XXVII).
22) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
23) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/84 (Ek-XXVII).
24) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
25) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
26) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80 (Ek-XXVIII).
27) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/71 (Ek-XXIX), 2. Sube- Nr. 68/84.
28) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
29) Obwohl die Zahl der in Aleppo eingetroffenen Armenier als rund 100.000 bezeichnet wurde (siehe dafür DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80) wurde die Zahl der hier eingetroffenen Armenier als 100.000 angenommen.
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
. Umgesiedelt Geblieben
Adana (2)
14.000
15-16.000
Ankara (Central)(3)
21.236
733
Aydin(4)
250
-
Birecik(5)
1.200
-
Diyarbakir(6)
20.000
-
Dörtyol(7)
9.000
-
Erzurum(8)
5.500
-
Eskisehir(9)
7.000
-
Giresun(10)
328
-
Görele
250
-
Aleppo(11)
26.064
-
Haymana(12)
60
-
Izmir(13)
256
-
Izmit(14)
58.000
-
Kal’acik(15)
257
-
Karahisari sahib(16)
5.769
2nd 222
Kayseri(17)
45.036
4.911
Keskin
1.169
-
Kirsehir(18)
747
-
Konya(19)
1.900
-
Kütahya(20)
1.400
-
Mamuretülaziz(21)
51.000
4.000
Maras(22)
-
8.845
Nallihan
479
-
Ordu
36
-
Persembe
390
-
Sivas(23)
136.084
6.055
Sungurlu
576
.
Sürmene
290
.
Tirebolu
45
.
Trabzon(24)
3.400
.
Ulubey
30
.
Yozgat(25)
10.916
.
INSGESAMT
422.758
32.766
. . .
Auf der anderen Seite schätzte der Direktor für die Ansiedlung der Auswanderer und Stämme, Sükrü Bey in seinem Telegramm vom 18. Oktober 1915 aus Aleppo, die nach Aleppo verlegten Armenier auf rund 100.000 ein. (26)
Dokumente belegen ferner, dass sich am 18. September 1915, 120.000 Personen in Diyarbakir befanden, die nach Mousul und Zor verlegt werden sollten. 136.084 Armenier waren am 28. September 1915 in Cizre schon eingetroffen. (27) In seinem chiffrierten Telegramm vom 3. November 1915 aus Nizip, berichtete Sükrü Bey, dass die Überführung ordnungsmäßig anhielt. (28)
Von der oben aufgelisteten Bevölkerung, die geblieben ist, sind die Bewohner von Adana später in die neuen Siedlungsgebiete überführt worden. (29) Demnach beträgt die Zahl der umgesiedelten Bevölkerung 438.758. Die Zahl der Bevölkerung, die die neuen Siedlungsgebiete erreichte, beträgt 382.148, einschließlich der Armenier in Aleppo.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) Die Armenier in Kastamonu, Balikesir, Antalya, Istanbul und Urfa, protestantische und katholische Armenier, sowie Kranke, Lehrer, Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt.
2) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
3) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/77 (Ek-XXII).
4) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/250.
5) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
6) In Dokumenten ist die Zahl der aus Diyarbakir umgesiedelten Armenier nicht angegeben. Doch ist registriert, dass gemeinsam mit den aus anderen Provinzen gekommenen Armenier, insgesamt 120 Tausend Armenier aus Diyarbakir überführt worden sind. Man geht davon aus, dass aus dieser Provinz 20 Tausend Armenier umgesiedelt worden sind.
7) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/89.
8) Sifre- Nr. 54/162. In beiden Dokumenten wird berichtet, dass eine 500-köpfige armenische Umsiedlerkolonne zwischen Erzurum und Erzincan von Kurden massakriert worden ist. Im anderen Dokument heißt es, dass die aus Dersim gestarteten Kolonnen von Banditen aus Dersim ermordet worden sind. Da die Zahl der Armenier in diesen Kolonnen unbekannt sind, hat man ihre Zahl auf 5.000 geschätzt.
9) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/72.
10) Giresun, Persembe, Ulubey, Sürmene, Tirebolu, Ordu und Görele sind auf dem selben Dokument angegeben. (Siehe DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41).
11) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/76.
12) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
13) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/260.
14) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/67 (Ek-XXIV).
15) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/79.
16) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/73.
17) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/75 (Ek-XXV).
18) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
19) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 69/34.
20) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/93.
21) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/70 (Ek-XXVII).
22) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
23) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/84 (Ek-XXVII).
24) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/41.
25) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/66.
26) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80 (Ek-XXVIII).
27) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/71 (Ek-XXIX), 2. Sube- Nr. 68/84.
28) DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/101.
29) Obwohl die Zahl der in Aleppo eingetroffenen Armenier als rund 100.000 bezeichnet wurde (siehe dafür DH. EUM. 2. Sube- Nr. 68/80) wurde die Zahl der hier eingetroffenen Armenier als 100.000 angenommen.
30) Obwohl über die Zahl der umgesiedelten und die Zahl der in den neuen Gebieten angekommenen Armenier genaue Zahlen in den Dokumenten angegeben worden sind, gibt es auch Orte, wo keine genauen Zahlen angegeben sind. Aus diesem Grund gilt für die Zahl ein +/- von 10 Prozent.
DIE GEBIETE DER ARMENIER AUS DENEN SIE UMSIEDELN MUSSTEN
Die Gebiete, aus denen die Armenier ausgesiedelt und in die sie angesiedelt werden sollten, waren in der chiffrierten Botschaft von Talat Pascha, die er am 23. Mai 1915 dem Kommandanten des 4. Armeekorps schickte, bestimmt. Nach Informationen über die in andere Provinzen umzusiedelnden Armenier befahl Talat Pascha im Schreiben, die Armenier in Erzurum, Van und Bitlis im südlichen Teil Mousuls, im Sandschak Urfa, ausgeschlossen des Sandschaks Zor und des Kreiszentrums, die Armenier in Adana, Aleppo und Maras im Osten der syrischen Provinz, sowie im Osten und Südosten der Provinz Aleppo anzusiedeln.
Wegen anhaltender armenischer Aufstände und Massaker wurde am 5. Juli 1915 an die Präfekturen von Adana, Erzurum, Bitlis, Aleppo, Diyarbakir, Syrien, Sivas, Trabzon, Mamuretülaziz, Mousul, an den Vorstand der "Kommission für zurückgelassene Güter in Adana", sowie an die Sandschaksverwaltungen von Zor, Maras, Canik, Kayseri und Izmit mitgeteilt, das zur Ansiedlung der Armenier bestimmte Gebiet sei erweitert worden.
Die Armenier sollten in den folgenden Gebieten angesiedelt werden, wobei ihr Anteil an der moslemischen Bevölkerungszahl 10 Prozent nicht überschreiten durfte:
1. Der Osten und Süden der Provinz Mousul, einschließlich der Dörfer und Ortschaften im Sandschak Kirkuk, die in 80 km Entfernung der iranischen Grenze liegt.
2. Der Osten und Süden des Sandschaks Zor, einschließlich der Niederlassungen im Tal der Flüsse Habur und Euphrat, 25 km von der Grenze Diyarbakirs entfernt liegt.
3. Alle Dörfer und Ortschaften im Osten, Süden und Südwesten der Provinz Aleppo, ausgeschlossen der nördlichen Teile, Dörfer und Ortschaften in den Sandschaks Havran und Kerek, in der Provinz Syrien, die in mindestens 25 km Entfernung zu der Eisenbahnstrecke liegen. (*)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001
FUSSNOTE:
(*) G.K- Nr. 54/315.
Wegen anhaltender armenischer Aufstände und Massaker wurde am 5. Juli 1915 an die Präfekturen von Adana, Erzurum, Bitlis, Aleppo, Diyarbakir, Syrien, Sivas, Trabzon, Mamuretülaziz, Mousul, an den Vorstand der "Kommission für zurückgelassene Güter in Adana", sowie an die Sandschaksverwaltungen von Zor, Maras, Canik, Kayseri und Izmit mitgeteilt, das zur Ansiedlung der Armenier bestimmte Gebiet sei erweitert worden.
Die Armenier sollten in den folgenden Gebieten angesiedelt werden, wobei ihr Anteil an der moslemischen Bevölkerungszahl 10 Prozent nicht überschreiten durfte:
1. Der Osten und Süden der Provinz Mousul, einschließlich der Dörfer und Ortschaften im Sandschak Kirkuk, die in 80 km Entfernung der iranischen Grenze liegt.
2. Der Osten und Süden des Sandschaks Zor, einschließlich der Niederlassungen im Tal der Flüsse Habur und Euphrat, 25 km von der Grenze Diyarbakirs entfernt liegt.
3. Alle Dörfer und Ortschaften im Osten, Süden und Südwesten der Provinz Aleppo, ausgeschlossen der nördlichen Teile, Dörfer und Ortschaften in den Sandschaks Havran und Kerek, in der Provinz Syrien, die in mindestens 25 km Entfernung zu der Eisenbahnstrecke liegen. (*)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001
FUSSNOTE:
(*) G.K- Nr. 54/315.
DIE DURCHFÜHRUNG DER UMSIEDLUNG
Entsprechend der Verordnungen, welche die Umsetzung des Umsiedlungsgesetzes vom 27. Mai 1915 formulierten, wurden armenische Kolonnen, die in andere Gebiete umgesiedelt werden, sollten in Zentren, wie Konya, Diyarbakir, Cizre, Birecik und Aleppo versammelt.
Für die Sicherheit der Menschen wurden möglichst leicht zu hinterlegende und sichere Routen gewählt. So wurden Armenier aus Kayseri und Samsun über Malatya, aus Sivas, Mamuretülaziz, Erzurum und Umgebung über die Route Diyarbakir- Cizre nach Mousul geschickt. (1) Im Falle einer möglichen Störung der Ordnung in Sandschaks wegen der großen Menschenmenge, wich man zeitweilig auch von den vorgesehenen Routen ab. (2) Die von Urfa über Resülayn und Nusaybin zu reisenden Kolonnen wurden wegen möglicher Angriffe der arabischen Stämme über Siverek verlegt. (3)
Die Kolonnen aus Westanatolien dagegen wurden über Kütahya, Karahisar, Konya, Karaman, Tarsus, Kars-i Maras-Pazarcik nach Zor verlegt. (4) Bei der Auswahl dieser Routen hat man darauf geachtet, dass Eisenbahnverbindungen, sowie Flussboote vorhanden waren. Denn die sicherste Überführung sollte per Eisenbahn und per Boote stattfinden. So wurden fast alle Kolonnen aus Westanatolien mit der Bahn verlegt. (5) Die Siedler, die über Cizre verlegt wurden, benutzten die Bahn, sowie die "sahtur (Schachtur)" genannten Flussboote. (6) An Orten, zu denen keine Eisenbahn- und Flussverbindung bestand, wurden die Kolonnen auf Reittieren und in Fahrzeugen in bestimmten Zentren versammelt und fuhren von hier aus mit der Bahn weiter.
Ungeachtet des anhaltenden Kriegszustands gab sich der Osmanische Staat große Mühe, um die Umsiedler sicher, bequem und gesund verlegen zu können. Der Staat war gezwungen, an die Fronten ständig Soldaten und Nahrungsmittel zu schicken. Es mangelte an Fahrzeugen, die den Umsiedlern zur Verfügung gestellt werden konnten. Aus diesem Grund versammelten sich an manchen Stationen große Menschenmengen. Mangelnde Fahrzeuge führten zu zeitweiligen Problemen bei der Überlieferung (7). Wegen der Erntezeit war es sehr schwer, Fahrzeuge und Reittiere zu finden. (8) Trotz dieser schweren Umstände und den begrenzten Möglichkeiten, konnte die Osmanische Regierung, ordnungsmäßig die Armenier in ihre neuen Siedlungsgebiete verlegen.
Der amerikanische Konsul in Mersin Edward Natan betonte in seinem am 30. August 1915 an den Botschafter Morgenthau geschickten Bericht folgendes: "Die Route zwischen Tarsus und Adana ist voll von Armeniern. Ungeachtet der Schwierigkeiten wegen der großen Menschenmenge leitet die Regierung diese Tätigkeit sehr ordnungsgemäß. Gewalt und Unordnung haben hier keinen Platz. Die Umsiedler erhalten genügend Fahrkarten und Bedürftigen wird geholfen." (9)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE:
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/157, Nr. 56/280, Nr. 56/387.
2) Sifre Kalemi- Nr. 56/278, Nr. 56/280, Nr. 56/388.
3) Sifre Kalemi- Nr. 57/277.
4) Sifre Kalemi- Nr. 65/95.
5) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/99, 2. Abteilung, 68/94, 2. Abteilung, 68/81; 2. Abteilung, 68/67, 2. Abteilung, 68/96.
6) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/101.
7) z.B. Sifre Kalemi- Nr. 54-A/393.
8) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/59, Nr. 54-A/96.
9) EUM, Dossier 2D/13 (siehe Dokument 664)
Für die Sicherheit der Menschen wurden möglichst leicht zu hinterlegende und sichere Routen gewählt. So wurden Armenier aus Kayseri und Samsun über Malatya, aus Sivas, Mamuretülaziz, Erzurum und Umgebung über die Route Diyarbakir- Cizre nach Mousul geschickt. (1) Im Falle einer möglichen Störung der Ordnung in Sandschaks wegen der großen Menschenmenge, wich man zeitweilig auch von den vorgesehenen Routen ab. (2) Die von Urfa über Resülayn und Nusaybin zu reisenden Kolonnen wurden wegen möglicher Angriffe der arabischen Stämme über Siverek verlegt. (3)
Die Kolonnen aus Westanatolien dagegen wurden über Kütahya, Karahisar, Konya, Karaman, Tarsus, Kars-i Maras-Pazarcik nach Zor verlegt. (4) Bei der Auswahl dieser Routen hat man darauf geachtet, dass Eisenbahnverbindungen, sowie Flussboote vorhanden waren. Denn die sicherste Überführung sollte per Eisenbahn und per Boote stattfinden. So wurden fast alle Kolonnen aus Westanatolien mit der Bahn verlegt. (5) Die Siedler, die über Cizre verlegt wurden, benutzten die Bahn, sowie die "sahtur (Schachtur)" genannten Flussboote. (6) An Orten, zu denen keine Eisenbahn- und Flussverbindung bestand, wurden die Kolonnen auf Reittieren und in Fahrzeugen in bestimmten Zentren versammelt und fuhren von hier aus mit der Bahn weiter.
Ungeachtet des anhaltenden Kriegszustands gab sich der Osmanische Staat große Mühe, um die Umsiedler sicher, bequem und gesund verlegen zu können. Der Staat war gezwungen, an die Fronten ständig Soldaten und Nahrungsmittel zu schicken. Es mangelte an Fahrzeugen, die den Umsiedlern zur Verfügung gestellt werden konnten. Aus diesem Grund versammelten sich an manchen Stationen große Menschenmengen. Mangelnde Fahrzeuge führten zu zeitweiligen Problemen bei der Überlieferung (7). Wegen der Erntezeit war es sehr schwer, Fahrzeuge und Reittiere zu finden. (8) Trotz dieser schweren Umstände und den begrenzten Möglichkeiten, konnte die Osmanische Regierung, ordnungsmäßig die Armenier in ihre neuen Siedlungsgebiete verlegen.
Der amerikanische Konsul in Mersin Edward Natan betonte in seinem am 30. August 1915 an den Botschafter Morgenthau geschickten Bericht folgendes: "Die Route zwischen Tarsus und Adana ist voll von Armeniern. Ungeachtet der Schwierigkeiten wegen der großen Menschenmenge leitet die Regierung diese Tätigkeit sehr ordnungsgemäß. Gewalt und Unordnung haben hier keinen Platz. Die Umsiedler erhalten genügend Fahrkarten und Bedürftigen wird geholfen." (9)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE:
1) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/157, Nr. 56/280, Nr. 56/387.
2) Sifre Kalemi- Nr. 56/278, Nr. 56/280, Nr. 56/388.
3) Sifre Kalemi- Nr. 57/277.
4) Sifre Kalemi- Nr. 65/95.
5) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/99, 2. Abteilung, 68/94, 2. Abteilung, 68/81; 2. Abteilung, 68/67, 2. Abteilung, 68/96.
6) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/101.
7) z.B. Sifre Kalemi- Nr. 54-A/393.
8) Sifre Kalemi- Nr. 54-A/59, Nr. 54-A/96.
9) EUM, Dossier 2D/13 (siehe Dokument 664)
DAS UMSIEDLUNGSGESETZ
Das als "Umsiedlungsgesetz" bekannte, während des Krieges der türkischen Armee zur Verhinderung der Aufstände hinter der Front durchgeführte Maßnahme, ist eigentlich ein vorübergehendes Gesetz, das "Maßnahmen gegen Kreise umfasste, die während des Krieges sich gegen die Durchführungen der Regierung einsetzten." Das Gesetz wurde am 25. Mai 1915 verabschiedet. (11) Es erschien am 1. Juni 1915 im amtlichen Blatt, - damals Takvim-i Vekayi genannt und trat somit in Kraft. (12)
Der 1. Artikel des Gesetzes befugte die Kommandanten der Armee, Armeekorps und der Divisionen zu Ergreifung von militärischen Sofortmaßnahmen und gegebenenfalls zur Vernichtung der Reaktionäre, die sich gegen die Ausführung der Befehle der Regierung, gegen die Verteidigung des Landes und gegen die Wahrung der Ruhe einsetzten, bewaffnete Angriffe verübten oder Widerstand leisteten.
Mit einem am 10. Juni 1915 veröffentlichten Befehl (13) wurde das Besitztum der umgesiedelten Armenier unter Schutz genommen. Es wurde die "Kommission für zurückgelassene Güter" gegründet, die aus einem Vorsitzenden, sowie jeweils aus einem Finanz- und Verwaltungsbeamten bestand. Die Kommissionen registrierten detailliert das Besitztum der Armenier in den geräumten Dörfern und Ortschaften. Eine Kopie des Registers wurde in der regionalen Kirche und eine weitere Kopie an die Verwaltungsbehörde übergeben. Unerhaltbare Güter, sowie Tiere wurden versteigert. Das Geld wurde aufbewahrt. In Orten, wo keine Kommissionen eintrafen, übernahmen Verwaltungsbeamten diese Aufgabe. Für den Schutz der Immobilien bis zur Rückkehr der Armenier waren, sowohl die Kommission, als auch die Verwaltung verantwortlich.
Wie aus dem Gesetz vom 27. Mai 1915 sowie aus den Befehlen vom 10. Juni 1915 zu entnehmen ist, umfasste die von Talat Pascha eingeleitete und durch die Zustimmung des Parlaments fortgesetzte Umsiedlung ausschließlich Gebiete, "die die Sicherheit der Fronten direkt bedrohten". Das erste Gebiet machten Erzurum, Van, Bitlis und Umgebung aus, welche den hinteren Teil der kaukasischen und iranischen Front bildeten. Das zweite Gebiet umfasste Mersin, Iskenderun und Umgebung, die den hinteren Teil der Sina Front ausmachten. In beiden Gebieten hatten die Armenier mit den Feinden kollaboriert und ihnen geholfen.
Zudem ist das Gesetz, das "die von militärischen Einheiten gegen Reaktionäre während des Krieges zu fassenden Maßnahmen" vorsah, gleichzeitig war es ein Gesetz über Vollmachten zum Schutz des Staates und der Gesetze. Die wichtigste Eigenschaft des Gesetzes war, dass darin eine "ethnische Gruppe weder erwähnt noch angedeutet" worden war. Im Rahmen des Gesetzes wurden moslemische, griechische und armenischstämmige osmanische Staatsbürger von ihren Lebensorten zu anderen Orten umgesiedelt. Aus diesem Grund beruht die Behauptung, wonach dieses als Umsiedlungsgesetz bekanntes Gesetz nur gegen ein bestimmtes Volk gerichtet sei, entweder auf Fehlinformation oder ist absichtlich auf die Tagesordnung gebracht worden... (14)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
11) Bayur, gleiches Werk, III/3, S. 40, Gürün, gleiches Werk, 214
12) Takvim-i Vekayi, 18 Recep 1333 / 19. Mai 1331, 7. Jahr, Nr. 2189, Y. H. Bayur,
gleiches Werk, III/3, S. 40
13) ATBD, Dezember 1982, Nr. 81, Dokument1832.
14) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialarý ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 21
Der 1. Artikel des Gesetzes befugte die Kommandanten der Armee, Armeekorps und der Divisionen zu Ergreifung von militärischen Sofortmaßnahmen und gegebenenfalls zur Vernichtung der Reaktionäre, die sich gegen die Ausführung der Befehle der Regierung, gegen die Verteidigung des Landes und gegen die Wahrung der Ruhe einsetzten, bewaffnete Angriffe verübten oder Widerstand leisteten.
Mit einem am 10. Juni 1915 veröffentlichten Befehl (13) wurde das Besitztum der umgesiedelten Armenier unter Schutz genommen. Es wurde die "Kommission für zurückgelassene Güter" gegründet, die aus einem Vorsitzenden, sowie jeweils aus einem Finanz- und Verwaltungsbeamten bestand. Die Kommissionen registrierten detailliert das Besitztum der Armenier in den geräumten Dörfern und Ortschaften. Eine Kopie des Registers wurde in der regionalen Kirche und eine weitere Kopie an die Verwaltungsbehörde übergeben. Unerhaltbare Güter, sowie Tiere wurden versteigert. Das Geld wurde aufbewahrt. In Orten, wo keine Kommissionen eintrafen, übernahmen Verwaltungsbeamten diese Aufgabe. Für den Schutz der Immobilien bis zur Rückkehr der Armenier waren, sowohl die Kommission, als auch die Verwaltung verantwortlich.
Wie aus dem Gesetz vom 27. Mai 1915 sowie aus den Befehlen vom 10. Juni 1915 zu entnehmen ist, umfasste die von Talat Pascha eingeleitete und durch die Zustimmung des Parlaments fortgesetzte Umsiedlung ausschließlich Gebiete, "die die Sicherheit der Fronten direkt bedrohten". Das erste Gebiet machten Erzurum, Van, Bitlis und Umgebung aus, welche den hinteren Teil der kaukasischen und iranischen Front bildeten. Das zweite Gebiet umfasste Mersin, Iskenderun und Umgebung, die den hinteren Teil der Sina Front ausmachten. In beiden Gebieten hatten die Armenier mit den Feinden kollaboriert und ihnen geholfen.
Zudem ist das Gesetz, das "die von militärischen Einheiten gegen Reaktionäre während des Krieges zu fassenden Maßnahmen" vorsah, gleichzeitig war es ein Gesetz über Vollmachten zum Schutz des Staates und der Gesetze. Die wichtigste Eigenschaft des Gesetzes war, dass darin eine "ethnische Gruppe weder erwähnt noch angedeutet" worden war. Im Rahmen des Gesetzes wurden moslemische, griechische und armenischstämmige osmanische Staatsbürger von ihren Lebensorten zu anderen Orten umgesiedelt. Aus diesem Grund beruht die Behauptung, wonach dieses als Umsiedlungsgesetz bekanntes Gesetz nur gegen ein bestimmtes Volk gerichtet sei, entweder auf Fehlinformation oder ist absichtlich auf die Tagesordnung gebracht worden... (14)
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
11) Bayur, gleiches Werk, III/3, S. 40, Gürün, gleiches Werk, 214
12) Takvim-i Vekayi, 18 Recep 1333 / 19. Mai 1331, 7. Jahr, Nr. 2189, Y. H. Bayur,
gleiches Werk, III/3, S. 40
13) ATBD, Dezember 1982, Nr. 81, Dokument1832.
14) Yildirim, Hüsamettin: Ermeni Iddialarý ve Gercekler, Ankara, 2000, S. 21
DAS TELEGRAMM DAS TALAT PASCHA ZUGESCHRIEBEN WURDE
Eine der wichtigsten Behauptungen der Armenier im Zusammenhang mit der Umsiedlung ist dem Talat Pascha zugeschriebenes Telegramm, in dem er die Massakrierung der Armenier befohlen haben soll. Talat Pascha brachte dagegen bei jeder Gelegenheit zur Sprache, dass die, gegen die Armenier getroffenen Maßnahmen keinesfalls die Ausrottung der Armenier zum Ziel hatte. Einen offenen Beweis dafür bildet das chiffrierte Telegramm von Talat Pascha, das er am 29. August 1915 an die Gouverneure und Vorsteher von Hüdavendigar, Ankara, Konza, Izmit, Adana, Maras, Urfa, Aleppo, Zor, Sivas, Kütahya, Karesi, Nigde, Mamuretülaziz, Diyarbakir, Karahisar-i Sahib, Erzurum und Kayseri schickte. Darin hieß es: (1)
"Bei der Umsiedlung der Armenier von ihren bisherigen Lebensorten in neue Gebiete hat die Regierung das Ziel, die Armenier an ihren, gegen die Regierung gerichteten Aktivitäten, sowie an ihrem nationalen Vorhaben zur Gründung einer armenischen Regierung zu hindern. Die Vernichtung dieser Menschen kommt nicht in Frage. Außerdem müssen bei der Umsiedlung die Sicherheit der Umsiedler gewährleistet, sowie jegliche Verpflegungskosten aus den staatlichen Ausgaben gedeckt werden. Die Armenier, die nicht umgesiedelt werden, dürfen ihre jeweiligen Orte künftig nicht verlassen. Wie auch zuvor mitgeteilt, beschloss die Regierung, Familien der Soldaten, Künstler in bestimmten Zahlen, protestantische und katholische Armenier, nicht umzusiedeln. Gegen diejenigen, die armenische Kolonnen angreifen oder gegen Gendarmen und Beamten, die bei möglichen Angriffen eine anführende Rolle spielen sollten, müssen sehr harte gesetzliche Maßnahmen getroffen werden. Solche Personen müssen sofort aus dem offiziellen Dienst entlassen und zum Kriegsgericht ausgestellt werden. Bei einer Wiederholung solcher Vorfälle werden die Provinzen und Sandschaks zur Verantwortung gezogen"
In einer chiffrierten Botschaft, die am 27. Mai 1915 nach Ankara geschickt wurde, heißt es: "Die von der Regierung gegen die Armenier gefassten Maßnahmen stützen sich ausschließlich auf die Gewährleistung der Ruhe und Ordnung des Landes und sind zum Schutz des Staates getroffen worden. Ein Zeichen dafür, dass die Regierung keine Vernichtungspolitik gegen die Armenier betreibt ist, dass die katholischen und protestantischen Armenier, die bislang unparteiisch geblieben sind, von der Maßnahme ausgeschlossen sind." (2)
Auf der anderen Seite wurden die Äußerungen über die Verbannung von anführenden Komiteemitgliedern und Reaktionären, in der Verordnung der Regierung an manchen Orten missverstanden. So wurden armenische Banden in Orte verlegt, wo sie ihre Tätigkeiten leichter fortsetzen konnten. Darauf hin entsandte Talat Pascha am 1. Juni 1915 an alle Präfekturen eine Verordnung und befahl darin, solche Armenier in Orte zu verlegen, wo sie ihre Tätigkeiten nicht mehr fortsetzen können. Talat Pascha unterstrich ausdrücklich, dass die Verbannung nur für aufständische und reaktionäre Armenier gilt. (3)
In einer chiffrierten Botschaft vom 13. Juni 1915 an die Provinz Mamuretülaziz wurde betont, dass neben den, dem Kriegsgericht ausgelieferten Armeniern, die umzusiedelnden Armenier an geeigneten Stellen der Provinz untergebracht werden sollen und ihre Verlegung nach Mousul zunächst nicht notwendig ist. (4)
In einer chiffrierten Botschaft, die am 14. Juni 1915 an die Provinzen Erzurum, Diyarbakir, Mamuretülaziz und Bitlis entsandt wurde, wurden die Behörden aufgefordert, das Leben der Armenier während der Umsiedlung zu schützen. Die Behörden dürften gegen Flüchtige und Angreifer vorgehen. Doch das Volk dürfe keinesfalls in solche Vorfälle verwickelt werden. Es dürfe keineswegs zu einer Auseinandersetzung zwischen Armeniern und Moslems kommen.
Und zum Telegramm, dass angeblich ein Massaker befohlen haben soll: (5)
Der Armenier Aram Andonian, veröffentlichte im Jahre 1920 in London das Buch unter dem Titel "Memoiren von Naim Bey / Offizielle türkische Dokumente über Zwangsumsiedlung und Massaker an Armeniern" worin er dieses Thema anschnitt. Dieses Buch erschien später in Paris unter dem Titel "Offizielle Dokumente über das Massaker an Armeniern", sowie in Boston unter dem Titel "Großes Verbrechen, das jüngste Massaker an Armeniern und Talat Pascha, originelle offizielle Telegramme mit Unterschriften."
Das in diesem Buch als Beweis gezeigtes, angebliches Telegramm von Talat Pascha ist ein gefälschtes Papier. Nach Untersuchungen bewiesen Sinasi Orel und Süreyya Yuca, dass es sich bei diesem Telegramm um ein gefälschtes Dokument handelt. So stellte sich heraus, "dass es eine Person mit dem Naim Bey, von dem die Dokumente erhalten worden seien, niemals im Wohnungsamt in Aleppo gegeben hat, dass die Dokumente authentisch und das Papier nicht aus der gleichen Art der Papiere war, welche der Osmanische Staat bei den offiziellen Schreiben benutzte, dass es die Originalen dieser Dokumente unter den Dokumenten des Innenministeriums im Archiv des Ministerpraesidiums gar nicht gibt, dass unter den angegebenen Registernummern der gefälschten Dokumente, ganz andere Dokumente vorhanden sind, dass bei Zeitrechnungen nach Hedschra und nach dem christlichen Kalender Fehler gemacht worden sind, dass die Unterschriften gefälscht sind, und dass es in den Dokumenten Rechtsschreibfehler gibt, die im Osmanischen niemals vorkommen können."
Ungeachtet der Behauptungen, wonach sich "die angegebenen originalen Dokumente im armenischen Büro in Manchester befinden", hat man bislang diese Dokumente nicht der Weltöffentlichkeit gezeigt. Außerdem stützen sich die Behauptungen auf "einen Bericht des armenischen Verbands in Aleppo aus der osmanischen Zeit."
All dies ist wichtig um zu zeigen, in welchen Massen die Behauptungen über Völkermord an Armeniern unwahr sind.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/80.
2) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/71. 2.Sube, 68/84 ( siehe Dokument 192, 200)
3) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/101. ( siehe Dokument 217)
4) 26.064 Armenier in Aleppo, dessen Umsiedlung vorgesehen war, wurden nicht umgesiedelt. Denn die Armenier in den neuen Umsiedlungsgebieten stammen aus Anatolien. Auf der anderen Seite wurde die Zahl nach Aleppo umgesiedelten Armenier als um die 100.000 angegeben (siehe DH.EUM. 2. Abteilung, 68/80), dagegen genau als 100.000 registriert.
OREL, Sinasi, SÜREYYA, Yuca: Ermenilerce Talat Pasa'ya Atfedilen Telgrafýn Gercek Yüzü, TTK Veröffentlichung, Ankara, 1983
"Bei der Umsiedlung der Armenier von ihren bisherigen Lebensorten in neue Gebiete hat die Regierung das Ziel, die Armenier an ihren, gegen die Regierung gerichteten Aktivitäten, sowie an ihrem nationalen Vorhaben zur Gründung einer armenischen Regierung zu hindern. Die Vernichtung dieser Menschen kommt nicht in Frage. Außerdem müssen bei der Umsiedlung die Sicherheit der Umsiedler gewährleistet, sowie jegliche Verpflegungskosten aus den staatlichen Ausgaben gedeckt werden. Die Armenier, die nicht umgesiedelt werden, dürfen ihre jeweiligen Orte künftig nicht verlassen. Wie auch zuvor mitgeteilt, beschloss die Regierung, Familien der Soldaten, Künstler in bestimmten Zahlen, protestantische und katholische Armenier, nicht umzusiedeln. Gegen diejenigen, die armenische Kolonnen angreifen oder gegen Gendarmen und Beamten, die bei möglichen Angriffen eine anführende Rolle spielen sollten, müssen sehr harte gesetzliche Maßnahmen getroffen werden. Solche Personen müssen sofort aus dem offiziellen Dienst entlassen und zum Kriegsgericht ausgestellt werden. Bei einer Wiederholung solcher Vorfälle werden die Provinzen und Sandschaks zur Verantwortung gezogen"
In einer chiffrierten Botschaft, die am 27. Mai 1915 nach Ankara geschickt wurde, heißt es: "Die von der Regierung gegen die Armenier gefassten Maßnahmen stützen sich ausschließlich auf die Gewährleistung der Ruhe und Ordnung des Landes und sind zum Schutz des Staates getroffen worden. Ein Zeichen dafür, dass die Regierung keine Vernichtungspolitik gegen die Armenier betreibt ist, dass die katholischen und protestantischen Armenier, die bislang unparteiisch geblieben sind, von der Maßnahme ausgeschlossen sind." (2)
Auf der anderen Seite wurden die Äußerungen über die Verbannung von anführenden Komiteemitgliedern und Reaktionären, in der Verordnung der Regierung an manchen Orten missverstanden. So wurden armenische Banden in Orte verlegt, wo sie ihre Tätigkeiten leichter fortsetzen konnten. Darauf hin entsandte Talat Pascha am 1. Juni 1915 an alle Präfekturen eine Verordnung und befahl darin, solche Armenier in Orte zu verlegen, wo sie ihre Tätigkeiten nicht mehr fortsetzen können. Talat Pascha unterstrich ausdrücklich, dass die Verbannung nur für aufständische und reaktionäre Armenier gilt. (3)
In einer chiffrierten Botschaft vom 13. Juni 1915 an die Provinz Mamuretülaziz wurde betont, dass neben den, dem Kriegsgericht ausgelieferten Armeniern, die umzusiedelnden Armenier an geeigneten Stellen der Provinz untergebracht werden sollen und ihre Verlegung nach Mousul zunächst nicht notwendig ist. (4)
In einer chiffrierten Botschaft, die am 14. Juni 1915 an die Provinzen Erzurum, Diyarbakir, Mamuretülaziz und Bitlis entsandt wurde, wurden die Behörden aufgefordert, das Leben der Armenier während der Umsiedlung zu schützen. Die Behörden dürften gegen Flüchtige und Angreifer vorgehen. Doch das Volk dürfe keinesfalls in solche Vorfälle verwickelt werden. Es dürfe keineswegs zu einer Auseinandersetzung zwischen Armeniern und Moslems kommen.
Und zum Telegramm, dass angeblich ein Massaker befohlen haben soll: (5)
Der Armenier Aram Andonian, veröffentlichte im Jahre 1920 in London das Buch unter dem Titel "Memoiren von Naim Bey / Offizielle türkische Dokumente über Zwangsumsiedlung und Massaker an Armeniern" worin er dieses Thema anschnitt. Dieses Buch erschien später in Paris unter dem Titel "Offizielle Dokumente über das Massaker an Armeniern", sowie in Boston unter dem Titel "Großes Verbrechen, das jüngste Massaker an Armeniern und Talat Pascha, originelle offizielle Telegramme mit Unterschriften."
Das in diesem Buch als Beweis gezeigtes, angebliches Telegramm von Talat Pascha ist ein gefälschtes Papier. Nach Untersuchungen bewiesen Sinasi Orel und Süreyya Yuca, dass es sich bei diesem Telegramm um ein gefälschtes Dokument handelt. So stellte sich heraus, "dass es eine Person mit dem Naim Bey, von dem die Dokumente erhalten worden seien, niemals im Wohnungsamt in Aleppo gegeben hat, dass die Dokumente authentisch und das Papier nicht aus der gleichen Art der Papiere war, welche der Osmanische Staat bei den offiziellen Schreiben benutzte, dass es die Originalen dieser Dokumente unter den Dokumenten des Innenministeriums im Archiv des Ministerpraesidiums gar nicht gibt, dass unter den angegebenen Registernummern der gefälschten Dokumente, ganz andere Dokumente vorhanden sind, dass bei Zeitrechnungen nach Hedschra und nach dem christlichen Kalender Fehler gemacht worden sind, dass die Unterschriften gefälscht sind, und dass es in den Dokumenten Rechtsschreibfehler gibt, die im Osmanischen niemals vorkommen können."
Ungeachtet der Behauptungen, wonach sich "die angegebenen originalen Dokumente im armenischen Büro in Manchester befinden", hat man bislang diese Dokumente nicht der Weltöffentlichkeit gezeigt. Außerdem stützen sich die Behauptungen auf "einen Bericht des armenischen Verbands in Aleppo aus der osmanischen Zeit."
All dies ist wichtig um zu zeigen, in welchen Massen die Behauptungen über Völkermord an Armeniern unwahr sind.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/80.
2) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/71. 2.Sube, 68/84 ( siehe Dokument 192, 200)
3) DH. EUM. 2. Abteilung, 68/101. ( siehe Dokument 217)
4) 26.064 Armenier in Aleppo, dessen Umsiedlung vorgesehen war, wurden nicht umgesiedelt. Denn die Armenier in den neuen Umsiedlungsgebieten stammen aus Anatolien. Auf der anderen Seite wurde die Zahl nach Aleppo umgesiedelten Armenier als um die 100.000 angegeben (siehe DH.EUM. 2. Abteilung, 68/80), dagegen genau als 100.000 registriert.
OREL, Sinasi, SÜREYYA, Yuca: Ermenilerce Talat Pasa'ya Atfedilen Telgrafýn Gercek Yüzü, TTK Veröffentlichung, Ankara, 1983
WAS BEDEUTET UMSİEDLUNG
Das Wort tehcir, also die Umsiedlung, kommt aus der arabischen Sprache und bedeutet "von einem Ort zu einem anderen Ort umziehen, anderswo ansiedeln, ansässig machen
( Emigration) ". Es bedeutet nicht "Verbannung" oder "Deportation". Das "Umsiedungsgesetz" ist eigentlich ein vorübergehendes Gesetz, das "Maßnahmen gegen Kreise umfasste, die während des Krieges sich gegen die Durchführungen der Regierung einsetzten." Das Wort überführen, das bei der Beschreibung dieser gesetzlich vorgenommenen Umsiedlung, entspricht den Begriffen der westlichen Sprachen wie "Deportation", "Exil" oder "Verbannung".
Die von Talat Pascha begonnene, mit der Zustimmung der Regierung und des Parlaments fortgesetzte Umsiedlung, die als Maßnahme gegen armenische Aufstände und Massaker, vor allem in Van umgesetzt wurde, umfasste direkt die Gebiete, welche die Sicherheit der Kriegsfronten bedrohten. Das erste Gebiet machten Erzurum, Van, Bitlis und Umgebung aus, welche den hinteren Teil der kaukasischen und iranischen Front bildeten. Das zweite Gebiet umfasste Mersin, Iskenderun und Umgebung, die den hinteren Teil der Sina Front ausmachten. In beiden Gebieten hatten die Armenier mit den Feinden kollaboriert und ihnen geholfen.
Die Umsiedlung wurde später so erweitert, dass diese Maßnahme die Aufständischen, Kollaborateure, Mitglieder und Anhänger der armenischen Komitees sowie die Armenier in anderen Provinzen umfasste. Zuerst waren die katholischen und protestantischen Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen. Doch später wurden auch katholische und protestantische Reaktionäre umgesiedelt.
Seit der Umsiedlung von 1915 wurde darüber viel geschrieben und gesprochen. Die Armenier konnten mit gefälschten Dokumente die Weltöffentlichkeit über Jahre täuschen. Die Geschichten über Massaker an Armeniern, deren Zahl mit 300 Tausend begann und im Laufe der Zeit bis auf 3 Millionen gesteigert wurde, entbehren jeder Grundlage. So konnten Engländer und Franzosen, die während der Besetzung Ýstanbuls die osmanischen Archive ausführlich untersuchten, aber kein einziges Dokument finden, das auf einen Völkermord hindeuten könnte.
Hätte der Osmanische Staat ein "Völkermord" an Armeniern begehen wollen, würde er dann dies nicht auch an ihren Wohnorten durchführen können? Wieso hat man dafür eine "Umsiedlung" gebraucht? Warum hat man große Kosten für die Sicherheit, Gesundheit und Ernährung der Kolonnen tragen müssen? War es notwendig, dass der Osmanische Staat während der rund 1,5 Jahre andauernden Umsiedlung zwischen Mai 1915 und Oktober 1916, mit Befehlen und Anordnungen, trotz der schweren Kriegsumstände, das Leben und das Besitztum der Armenier unter Garantie nahm? Warum hat der Osmanische Staat die Militärische- Finanzielle- und Verwaltungslast auf sich genommen, als hätte er eine neue Front eröffnet?
Die Antworten auf diese Fragen legen das eigentliche Ziel des Osmanischen Staates dar. Es gibt auch keine glaubwürdige Erklärung dafür, warum der Osmanische Staat plötzlich seine Meinung über die Armenier gänzlich ändern sollte, die er wegen ihrer über Jahrhunderte anhaltenden Treue zum Staat als "Treue Nation" bezeichnete.
Die Umsiedlung der Armenier hatte nicht ihre Ausrottung, sondern die Gewährleistung der Sicherheit des Staates und der Armenier zum Ziel und war weltweit die erfolgreichste Umsiedlung.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
( Emigration) ". Es bedeutet nicht "Verbannung" oder "Deportation". Das "Umsiedungsgesetz" ist eigentlich ein vorübergehendes Gesetz, das "Maßnahmen gegen Kreise umfasste, die während des Krieges sich gegen die Durchführungen der Regierung einsetzten." Das Wort überführen, das bei der Beschreibung dieser gesetzlich vorgenommenen Umsiedlung, entspricht den Begriffen der westlichen Sprachen wie "Deportation", "Exil" oder "Verbannung".
Die von Talat Pascha begonnene, mit der Zustimmung der Regierung und des Parlaments fortgesetzte Umsiedlung, die als Maßnahme gegen armenische Aufstände und Massaker, vor allem in Van umgesetzt wurde, umfasste direkt die Gebiete, welche die Sicherheit der Kriegsfronten bedrohten. Das erste Gebiet machten Erzurum, Van, Bitlis und Umgebung aus, welche den hinteren Teil der kaukasischen und iranischen Front bildeten. Das zweite Gebiet umfasste Mersin, Iskenderun und Umgebung, die den hinteren Teil der Sina Front ausmachten. In beiden Gebieten hatten die Armenier mit den Feinden kollaboriert und ihnen geholfen.
Die Umsiedlung wurde später so erweitert, dass diese Maßnahme die Aufständischen, Kollaborateure, Mitglieder und Anhänger der armenischen Komitees sowie die Armenier in anderen Provinzen umfasste. Zuerst waren die katholischen und protestantischen Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen. Doch später wurden auch katholische und protestantische Reaktionäre umgesiedelt.
Seit der Umsiedlung von 1915 wurde darüber viel geschrieben und gesprochen. Die Armenier konnten mit gefälschten Dokumente die Weltöffentlichkeit über Jahre täuschen. Die Geschichten über Massaker an Armeniern, deren Zahl mit 300 Tausend begann und im Laufe der Zeit bis auf 3 Millionen gesteigert wurde, entbehren jeder Grundlage. So konnten Engländer und Franzosen, die während der Besetzung Ýstanbuls die osmanischen Archive ausführlich untersuchten, aber kein einziges Dokument finden, das auf einen Völkermord hindeuten könnte.
Hätte der Osmanische Staat ein "Völkermord" an Armeniern begehen wollen, würde er dann dies nicht auch an ihren Wohnorten durchführen können? Wieso hat man dafür eine "Umsiedlung" gebraucht? Warum hat man große Kosten für die Sicherheit, Gesundheit und Ernährung der Kolonnen tragen müssen? War es notwendig, dass der Osmanische Staat während der rund 1,5 Jahre andauernden Umsiedlung zwischen Mai 1915 und Oktober 1916, mit Befehlen und Anordnungen, trotz der schweren Kriegsumstände, das Leben und das Besitztum der Armenier unter Garantie nahm? Warum hat der Osmanische Staat die Militärische- Finanzielle- und Verwaltungslast auf sich genommen, als hätte er eine neue Front eröffnet?
Die Antworten auf diese Fragen legen das eigentliche Ziel des Osmanischen Staates dar. Es gibt auch keine glaubwürdige Erklärung dafür, warum der Osmanische Staat plötzlich seine Meinung über die Armenier gänzlich ändern sollte, die er wegen ihrer über Jahrhunderte anhaltenden Treue zum Staat als "Treue Nation" bezeichnete.
Die Umsiedlung der Armenier hatte nicht ihre Ausrottung, sondern die Gewährleistung der Sicherheit des Staates und der Armenier zum Ziel und war weltweit die erfolgreichste Umsiedlung.
QUELLE:
Halacoglu, Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
24. APRIL 1915
Die Osmanische Regierung hat sich gegenüber den Aufständen und Massakern, die durch die Russen und Briten aufgehetzt wurden, damit zufriedengegeben dem armenischen Erzbischof, den armenischen Abgeordneten und den führenden Persönlichkeiten der armenischen Gesellschaft mitzuteilen, dass "wenn die Armenier damit fortfahren den Muslimen in den Rücken zu fallen und sie weiterhin umbringen, die nötigen Maßnahmen getroffen werden." Allerdings entstand auf Grund dessen, dass die Ereignisse, anstatt an Intensität zu verlieren, immer intensiver wurden und die Armee an mehreren Fronten zugleich Kämpfen musste, entstand der Bedarf den Bereich hinter der Front zu sichern.
Mit dieser Absicht wurden am 24. April 1915 die armenischen Komitees geschlossen und 2345 Führungskräfte unter dem Verdacht in Machenschaften gegen den Staat verwickelt zu sein, verhaftet. Nach diesem Vorgehen der Osmanischen Regierung schickte der Ecmiyazin Katholikos Kevrok dem US-Präsidenten folgendes Telegramm:
"Sehr geehrter Herr Präsident, den letzten Nachrichten zufolge, die wir aus dem türkischen Armenien erhalten haben, hat dort ein Massaker begonnen und ein organisiertes Schreckensregiment bedroht die Existenz des armenischen Volkes. In dieser kritischen Stunde appelliere ich an die edlen Gefühle eurer Exzellenz und des großen amerikanischen Volkes und bitte Sie im Namen der Menschheit und des Christentums darum, mittels diplomatischer Repräsentanten Ihrer großen Republik, sofort einzugreifen und meinem Volk in der Türkei, dass der Gewalt des türkischen Fanatismus ausgesetzt ist, zu helfen."
Kevork, Erzbischof und alle armenischen Katholiken
Dem Telegramm des Erzbischofs Kevork folgten die Kontakte des russischen Botschafters in Washington. Dabei ist das, was geschah, war nur die Schließung der armenischen Komitees und die Verhaftung ihrer Anführer. Die Armenier allerdings versuchten das Ganze als ein Massaker darzustellen und die USA und die Russen, sowie verschiedene Kolonialstaaten auf ihre Seite zu bringen.
Der 24. April, an dem die Diaspora- Armenier, an den "Jahrestag des armenischen Völkermordes" gedenken, ist nichts anderes als das Datum, an dem die Mitglieder des Komitees, verhaftet wurden.
Quellen:
Gürün, Kamuran: Ermeni Dosyasi, TTK Basimevi, Ankara, 1983, s. 210-211.
Mit dieser Absicht wurden am 24. April 1915 die armenischen Komitees geschlossen und 2345 Führungskräfte unter dem Verdacht in Machenschaften gegen den Staat verwickelt zu sein, verhaftet. Nach diesem Vorgehen der Osmanischen Regierung schickte der Ecmiyazin Katholikos Kevrok dem US-Präsidenten folgendes Telegramm:
"Sehr geehrter Herr Präsident, den letzten Nachrichten zufolge, die wir aus dem türkischen Armenien erhalten haben, hat dort ein Massaker begonnen und ein organisiertes Schreckensregiment bedroht die Existenz des armenischen Volkes. In dieser kritischen Stunde appelliere ich an die edlen Gefühle eurer Exzellenz und des großen amerikanischen Volkes und bitte Sie im Namen der Menschheit und des Christentums darum, mittels diplomatischer Repräsentanten Ihrer großen Republik, sofort einzugreifen und meinem Volk in der Türkei, dass der Gewalt des türkischen Fanatismus ausgesetzt ist, zu helfen."
Kevork, Erzbischof und alle armenischen Katholiken
Dem Telegramm des Erzbischofs Kevork folgten die Kontakte des russischen Botschafters in Washington. Dabei ist das, was geschah, war nur die Schließung der armenischen Komitees und die Verhaftung ihrer Anführer. Die Armenier allerdings versuchten das Ganze als ein Massaker darzustellen und die USA und die Russen, sowie verschiedene Kolonialstaaten auf ihre Seite zu bringen.
Der 24. April, an dem die Diaspora- Armenier, an den "Jahrestag des armenischen Völkermordes" gedenken, ist nichts anderes als das Datum, an dem die Mitglieder des Komitees, verhaftet wurden.
Quellen:
Gürün, Kamuran: Ermeni Dosyasi, TTK Basimevi, Ankara, 1983, s. 210-211.
DIE UNTERDRÜCKUNG DER ARMENIER GEGENÜBER DEN ARMENIERN
Die aufständischen Armenier haben nicht nur die Türken massakriert, sondern gleichzeitig auch Armenier in verschiedenen Weisen unterdrückt, dessen Zustand ihnen verdächtig vorkam und von denen man vermutete, dass sie auf der Seite der Türken standen.
Nach der Kumkapi- Demonstration im Jahre 1890 begann das Hintschak- Komitee, auf verdächtige Armenier, die vermutlich auf der Seite der Regierung standen, verschiedene Attentate zu verüben.
Der Rechtsanwalt Hacik wurde von einem 15 jährigen Armenier, Namens Armenak ermordet.
Dacad Vartabet, der Prediger der Gedikpascha- Kirche wurde zerstückelt.
Auf Mampre Vartabet, einem Mitglied der Synode, wurde unter dem Verdacht der Agententätigkeit für die Regierung, ein Attentatsversuch verübt, bei dem er verletzt entkam.
Man verdächtigte den Patriarchen Asikyan damit, er habe die Pläne des Komitees der Regierung gezeigt. Durch eine Verlosung wurde der Junge Armenier, Agop, aus Diyarbakir, zum Attentäter ernannt. Er sollte am 28. März 1894 in der Patriarchat-Kirche ein Attentat auf Asikyan verüben. Da aber die Pistole des Typs Karadag des Attentäters zum Zeitpunkt des Attentates nicht funktionierte, wurde der junge Armenier verhaftet.
Am 10. Mai 1894 verübte das Hintschak- Komitee auch auf Simon Maksut, einem Freund von Asikyan in Galata vor der Havyar Karawanserei ein Attentat.
Über diese Attentate berichtete der französische Botschafter Monsieur Cambon am 27. März 1894 an das französische Außenministerium wie folgend:
"Von Cambon an Casimir Perier
Beyoglu, 27. März 1894
Als der Patriarch Asikyan letzten Sonntag nach dem Gottesdienst die Kumkapi- Kirche verließ, um zum Patriarchat zurückzukehren, hat ein um die 18 Jahre alter Jugendlicher auf ihn gezielt und einige Male geschossen. Da die Pistole nicht funktionstüchtig war, wurde der Patriarch nicht verletzt. Der Patriarch fiel in Ohnmacht und wurde zu Hause behandelt. Der junge Armenier wurde zur Polizeiwache gebracht und als man ihn nach dem Motiv für seinen Mordversuch fragte, sagte er, dass Asikyan der Feind der Armenier ist, dass der Patriarch der Regierung des öfteren Berichte erstattet und dass die Armenier geschworen haben, das Volk von diesem Mann zu befreien. Gleichzeitig erklärte er, dass er und seine Konfessionisten dem Padischach treu seien.
Cambon"
Monsieur Cambon schrieb in seiner Botschaft vom 3. Juni 1894 folgendes:
"Von Cambon an den Außenminister Hanotaux
Beyoglu, 3. Juni 1894
In den vergangenen Tagen wurde in Istanbul auf einen Angehörigen der armenischen Gesellschaft ein Attentat verübt. Diese, heute nicht mehr in Gefahr stehende Person ist der Türsteher des Patriarchats oder der Hauptübersetzer, ein wohlhabender Bankier, einer der Bauunternehmer des Kriegsministeriums, Simon Maksud. Herr Maksud, Mitglied des Volksparlaments des Partiarchats ist schon seit langer Zeit unter seinen Konfessionsangehörigen als ein an die Türken verkaufter Verräter bekannt. Als im letzten Jahr der Padischach die Feiern anlässlich der Verfassung, womit der von Sultan Mecit an die Armenier Rechte zuerkannte, verbot, hat Herr Maksud es abgelehnt, sich für die Aufhebung dieses Verbotes einzusetzen. Seitdem wird er von provozierenden Armeniern gehasst.
Die armenischen Lastträger in Van, die versucht hatten ihn zu ermorden, hatten viel unter den Kurden und den türkischen Beamten in Van gelitten.
Zweifellos stehen wir hier einem politischen Mord gegenüber. Die Mörder trugen Dokumente und Briefe bei sich, die von den armenischen Aufständischen ausgestellt wurden. Sie wurden von einer Person Namens Levon engagiert, der ihnen versprach, sie für diese Tätigkeit zu bezahlen. Die Aufständischen haben diesen Personen Waffen gegeben und wollten damit nach dem Attentat auf den Patriarchen, den Türkenfreundlichen, mit Verrat gegen den nationalen Kampf beschuldigten Angehörigen der oberen Armenierschicht warnen. Mit dieser Bewegung wollten die Aufständischen nicht nur in den Provinzen, sondern auch bei der zentralen Regierung einflussreich sein, ihre Aktivitäten auf einem größeren Bereich ausbreiten und einen starken Einflss auf den Padischach ausüben.
Der Padischach war wegen des Attentats sehr aufgeregt. Die zahlreichen Verhaftungen seitens der Polizisten in Istanbul sind auch ein Beweis dafür.
P. Cambon"
Nach der Demonstration in Kumkapi wurde Murad (Hamparsum Boyaciyan) zum Vorsitzenden der Vertretung der Hintschak- Organisation in Istanbul. Zum Hintschak Vertreter wurde Vart Badrikyan, aus dem Kaukasus berufen. Badrikyan wurde nach ein paar Monaten verhaftet, doch da er russischer Staatsbürger war, wurde er durch Vorstöße der russischen Botschaft wieder auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin wurde wieder aus dem Kaukasus, der Beauftragte Ardavazt Ohancanyan für diesen Posten berufen. Die Attentate wurden zur Zeit dieser Vertreter verübt. ( 1 )
Die Greueltat der Armenier an Armeniern besteht nicht nur aus diesen Attentaten. Die armenischen Aufständischen, versuchten Geld für die Aufstände zusammenzubringen und raubten zu diesem Zweck mehrere Armenier aus. Der berühmte Pantikyan, dessen eigentlicher Name Rezi Yalkin ist und eine wichtige Rolle beim Waffenstillstand gespielt hatte, übermittelte an M.Sifir die folgende Botschaft:
"In dieser Hinsicht möchte ich nachdrücklich betonen, dass die sachlichen Schäden, die die Armenier in verschiedenen Teilen Anatoliens bei Überfällen der Kurden und Türken erlitten, nicht mal ein Prozent der Gelder ausmachen, die die Hintschaks in Istanbul rauben. Die Komitadschis haben die Armenier in Istanbul in solchen Massen ausgeraubt. Zahlreiche reiche Menschen, waren auf einige Groschen angewiesen worden.
Diesen Raub mit Zahlen, die ausgeraubten Armenier mit ihren Namen und Verlusten anzugeben wäre hier von Nutzen, da es eine Lektion für die neue armenische Generation sein kann: Die Hintschak- Organisation hat in der Gegend von Bakirköy, Yedikule und Samatya, unter der Leitung des berühmten Unruhestifters, des Priesters aus Van, Murat Irakliyan, von den armen armenischen Händlern 22.000 Goldstücke einkassiert und vom Teppichhändler Karnik Sümbülyan 6.000, vom Textilhändler Nisan Sahpazyan 5.000 und vom den umherziehenden Lebensmittelhändlern 3.000 Goldstücke erbeutet.
Die Räuberei in den Stadtvierteln Yenikapi und Kumkapi war nicht anders. Alle Besitztümer der Kleinhändler wurden geraubt, die Kassen der wenigen Reichen wurden regelrecht ausgeleert. Wenn ich mich nicht irre, wurden aus diesen Stadtvierteln insgesamt 30.000 Goldstücke geraubt.
Diejenigen, die aus Galata und Beyoglu Schutzgelder erpressten, brachen den Rekord des Raubes. Nur von Istepan, einer der damaligen wenigen reichen armenischen Juweliere, hatten sie 30.000 Goldstücke erbeutet und aus diesem Stadtviertel insgesamt 100.000 Goldstücke einkassiert. Izmirliyan hatte auch das Patriarchat unter Kontrolle gebracht und zusammen mit fünf Geheimagenten des Komitees, Migir, dem Priester Murat Irakliyan, Musdic Kesisyan aus Aleppo und seinen Freunden wurden sie zu den erhabensten Persönlichkeiten dieser Zeit.
Die Komitadschis meinten, dass sie einen großen Teil dieser Gelder den Leuten im Palast gegeben haben. Doch dies entspricht nicht den Tatsachen. Denn als Murat Iraklýyan zehn Jahre nach diesem Raub in Sofia auftauchte, hat er mir von diesem Vorfall einschließ allen Einzelheiten erzählt, und dabei auch erwähnt, dass sein Anteil von 30.000 Goldstücken von Izmirliyan mit Gewalt weggenommen wurde. (2)
Dozent Dr. Hasan Oktay, Lehrkraft der Fachrichtung Geschichte, der Universität Yüzüncü Yil, hat im Zusammenhang mit den Greueltaten der Armenier an Armeniern eine interessante Feststellung gemacht:
"Im Anschluss an die politische Atmosphäre, die nach der Ausrufen der zweiten konstitutionellen Periode entstanden ist, wurde die Kommunalverwaltung in Van, Mitte 1909 an den Armenier, Bedros Kapamaciyan, einem Mitglied des Verwaltungsrates in Van, übergeben. Obwohl die Einwohner dieser Stadt hauptsächlich Moslems waren, wurde Kapamaciyan, ohne irgendwelche Unterschiede aufzeigend und mit Zuneigung aller Mitbürger gewählt und bekam, somit auch die Stimmen der Moslems. Durch die Wahlen wurden zwei Armenier zum Mitglied des, aus zehn Personen bestehenden Verwaltungsrates gewählt. Kapamaciyan hat das Volk während seiner Amtszeit zufriedengestellt, war aber immer gegen die Taschnak und Hintschak- Komitees, stand auf der Seite des Osmanischen Reiches und hat für das Wohlbefinden und den Wohlstand der in Van lebenden türkischen und armenischen Gesellschaft gesorgt. Während der Bürgermeister Kapamaciyan mit seiner ganzen Kraft für das Wohlbefinden und die Zukunft der Stadt arbeitete, führte das armenische Patriarchat eine Zusammenarbeit mit dem Taschnak- Komitee und organisierte in der Umgebung von Van einige Provokationen, um die Armenier- Frage in Europa aktuell zu halten.
Im Rahmen dieser Entwicklungen kam es im April 1912 in Van zu einigen Bränden, wobei auch einige armenische Häuser abbrannten. Der Patriarch forderte den Bürgermeister auf, die europäischen Botschaften über die Brände zu unterrichten. Mit anderen Worten verlangte er, dass der Bürgermeister mitteilte, dass die Moslems, jederzeit dazu fähig sind, die Eigentümer und das Leben der Armenier zu vernichten und dass die Moslems diese Vorfälle hervorgebracht haben. Der Bürgermeister Herr Kapamaciyan schrieb dagegen einen Bericht, in dem er erklärte, dass die Vorfälle seitens der Armenier verursacht wurden, und dass die Brandanschläge seitens des armenischen Taschnak- Komitees verübt wurden.
Die von aufständischen Armeniern jahrelang im Zentrum von Van mit großen Bemühungen durchgeführten Arbeiten wurden von Kapamaciyan erschwert, wonach beschlossen wurde, dieses Hindernis aufzuheben. Die Aufständischen stützten ihre Theorie auf eine armenisch-türkische Auseinandersetzung. Auf führende Armenier, die den Osmanischen Staat unterstützten und somit den Einfluss der Aufständischen schwächten, wurden Attentate verübt. So wollten die Aufständischen Angst auslösen und eine mögliche Opposition gegen ihnen verhindern.
Der Bürgermeister von Van bekam des öfteren Drohungen und als er am Abend des 10. Dezembers 1912 zusammen mit seiner Familie, zu einer Feier seines Verwandten Marcidciyan gehend sein Haus verließ, und in den Schlitten vor der Tür stieg, begann eine taschnakische Gruppe, die sich um das Haus versteckt hatte, auf ihn zu schießen. Der Bürgermeister wurde von zwei Kugeln an den Kopf getroffen und starb davon.
Da sich das Haus des Bürgermeisters in der Gegend Baglar befand, lag die nächstgelegene Polizeiwache zehn Minuten entfernt. Deshalb konnten die Mörder in der Dunkelheit entkommen, bevor die Gendarmerie am Tatort angekommen war. Die Gegend Baglar war, ein mit Weinreben und Gartenanlagen bebautes und hauptsächlich von den Armeniern besiedeltes Stadtviertel, wo sich auch zahlreiche Taschnaken aufhielten. Aus diesem Grund war es auch für die Mörder relativ einfach zu entkommen und sich zu verstecken.
Die Tatzeugen wurden verhört. Die Angaben und äußeren Merkmale der Täter standen langsam fest. Vor allem nach der Aussage des Sohnes des Bürgermeisters führten die Spuren darauf, dass Karakin und seine Freunde diesen Mord begangen haben könnten.
Dass die Tatverdächtigen bekannt waren, verhinderte einen Konflikt zwischen dem moslemischen und armenischen Volk. Durch rasche Operationen wurde Karakin verhaftet, doch seinem Komplizen gelang es zu entkommen. Der Fahrer Potur, der ebenfalls als Fahrer in das Attentat verwickelt war und wegen Waffenschmuggel in Van gesucht wurde Sarac Osep der Juwelier Karakin, sowie die Komplizen, die nach dem Mord ins Karagündüz Dorf flohen, wurden ebenfalls gefasst. Der seit der Tat vermisste Komplize des Mörders Karakin wurde später gefasst und verhaftet.
Es wurde beschlossen, Viramyan Efendi, den Kolumnisten der Zeitung Azadamart, den Anhänger des Taschnak- Komitees in Van herausgaben, Aram Manukyan, den Inspektor der Armenierschulen und Van- Verantwortlichen des Taschnak- Komitees und einige Führer des Taschnak- Komitees, wegen Mordes an dem Bürgermeister Kapamaciyan zu verhaften.
Die schnelle Festnahme des Mörders von Kapamaciyan, der unter den Armeniern sehr beliebt war, wurde vom Volk mit Freude aufgenommen, auch wenn dieser nicht ihre verdiente Strafe bekam. Da die Mörder Armenier waren, hat dieser Vorfall unter den Armeniern ein Bedauern ausgelöst. Es wurden entsprechende Maßnahmen für die Bestattung Kapamaciyans getroffen und man hat darauf geachtet, dass es dabei zu keinen Zwischenfällen kam. An der Bestattung nahmen von den ausländischen Missionsführern, die englischen, russischen und französischen Konsule teil. Darüber hinaus nahmen weder Militärs noch Mitglieder des Taschnak- Komitees an der Beerdigungsfeier teil. Somit hat das Taschnak- Komitee offen gezeigt, dass sie den Bürgermeister umgebracht hat, dies sollte eine Warnung an Freunde und Feinde sein.
Die aufständischen Taschnak Armenier waren in der Lage, ihre Mitmenschen gnadenlos zu ermorden, um somit an ihr Ziel zu gelangen. Die Aufständischen, die bereit waren, jede Art von Demonstrationen durchzuführen, um somit die günstige Basis für die Revolution zu schaffen, hatten ihre systematisch durchgeführten Studien mit Hilfe der Russen zu einem Ergebnis geführt und die Stadt Van vorläufig besetzt. Nachdem sich die Russen im Oktober 1917 durch die Bolschewistischen- Revolution zurückzogen, kam Van erneut unter die Herrschaft der Türken." (3)
Oktay zitiert zu den Greueltaten der Armenier an Armeniern die folgenden Sätze von Altan Deliorman:
"Während die Armenier auf der einen Seite ihre Aktivitäten in Anatolien weiterführten, ermordeten sie auf der anderen Seite die Armenier in Istanbul, die zwar dem gleichen Glauben angehörten, aber nicht auf ihrer Seite standen. Der Anwalt Hacik, Dacad Vartabet, der Priester der Gedikpascha- Kirche, der Kaufmann Karagözyan, der Öllampenverkäufer Onnik, Apik Uncuyan, der Polizist Markar, das Mitglied des Geistlichenrates Mampre Vartabet, Haci Dikran Migirdic Tütüncüyan sind nur wenige, von hunderten Armeniern, die von armenischen Aufständischen ermordet wurden." (4)
QUELLE:
(1) Uras, Esat: Armenier in der Geschichte und das Armenier Problem, Belge Verlag, Istanbul, 1987, Seite 469 -471
(2)Banoglu, Niyazi/ Ahmet, Gündüz: Druckerei, Ankara, 1976, Seite 24 -25
(3) Oktay, Hasan: www.ermenisorunu.gen.tr/makaleler
(4) Altan Deliorman: Die Armenischen Revolutionäre gegen die Türken, Istanbul, 1975, Seite 31.
Muhammed Resit Güleser
Seyh Cemal Talay
Salih Tasci
Bekir Yörük
Ibrahim Sargin
Ayse Sevimli
Haci Zekeriya Koc
Hikmek Saylik
Mehmet Saar
Kadriye Duran
Abdülbari Barlas
Sait Kaya
Yamin Tosun
Nach der Kumkapi- Demonstration im Jahre 1890 begann das Hintschak- Komitee, auf verdächtige Armenier, die vermutlich auf der Seite der Regierung standen, verschiedene Attentate zu verüben.
Der Rechtsanwalt Hacik wurde von einem 15 jährigen Armenier, Namens Armenak ermordet.
Dacad Vartabet, der Prediger der Gedikpascha- Kirche wurde zerstückelt.
Auf Mampre Vartabet, einem Mitglied der Synode, wurde unter dem Verdacht der Agententätigkeit für die Regierung, ein Attentatsversuch verübt, bei dem er verletzt entkam.
Man verdächtigte den Patriarchen Asikyan damit, er habe die Pläne des Komitees der Regierung gezeigt. Durch eine Verlosung wurde der Junge Armenier, Agop, aus Diyarbakir, zum Attentäter ernannt. Er sollte am 28. März 1894 in der Patriarchat-Kirche ein Attentat auf Asikyan verüben. Da aber die Pistole des Typs Karadag des Attentäters zum Zeitpunkt des Attentates nicht funktionierte, wurde der junge Armenier verhaftet.
Am 10. Mai 1894 verübte das Hintschak- Komitee auch auf Simon Maksut, einem Freund von Asikyan in Galata vor der Havyar Karawanserei ein Attentat.
Über diese Attentate berichtete der französische Botschafter Monsieur Cambon am 27. März 1894 an das französische Außenministerium wie folgend:
"Von Cambon an Casimir Perier
Beyoglu, 27. März 1894
Als der Patriarch Asikyan letzten Sonntag nach dem Gottesdienst die Kumkapi- Kirche verließ, um zum Patriarchat zurückzukehren, hat ein um die 18 Jahre alter Jugendlicher auf ihn gezielt und einige Male geschossen. Da die Pistole nicht funktionstüchtig war, wurde der Patriarch nicht verletzt. Der Patriarch fiel in Ohnmacht und wurde zu Hause behandelt. Der junge Armenier wurde zur Polizeiwache gebracht und als man ihn nach dem Motiv für seinen Mordversuch fragte, sagte er, dass Asikyan der Feind der Armenier ist, dass der Patriarch der Regierung des öfteren Berichte erstattet und dass die Armenier geschworen haben, das Volk von diesem Mann zu befreien. Gleichzeitig erklärte er, dass er und seine Konfessionisten dem Padischach treu seien.
Cambon"
Monsieur Cambon schrieb in seiner Botschaft vom 3. Juni 1894 folgendes:
"Von Cambon an den Außenminister Hanotaux
Beyoglu, 3. Juni 1894
In den vergangenen Tagen wurde in Istanbul auf einen Angehörigen der armenischen Gesellschaft ein Attentat verübt. Diese, heute nicht mehr in Gefahr stehende Person ist der Türsteher des Patriarchats oder der Hauptübersetzer, ein wohlhabender Bankier, einer der Bauunternehmer des Kriegsministeriums, Simon Maksud. Herr Maksud, Mitglied des Volksparlaments des Partiarchats ist schon seit langer Zeit unter seinen Konfessionsangehörigen als ein an die Türken verkaufter Verräter bekannt. Als im letzten Jahr der Padischach die Feiern anlässlich der Verfassung, womit der von Sultan Mecit an die Armenier Rechte zuerkannte, verbot, hat Herr Maksud es abgelehnt, sich für die Aufhebung dieses Verbotes einzusetzen. Seitdem wird er von provozierenden Armeniern gehasst.
Die armenischen Lastträger in Van, die versucht hatten ihn zu ermorden, hatten viel unter den Kurden und den türkischen Beamten in Van gelitten.
Zweifellos stehen wir hier einem politischen Mord gegenüber. Die Mörder trugen Dokumente und Briefe bei sich, die von den armenischen Aufständischen ausgestellt wurden. Sie wurden von einer Person Namens Levon engagiert, der ihnen versprach, sie für diese Tätigkeit zu bezahlen. Die Aufständischen haben diesen Personen Waffen gegeben und wollten damit nach dem Attentat auf den Patriarchen, den Türkenfreundlichen, mit Verrat gegen den nationalen Kampf beschuldigten Angehörigen der oberen Armenierschicht warnen. Mit dieser Bewegung wollten die Aufständischen nicht nur in den Provinzen, sondern auch bei der zentralen Regierung einflussreich sein, ihre Aktivitäten auf einem größeren Bereich ausbreiten und einen starken Einflss auf den Padischach ausüben.
Der Padischach war wegen des Attentats sehr aufgeregt. Die zahlreichen Verhaftungen seitens der Polizisten in Istanbul sind auch ein Beweis dafür.
P. Cambon"
Nach der Demonstration in Kumkapi wurde Murad (Hamparsum Boyaciyan) zum Vorsitzenden der Vertretung der Hintschak- Organisation in Istanbul. Zum Hintschak Vertreter wurde Vart Badrikyan, aus dem Kaukasus berufen. Badrikyan wurde nach ein paar Monaten verhaftet, doch da er russischer Staatsbürger war, wurde er durch Vorstöße der russischen Botschaft wieder auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin wurde wieder aus dem Kaukasus, der Beauftragte Ardavazt Ohancanyan für diesen Posten berufen. Die Attentate wurden zur Zeit dieser Vertreter verübt. ( 1 )
Die Greueltat der Armenier an Armeniern besteht nicht nur aus diesen Attentaten. Die armenischen Aufständischen, versuchten Geld für die Aufstände zusammenzubringen und raubten zu diesem Zweck mehrere Armenier aus. Der berühmte Pantikyan, dessen eigentlicher Name Rezi Yalkin ist und eine wichtige Rolle beim Waffenstillstand gespielt hatte, übermittelte an M.Sifir die folgende Botschaft:
"In dieser Hinsicht möchte ich nachdrücklich betonen, dass die sachlichen Schäden, die die Armenier in verschiedenen Teilen Anatoliens bei Überfällen der Kurden und Türken erlitten, nicht mal ein Prozent der Gelder ausmachen, die die Hintschaks in Istanbul rauben. Die Komitadschis haben die Armenier in Istanbul in solchen Massen ausgeraubt. Zahlreiche reiche Menschen, waren auf einige Groschen angewiesen worden.
Diesen Raub mit Zahlen, die ausgeraubten Armenier mit ihren Namen und Verlusten anzugeben wäre hier von Nutzen, da es eine Lektion für die neue armenische Generation sein kann: Die Hintschak- Organisation hat in der Gegend von Bakirköy, Yedikule und Samatya, unter der Leitung des berühmten Unruhestifters, des Priesters aus Van, Murat Irakliyan, von den armen armenischen Händlern 22.000 Goldstücke einkassiert und vom Teppichhändler Karnik Sümbülyan 6.000, vom Textilhändler Nisan Sahpazyan 5.000 und vom den umherziehenden Lebensmittelhändlern 3.000 Goldstücke erbeutet.
Die Räuberei in den Stadtvierteln Yenikapi und Kumkapi war nicht anders. Alle Besitztümer der Kleinhändler wurden geraubt, die Kassen der wenigen Reichen wurden regelrecht ausgeleert. Wenn ich mich nicht irre, wurden aus diesen Stadtvierteln insgesamt 30.000 Goldstücke geraubt.
Diejenigen, die aus Galata und Beyoglu Schutzgelder erpressten, brachen den Rekord des Raubes. Nur von Istepan, einer der damaligen wenigen reichen armenischen Juweliere, hatten sie 30.000 Goldstücke erbeutet und aus diesem Stadtviertel insgesamt 100.000 Goldstücke einkassiert. Izmirliyan hatte auch das Patriarchat unter Kontrolle gebracht und zusammen mit fünf Geheimagenten des Komitees, Migir, dem Priester Murat Irakliyan, Musdic Kesisyan aus Aleppo und seinen Freunden wurden sie zu den erhabensten Persönlichkeiten dieser Zeit.
Die Komitadschis meinten, dass sie einen großen Teil dieser Gelder den Leuten im Palast gegeben haben. Doch dies entspricht nicht den Tatsachen. Denn als Murat Iraklýyan zehn Jahre nach diesem Raub in Sofia auftauchte, hat er mir von diesem Vorfall einschließ allen Einzelheiten erzählt, und dabei auch erwähnt, dass sein Anteil von 30.000 Goldstücken von Izmirliyan mit Gewalt weggenommen wurde. (2)
Dozent Dr. Hasan Oktay, Lehrkraft der Fachrichtung Geschichte, der Universität Yüzüncü Yil, hat im Zusammenhang mit den Greueltaten der Armenier an Armeniern eine interessante Feststellung gemacht:
"Im Anschluss an die politische Atmosphäre, die nach der Ausrufen der zweiten konstitutionellen Periode entstanden ist, wurde die Kommunalverwaltung in Van, Mitte 1909 an den Armenier, Bedros Kapamaciyan, einem Mitglied des Verwaltungsrates in Van, übergeben. Obwohl die Einwohner dieser Stadt hauptsächlich Moslems waren, wurde Kapamaciyan, ohne irgendwelche Unterschiede aufzeigend und mit Zuneigung aller Mitbürger gewählt und bekam, somit auch die Stimmen der Moslems. Durch die Wahlen wurden zwei Armenier zum Mitglied des, aus zehn Personen bestehenden Verwaltungsrates gewählt. Kapamaciyan hat das Volk während seiner Amtszeit zufriedengestellt, war aber immer gegen die Taschnak und Hintschak- Komitees, stand auf der Seite des Osmanischen Reiches und hat für das Wohlbefinden und den Wohlstand der in Van lebenden türkischen und armenischen Gesellschaft gesorgt. Während der Bürgermeister Kapamaciyan mit seiner ganzen Kraft für das Wohlbefinden und die Zukunft der Stadt arbeitete, führte das armenische Patriarchat eine Zusammenarbeit mit dem Taschnak- Komitee und organisierte in der Umgebung von Van einige Provokationen, um die Armenier- Frage in Europa aktuell zu halten.
Im Rahmen dieser Entwicklungen kam es im April 1912 in Van zu einigen Bränden, wobei auch einige armenische Häuser abbrannten. Der Patriarch forderte den Bürgermeister auf, die europäischen Botschaften über die Brände zu unterrichten. Mit anderen Worten verlangte er, dass der Bürgermeister mitteilte, dass die Moslems, jederzeit dazu fähig sind, die Eigentümer und das Leben der Armenier zu vernichten und dass die Moslems diese Vorfälle hervorgebracht haben. Der Bürgermeister Herr Kapamaciyan schrieb dagegen einen Bericht, in dem er erklärte, dass die Vorfälle seitens der Armenier verursacht wurden, und dass die Brandanschläge seitens des armenischen Taschnak- Komitees verübt wurden.
Die von aufständischen Armeniern jahrelang im Zentrum von Van mit großen Bemühungen durchgeführten Arbeiten wurden von Kapamaciyan erschwert, wonach beschlossen wurde, dieses Hindernis aufzuheben. Die Aufständischen stützten ihre Theorie auf eine armenisch-türkische Auseinandersetzung. Auf führende Armenier, die den Osmanischen Staat unterstützten und somit den Einfluss der Aufständischen schwächten, wurden Attentate verübt. So wollten die Aufständischen Angst auslösen und eine mögliche Opposition gegen ihnen verhindern.
Der Bürgermeister von Van bekam des öfteren Drohungen und als er am Abend des 10. Dezembers 1912 zusammen mit seiner Familie, zu einer Feier seines Verwandten Marcidciyan gehend sein Haus verließ, und in den Schlitten vor der Tür stieg, begann eine taschnakische Gruppe, die sich um das Haus versteckt hatte, auf ihn zu schießen. Der Bürgermeister wurde von zwei Kugeln an den Kopf getroffen und starb davon.
Da sich das Haus des Bürgermeisters in der Gegend Baglar befand, lag die nächstgelegene Polizeiwache zehn Minuten entfernt. Deshalb konnten die Mörder in der Dunkelheit entkommen, bevor die Gendarmerie am Tatort angekommen war. Die Gegend Baglar war, ein mit Weinreben und Gartenanlagen bebautes und hauptsächlich von den Armeniern besiedeltes Stadtviertel, wo sich auch zahlreiche Taschnaken aufhielten. Aus diesem Grund war es auch für die Mörder relativ einfach zu entkommen und sich zu verstecken.
Die Tatzeugen wurden verhört. Die Angaben und äußeren Merkmale der Täter standen langsam fest. Vor allem nach der Aussage des Sohnes des Bürgermeisters führten die Spuren darauf, dass Karakin und seine Freunde diesen Mord begangen haben könnten.
Dass die Tatverdächtigen bekannt waren, verhinderte einen Konflikt zwischen dem moslemischen und armenischen Volk. Durch rasche Operationen wurde Karakin verhaftet, doch seinem Komplizen gelang es zu entkommen. Der Fahrer Potur, der ebenfalls als Fahrer in das Attentat verwickelt war und wegen Waffenschmuggel in Van gesucht wurde Sarac Osep der Juwelier Karakin, sowie die Komplizen, die nach dem Mord ins Karagündüz Dorf flohen, wurden ebenfalls gefasst. Der seit der Tat vermisste Komplize des Mörders Karakin wurde später gefasst und verhaftet.
Es wurde beschlossen, Viramyan Efendi, den Kolumnisten der Zeitung Azadamart, den Anhänger des Taschnak- Komitees in Van herausgaben, Aram Manukyan, den Inspektor der Armenierschulen und Van- Verantwortlichen des Taschnak- Komitees und einige Führer des Taschnak- Komitees, wegen Mordes an dem Bürgermeister Kapamaciyan zu verhaften.
Die schnelle Festnahme des Mörders von Kapamaciyan, der unter den Armeniern sehr beliebt war, wurde vom Volk mit Freude aufgenommen, auch wenn dieser nicht ihre verdiente Strafe bekam. Da die Mörder Armenier waren, hat dieser Vorfall unter den Armeniern ein Bedauern ausgelöst. Es wurden entsprechende Maßnahmen für die Bestattung Kapamaciyans getroffen und man hat darauf geachtet, dass es dabei zu keinen Zwischenfällen kam. An der Bestattung nahmen von den ausländischen Missionsführern, die englischen, russischen und französischen Konsule teil. Darüber hinaus nahmen weder Militärs noch Mitglieder des Taschnak- Komitees an der Beerdigungsfeier teil. Somit hat das Taschnak- Komitee offen gezeigt, dass sie den Bürgermeister umgebracht hat, dies sollte eine Warnung an Freunde und Feinde sein.
Die aufständischen Taschnak Armenier waren in der Lage, ihre Mitmenschen gnadenlos zu ermorden, um somit an ihr Ziel zu gelangen. Die Aufständischen, die bereit waren, jede Art von Demonstrationen durchzuführen, um somit die günstige Basis für die Revolution zu schaffen, hatten ihre systematisch durchgeführten Studien mit Hilfe der Russen zu einem Ergebnis geführt und die Stadt Van vorläufig besetzt. Nachdem sich die Russen im Oktober 1917 durch die Bolschewistischen- Revolution zurückzogen, kam Van erneut unter die Herrschaft der Türken." (3)
Oktay zitiert zu den Greueltaten der Armenier an Armeniern die folgenden Sätze von Altan Deliorman:
"Während die Armenier auf der einen Seite ihre Aktivitäten in Anatolien weiterführten, ermordeten sie auf der anderen Seite die Armenier in Istanbul, die zwar dem gleichen Glauben angehörten, aber nicht auf ihrer Seite standen. Der Anwalt Hacik, Dacad Vartabet, der Priester der Gedikpascha- Kirche, der Kaufmann Karagözyan, der Öllampenverkäufer Onnik, Apik Uncuyan, der Polizist Markar, das Mitglied des Geistlichenrates Mampre Vartabet, Haci Dikran Migirdic Tütüncüyan sind nur wenige, von hunderten Armeniern, die von armenischen Aufständischen ermordet wurden." (4)
QUELLE:
(1) Uras, Esat: Armenier in der Geschichte und das Armenier Problem, Belge Verlag, Istanbul, 1987, Seite 469 -471
(2)Banoglu, Niyazi/ Ahmet, Gündüz: Druckerei, Ankara, 1976, Seite 24 -25
(3) Oktay, Hasan: www.ermenisorunu.gen.tr/makaleler
(4) Altan Deliorman: Die Armenischen Revolutionäre gegen die Türken, Istanbul, 1975, Seite 31.
Muhammed Resit Güleser
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